Smart Metering

Vorteile intelligenter Stromzähler für die Verbraucher sind fraglich

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Dr. Nico Brunotte, LL.M. (Cambridge), ist Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle in Hamburg.
Dr. Nico Brunotte, LL.M. (Cambridge), ist Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle in Hamburg.
(Bild: CMS Hasche Sigle)

Wie stark sind Unternehmen und Einzelpersonen von dem Gesetz betroffen?

Privathaushalte sind von der Einbaupflicht grundsätzlich eher nicht betroffen. Denn nach dem Gesetz soll der Einbau der Smart Meter ab 2017 erst ab einem Stromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden verpflichtend sein. Zum Vergleich: Ein Zweipersonenhaushalt in einem Mehrfamilienhaus verbraucht etwa 2.300 Kilowattstunden.

Allerdings wird die Grenze im Jahr 2020 noch einmal auf 6.000 Kilowattstunden herabgesenkt. Auch unter diese Grenze kann es aber auch zu einem Einbau kommen, wenn der Grundstückseigentümer die Liegenschaft mit Smart Metern ausstattet oder der Messstellenbetreiber die Geräte einbaut. Es sind jedoch Kostenobergrenzen einzuhalten, die den Letztverbrauchern maximal pro Jahr auferlegt werden dürfen –

Privathaushalte dürfen beispielsweise mit Kosten von bis maximal 100 Euro Jahr belastet werden. Nicht nur Letztverbraucher trifft die Pflicht, auch Erzeuger werden grundsätzlich zum Einbau verpflichtet werden.

Was müssen gerade Unternehmen in Zukunft bei der Umrüstung beachten und welche Vorteile sollen sich für Unternehmen ergeben?

Die Kostenobergrenzen für den Einbau der Smart Meter gelten für alle Letztverbraucher, also auch Unternehmen. Ein Wahlrecht besteht für die Unternehmen nicht, sodass die Umrüstung zu dulden ist. Im Maximum können Unternehmen bei einem Stromverbrauch bis 100 000 Kilowattstunden mit bis zu 200 Euro im Jahr belastet werden.

Ist der Verbrauch niedriger, kann die Kostenobergrenze noch geringer ausfallen. Für diese Kostenobergrenzen hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Kosten-Nutzen-Analyse zugrunde gelegt und das Potenzial für eine Stromkosteneinsparung berücksichtigt. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass sich ein Stromeinsparpotenzial von 2 bis 3 Prozent für Unternehmen ergibt.

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