Microsoft hat bei einer Anhörung im französischen Senat eingeräumt, dass der Konzern EU-Daten nicht zuverlässig vor dem Zugriff durch US-Behörden schützen kann. Damit bröckelt das Versprechen, europäische Cloud-Daten seien bei US-Anbietern sicher.
Bei Microsoft ist US-Zugriff auf europäische Cloud-Daten trotz lokalem Hosting und EU-Datengrenzen möglich.
(Bild: KI-generiert)
Auch lokal gespeicherte Daten sind nicht automatisch vor Zugriffen durch US-Behörden geschützt – das hat Anton Carniaux, Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, Anfang Juni offen bestätigt.
„Nein, ich kann nicht garantieren, dass die Daten französischer Bürger niemals ohne Zustimmung der französischen Behörden an US-Behörden übermittelt werden“, sagte Carniaux bei der Senatsanhörung unter Eid.
Microsofts Transparenz bleibt eingeschränkt
Die Aussage fällt schwerer ins Gewicht, weil Microsoft seine sogenannte „EU Data Boundary“ bislang als Lösung für europäische Kunden beworben hat, um Datenverarbeitung innerhalb Europas zu garantieren. Doch die technischen Schutzmaßnahmen stoßen offenbar dort an Grenzen, wo US-Recht greift.
Laut Microsofts eigenen Angaben müssen Daten dann offengelegt werden, wenn US-Behörden formgerechte Anfragen stellen. In vielen Fällen darf der Konzern seine Kunden nicht einmal über den Zugriff informieren – auch das bestätigte Carniaux vor dem Ausschuss.
Die französische Regierung bezieht sich auf den Vorfall im Rahmen eines breiter angelegten Untersuchungsprogramms zur digitalen Souveränität. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob öffentliche Einrichtungen weiter auf US-basierte Cloud-Dienste setzen sollen.
Fachleute sehen strukturelles Problem
Sicherheits- und Datenschutzexperten weisen darauf hin, dass die strukturellen Abhängigkeiten europäischer Behörden und Unternehmen von US-Dienstleistern auch unter neuen Regelwerken wie dem Transatlantic Data Privacy Framework bestehen bleiben.
Der Entwickler und Datenschützer Ben Werdmuller kommentierte dazu: „Wenn das Versprechen des Anbieters auf einen Gerichtsbeschluss trifft, gewinnt immer der Gerichtsbeschluss.“ Für ihn ist klar: Der einzige verlässliche Schutz liege in clientseitiger Verschlüsselung, notfalls kombiniert mit EU-basierenden Hosting-Anbietern.
Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht, betont, dass die Eingeständnisse von Microsoft wenig überraschend, aber eindeutig seien: Jetzt stellt sich heraus, dass diese blumigen Werbeversprechen, die Diskussionen um Datengrenzen und teilsouveräne Clouds keine effektiven Schutzmechanismen darstellen", sagte er im Interview mit heise.de und resümiert: „Als US-amerikanisches Unternehmen muss sich Microsoft der US-amerikanischen Jurisdiktion beugen – egal, was die Werbeversprechen sagen."
Ebenda widerspricht Rechtsanwalt Stefan Hessel und erklärt, dass eine europäische Tochtergesellschaft eines US-Cloudanbieters nicht an US-Recht gebunden sei: „ Gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO dürfen Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden verarbeiten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn sie durch das EU-Recht oder das Recht eines EU-Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet sind", lässt sich Hessel von Heise zitieren. Also dürfte demnach Microsoft in Europa gar nicht auf die US-amerikanische Auskunftsersuchen eingehen.
US-Sanktionen setzen Rechtsprinzipien außer Kraft
Erst im Mai diesen Jahres leistete sich Microsoft einen aufsehenerregenden Fall, als das US-Unternehmen den E-Mail-Zugang des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag vorübergehend sperrte. Anlass war eine Sanktionsmaßnahme der Trump-Regierung gegen einzelne IStGH-Ermittlerinnen, die wegen ihrer Arbeit zu mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen in Afghanistan ins Visier geraten waren. Der Zugriff auf dienstliche Kommunikation wurde dabei ohne Vorwarnung unterbunden.
Die Reaktionen aus Europa fielen entsprechend deutlich aus. Microsoft bemühte sich nachträglich um Schadensbegrenzung und versprach, in Zukunft keine Kontensperrungen mehr allein auf Basis von US-Vorgaben vorzunehmen, sondern zunächst rechtliche Optionen zu prüfen. Der Fall illustriert exemplarisch, wie politische Entscheidungen in Washington auch in europäischen IT-Strukturen voll durchgreifen können – selbst dann, wenn die Daten physisch in der EU liegen.
Konsequenzen für Industrie und Verwaltung
Europäische Unternehmen und Behörden müssen erneut abwägen, wie tragfähig ihr Vertrauen in US-Cloudanbieter wie Microsoft, Google oder Amazon ist – besonders bei kritischen Infrastrukturen oder personenbezogenen Daten.
Brüssel reagiert zunehmend ungeduldig. Die EU plädiert für mehr Unabhängigkeit und prüft neue Ansätze, um europäische Cloud-Ökosysteme zu fördern. Projekte wie Gaia-X, die lange im Schatten der großen Hyperscaler standen, könnten dadurch neuen Auftrieb bekommen. So berichtet beispielsweise Nextcloud, die selbst gehostete Open-Source-Cloud-Lösung, seit Jahresbeginn einen verdreifachten Zuwachs, der auf die Bedenken der digitalen Souveränität zurückzuführen ist. (mc)
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.