Gesetzlicher Mindestlohn Von der Erhöhung zum 1.1.2026 profitieren bis zu 6,6 Millionen Jobs …

Von Susanne Braun 2 min Lesedauer

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… zumindest wird das vom Statistischen Bundesamt Destatis auf Basis der Verdiensterhebung im April 2024 geschätzt. Die Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse steigt geschätzt um 400 Millionen Euro. Die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde setzt am 1.1.2026 ein.

Zum 1.1.2026 wird der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde angehoben.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Zum 1.1.2026 wird der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde angehoben.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Am 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben, von derzeit 12,82 Euro auf dann 13,90 Euro. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts Destatis sind bis zu 6,6 Millionen Jobs von dieser Erhöhung betroffen. Die Schätzungen basieren auf der Verdiensterhebung, die im April 2024 durchgeführt wurde. Rechnerisch gesehen liegt damit etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis unter dem geplanten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.

„Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent (rund 400 Millionen Euro). Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten“, erklärt das Destatis. Da Lohnsteigerungen nach April 2024 bei diesen Schätzungen nicht berücksichtigt wurden, ist damit zu rechnen, dass es sich bei den Werten eher um Obergrenzen und nicht komplett um realistische Ergebnisse handelt.

Mehr Geld für arbeitende Frauen sowie Beschäftigte im Osten

Nach den Schätzungen des Destatis werden Frauen überdurchschnittlich oft von der Erhöhung im Januar 2026 profitieren, denn bei rund 20 Prozent „der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst“, so die Autoren. Bei den Männern seien es nur rund 14 Prozent.

In Ostdeutschland ist der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit etwa 20 Prozent deutlich höher als in Westdeutschland, wo er bei rund 16 Prozent liegt. Bundesweit verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern mit 22 Prozent den höchsten Anteil an betroffenen Jobs, während Hamburg mit 14 Prozent den niedrigsten aufweist. Auch zwischen den Branchen bestehen große Unterschiede: Besonders stark betroffen sind das Gastgewerbe, in dem 56 Prozent der Arbeitsplätze betroffen sind, sowie die Land- und Forstwirtschaft inklusive Fischerei mit einem Anteil von 43 Prozent.

Zum 1.1.2027 soll der Mindestlohn nochmals steigen

Am 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn pro Stunde auf 14,60 Euro steigen. Auf Basis der gleichen Gegebenheiten wie bei den 2026er-Schätzungen deutet das Destatis an, dass maximal 8,3 Millionen Jobs von dieser weiteren Erhöhungswelle betroffen sein werden; rund 21 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse.

„Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 % (rund 430 Millionen Euro) im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Hierbei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die im April 2024 weniger als den neuen Mindestlohn von 14,60 Euro verdienten, mindestens den ab 1. Januar 2026 gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen“, wird erklärt. (sb)

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