Gleich mehrere Unternehmen müssen sich seit Oktober 2024 mit direkten oder indirekten Vorwürfen auseinandersetzen, US-amerikanische und EU-Handelssanktionen umgangen zu haben. Am wahrscheinlichsten ist allerdings, dass man die Verantwortung aber nicht bei TSMC oder Dell, Nvidia oder AMD suchen muss, sondern woanders.
Können Sanktionen funktionieren, wenn nicht alle am selben Strang ziehen?
Wenn das Geschäft ruft, die Aussicht auf einen schnellen Dollar, einen fetten Gewinn, dann sind vielen Menschen rund um den Globus bestehende Handelsbeschränkungen oder gar Gesetzmäßigkeiten ziemlich wumpe, so scheint es zumindest. Das zeigen zwei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, bei denen Hardware von bestimmten Unternehmen nicht dort hätte landen sollen, wo sie schlussendlich angekommen ist.
Dass allerdings nicht zweifelsohne die betroffenen Hersteller dafür zur Rechenschaft gezogen werden können, zeigt ein genaues Hinsehen, denn der Teufel liegt im Detail. Was etwa in einem Land verboten ist, kann in einem anderen vollkommen legal sein. Eine Frage wird aber am Ende bleiben: Bringen Wirtschaftssanktionen wirklich etwas?
TSMC-Technik in Huawei-KI-Beschleunigern
Die wirtschaftliche Beziehung zwischen TSMC und dem chinesischen Elektronikgiganten Huawei und jeglichen Tochterunternehmen sollte seit September 2020 eines sein: nicht existent. Umso verwunderter waren die Tech-Spezialisten von TechInsights (Bericht via Heise), als sie eine KI-Beschleunigerkarte von Huawei analysierten. Die entsprechende Karte, die Atlas 300T A2, enthält den Annahmen zufolge den KI-Prozessor Ascend 910B der Huawei-Tochter HiSilicon. Und dieses Multi-Chip-System wiederum enthielt, so die Analysten von TechInsights, Hardware von TSMC.
Die naheliegendste, und harmlose, Vermutung, wie die Technologie in die CPU eines Unternehmens gelangt, mit dem TSMC vonseiten der US-Regierung bereits seit mehr als vier Jahren keine Handelsbeziehung mehr pflegen darf, ist simpel: Es könnte sich um TSMC-Hardware handeln, die noch bis September 2020 geliefert wurde. Aufgrund der Handelsrestriktionen der US-Regierung durfte TSMC noch bis zum 14.09.2020 Ware an Huawei liefern. Danach war Schluss. Und Berichten zufolge haben Huawei und TSMC die Möglichkeiten bis zum Stichtag ausgeschöpft.
Die Lage war die folgende: Huawei war für seine Smartphones, Netzwerkausrüstung und 5G-Technologien auf fortschrittliche Halbleiterprodukte angewiesen. TSMC war einer der wichtigsten Lieferanten für Huawei und produzierte High-End-Chips für das Unternehmen. Weil aber in der Fertigung von TSMC US-amerikanische Software für das Chip-Design sowie US-amerikanische Maschinen für die Wafer-Produktion und anderes geistiges Eigentum zum Einsatz kommen, unterliegt der Konzern strengen Regeln. Huawei wiederum wurde auf die Entity List der USA gesetzt. Der Zugang des Unternehmens zu US-Technologie ist enorm eingeschränkt. Das Ende vom Lied: TSMC durfte nicht mehr an Huawei liefern.
Technologie von SMIC?
Es war eigentlich angenommen worden, dass in der Huawei-Technologie mittlerweile Chips vom chinesischen Hersteller SMIC genutzt werden. Die Analysten von TechInsights, die vormals bereits SMIC-Technologie eindeutig dem chinesischen Unternehmen zuweisen konnten, glauben jetzt bei der Atlas 300T A2 allerdings TSMC-Technologie identifiziert zu haben. Abgesehen davon, dass HiSilicon und Huawei für die KI-Beschleunigerkarte noch eingelagerte Chips von TSMC nutzen könnten, wäre es auch denkbar, dass TSMC weiterhin auf verschlungenen Wegen an Huawei liefert (oder dass das ein Mittelsmann ohne TSMCs Wissen macht) oder das SMIC in der Lage ist, TSMC-Prozesse sehr genau zu kopieren. Denn: Die ursprüngliche Variante des Chips, der Ascend 910, war vor den Handelsrestriktionen von TSMC produziert worden.
Beide Unternehmen, Huawei wie TSMC, bestreiten aktive Handelsbeziehungen miteinander (via Reuters). TSMC sei proaktiv auf das U.S. Commerce Department zugegangen, nachdem die Mitarbeiter von TechInsights das Unternehmen über ihre Funde informiert hatten. Ende Oktober 2024 hieß es, dass die USA gegen TSMC und Huawei ermitteln. Reuters berichtete einige Tage später, dass TSMC die Lieferungen an den chinesischen Chipdesigner Sophgo eingestellt habe. Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass dieser Chip für den TSMC-Hardware-Fund im Multi-Chip-System des Ascend 910B verantwortlich sein könnte.
Dell-Server mit AMD- oder Nvidia-KI-Chips aus Indien exportiert
Im Fahrwasser der Geschichte mit der TSMC-Hardware in einem Huawei-Chip wurde eine weitere, ebenfalls interessante Geschichte bekannt, die von Bloomberg recherchiert wurde (via Tom's Hardware). Anders als im vorherigen Fall ist die Sachlage dieses Mal recht offensichtlich: Es handelt sich um einen großangelegten Handel von Hardware über Mittelsmänner in Indien. Die betroffenen Unternehmen werden bis zur Veröffentlichung des Bloomberg-Berichts wahrscheinlich nichts davon gewusst haben.
Im März 2022 haben AMD, Intel, Microsoft und Nvidia beschlossen, ihre Verkäufe und teils auch noch ausstehende Lieferungen in Russland und Belarus zu stoppen. Entsprechend wurde westliche Hardware dann allmählich rar, nachdem die Vorräte aufgebraucht worden sind. Nun ist aber künstliche Intelligenz nicht nur ein Bereich der technologischen, industriellen und gesellschaftlichen Entwicklung, an dem jeder Konzern am liebsten teilhaben will. KI ist ein Werkzeug, welches das alltägliche Leben komfortabler gestaltet. Und Russland möchte ebenfalls im KI-Geschäft mitmischen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Das lässt sich zumindest annehmen, nachdem die Bloomberg-Reporter herausgefunden haben, dass ein indisches Unternehmen seit 2022 über 1.000 von Dell hergestellte PowerEdge-XE9680-Server nach Russland geliefert hat. In diesen Servern befinden sich neben Intel-Xeon-CPUs entweder MI300X-Instinct-Prozessoren von AMD oder H100-Chips von Nvidia; also Hardware, die für KI und Hochleistungs-Computing genutzt werden. Die an zwei russische Unternehmen verschiffte KI-fähige Ware soll einen Wert von knapp einer halben Milliarde US-Dollar haben.
Da Indien allerdings nicht von den US- und EU-Sanktionen gegen Russland betroffen ist, lässt sich der „Schmuggel“ der Hardware kaum als illegal bezeichnen. „Die Server lassen sich bis nach Malaysia zurückverfolgen, wo sie zunächst von der Dell-Tochtergesellschaft in Indien bezogen wurden, bevor sie nach Russland exportiert wurden. In den Versandpapieren für über 800 Server ist Malaysia als Ursprungsland angegeben“, heißt es bei Tom's Hardware. „Diese Server fallen unter den HS-Code 847150, der Teil einer Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ist, die von der EU und den USA eingeschränkt wird, um ihre Verwendung in russischen Militäroperationen zu verhindern.“
Sanktionen: Fluch oder Segen?
Handelsrestriktionen sind Regeln, die den Handel zwischen Ländern einschränken. Dazu gehören Zölle, Embargos, Exportverbote und Importquoten. Sie sollen die eigene Wirtschaft schützen oder politische Ziele durch Druck auf andere Länder erreichen. Ein erfolgreiches Beispiel für Handelsrestriktionen waren die Sanktionen gegen Südafrika, die halfen, das Apartheid-System zu beenden. Ein gescheitertes Beispiel ist das US-Embargo gegen Kuba, das das sozialistische Regime nicht stürzen konnte und vor allem die Bevölkerung belastete.
Der Erfolg von Handelsbeschränkungen scheint oftmals davon abzuhängen, wie groß der weltpolitische Rückhalt ist. Eines kann man aber kaum einem Hersteller anlasten, nämlich wenn plötzlich ein Stück Technik in einem Produkt aus einem von einigen Ländern sanktionierten Land auftaucht. Die Lieferkette ist in vielen Fällen verzweigt und es gibt international so viele Stationen, die ein Stück Hardware durchläuft, dass es kaum machbar erscheint, so etwas Filigranes wie einen Computerchip zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen. Oder zu wissen, wo er einstmals landen wird.
Richtig, Mechanismen wie ein digitaler Produktpass sollten Unklarheiten wie beim Ascend-Chip von Huawei aus der Welt schaffen. Aber wie soll das funktionieren, wenn sich nicht jeder an die Regeln eines anderen halten kann – oder will?(sb)