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Technische Anforderungen an Labor und Prüfeinrichtung
Das Kapitel 5 beschreibt technische Anforderungen und sie sind ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu anderen Qualitätsnormen, wie DIN ISO 9001. Die Einarbeitung und regelmäßige Schulung des Personals sowie die Räumlichkeit mit den entsprechenden Umgebungsbedingungen sind ein Kriterium für die Akkreditierung des Labors.
Zu der Laborausstattung gehören die geeigneten Prüfeinrichtungen. Diese müssen regelmäßig kalibriert werden: Das ist die Aufgabe von Kalibrierdienstleistern, welche die Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale ihrer Kalibriereinrichtungen nachweisen und eventuelle Messunsicherheiten für die Kalibrierverfahren bestimmen und angeben.
Aus diesen und weiteren Angaben kann das Labor dann für die vom Labor beschriebenen Prüfverfahren die Messunsicherheiten bestimmen. Um das Risiko einer Fehlmessung zu minimieren sind Validierungsmaßnahmen der Prüfeinrichtungen notwendig. Ebenso sollten die Prüflinge entsprechend der Vorgaben der Hersteller gehandhabt werden, um die Prüfungen kompetent durchzuführen und einen entsprechenden aussagekräftigen Prüfbericht zu erzeugen. Diesen benötigt der Kunde zur Konformitätsbewertung gemäß der EMV-Richtlinie 2004/108/EG.
Die Anforderungen der 17025 und die Fachkompetenz eines zu akkreditierenden Prüflabors werden während des Akkreditierungsverfahrens überprüft. In Deutschland ist die Akkreditierungsstelle „Deutsche Akkreditierungsstelle Technik in der TGA GmbH“ (DATech) für die Akkreditierung von EMV-Laboren zuständig.
Vorbereitungsphase und Vertragsphase
Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit einem Informationsgespräch mit dem Ziel, beiden Parteien einen Einblick in den Ihnen bevorstehenden Prozess zu geben. Nachdem bestimmte Themenschwerpunkte wie der angestrebte Akkreditierungsbereich, die Unabhängigkeit des Prüflabors oder die Kosten der Akkreditierung besprochen wurden, kann ein Antrag auf Akkreditierung für den angestrebten Akkreditierungsbereich gestellt werden.
Nach der Prüfung des Antrags einschließlich der Anlagen wird ein Akkreditierungsvertrag geschlossen. Auf Grundlage der eingereichten Dokumente erfolgt eine erste Systemanalyse um festzustellen, ob die Rahmenbedingungen zur Begutachtung erfüllt sind. Bei Nichtkonformitäten hat das Prüflabor Gelegenheit, diese auszuräumen. Auf Wunsch findet eine Vorbegutachtung im Prüflabor statt.
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