Funkanlagendirektive Panasonic bestätigt Konformität mehrerer Funkmodul-Serien mit EN 18031-1:2024

Von Manuel Christa 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Panasonic zieht bei der Cybersicherheit vor: Mehrere Funkmodule des Herstellers erfüllen bereits die neue EU-Norm EN 18031-1:2024, die seit August 2025 für alle Funkgeräte verbindlich wird und den Schutz vernetzter Produkte stärkt.

Funkmodul von Panasonic: Bereits heute konform mit der neuen EU-Norm EN 18031-1:2024 für Cybersicherheit.(Bild:  Panasonic)
Funkmodul von Panasonic: Bereits heute konform mit der neuen EU-Norm EN 18031-1:2024 für Cybersicherheit.
(Bild: Panasonic)

Seit August 2025 dürfen nur noch Funkgeräte in der EU verkauft werden, die nachweislich Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Panasonic Industry Europe gehört zu den ersten Herstellern, die ihre Funkmodule auf die neue Norm EN 18031-1:2024 geprüft und als konform bestätigt haben. Damit reagiert das Unternehmen früh auf die erweiterte Funkanlagendirektive (RED), die Sicherheit künftig als festen Bestandteil der Funkzulassung verankert.

Panasonic-Module erfüllen Norm ohne Änderungen

Laut Hersteller erfüllen die Serien PAN9019, PAN9028 und PAN9026 die Anforderungen der EN 18031-1:2024 bereits ohne Anpassungen an Hardware oder Software. Die Module decken typische Anwendungen in WLAN- und Bluetooth-Designs ab und sind in zahlreichen IoT- und Industrieprodukten im Einsatz.

Seit August 2025 müssen alle Funkgeräte, die auf den EU-Markt kommen, diese Anforderungen erfüllen. Damit wird die Trennung zwischen technischer Funkzulassung und IT-Sicherheit endgültig aufgehoben – ein Schritt, der sowohl den Datenschutz als auch die Resilienz vernetzter Produkte stärkt.

Die neue Norm gilt als Wegbereiter des europäischen Cyber Resilience Act (CRA). Beide Regelwerke zielen darauf ab, digitale Produkte abzusichern, von der Hardware über die Software bis zur Kommunikation im Netzwerk. Besonders betroffen sind IoT- und Embedded-Geräte, die Funktechnologien wie WLAN oder Bluetooth nutzen. Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte keine Netzwerke stören, personenbezogene Daten schützen und Manipulationen verhindern.

Drei neue Sicherheitsziele für Funkgeräte

Die EN 18031-1:2024legt erstmals konkrete Prüf- und Nachweisverfahren fest, um die Artikel 3.3 (d), (e) und (f) der Funkanlagendirektive zu erfüllen. Diese betreffen den Netzschutz, die Wahrung der Privatsphäre und den Schutz vor Betrug. Damit wird Cybersicherheit zu einem technischen Kriterium bei der CE-Kennzeichnung, vergleichbar mit elektrischer Sicherheit oder EMV-Verträglichkeit.

Hersteller müssen den Geltungsbereich der Norm prüfen, eine Bedrohungs- und Risikoanalyse (TARA) durchführen und technische Unterlagen wie Risikobewertungen und CE-Erklärungen anpassen. Für Geräte mit erhöhter Gefährdungslage ist zusätzlich die Bewertung durch eine benannte Stelle erforderlich. Das betrifft insbesondere Produkte mit direkter Internetanbindung oder sensibler Datenerfassung. (mc)

(ID:50605790)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung