Wie wird das Jahr 2018 für die Elektronikbranche? Die ELEKTRONIKPRAXIS bat den Fachverband der Bauelemente Distribution um Einschätzung zu Entwicklungen, Lieferengpässen, EU-DSGVO und zur digitalen Währung Bitcoin.
Georg Steinberger, FBDi: „Der Konzentrationsprozess bei den Herstellern führt zur Bereinigung von großen Produktpaletten, was letzten Endes schlecht für die Distribution aber auch die Wahlmöglichkeit der Kunden sein wird. “
Herr Steinberger, welche Entwicklungen sehen Sie in den nächsten Monaten für den Distributionsmarkt?
Georg Steinberger, Vorstandsvorsitzender FBDi e.V.: „Die Distribution ist eine Dienstleistungsbranche und steht dadurch immer unter Druck, mehr Wert zu liefern für weniger Geld. Wollen Distributoren nicht zu reinen Logistikunternehmen reduziert werden, gilt auch für 2018, Dinge besser, schneller und günstiger zu machen. Dabei werden viele Dienstleistungen als selbstverständlich hingenommen, obwohl sie sonst niemand bringen kann.
Es wäre an der Zeit, dass die Hersteller die Distributoren nicht als ihre verlängerte Werkbank ansehen, sondern sie als ihre größten Kunden anerkennen. Mehr denn je darf die Distribution den Wert der eigenen Leistung nicht unterminieren lassen, sondern muss diesen vor allem selbst bestimmen. Dazu gehört auch, mal ein Geschäft sausen zu lassen, wenn der Return-on-Investment nicht stimmt.“
Bei welchen elektronischen Bauteilen besteht aktuell oder in nächster Zukunft eine Verknappung?
Steinberger: „Die Nachfrage ist in allen Marktsegmenten sehr hoch. Die Risiken – Produktbereinigung durch die Hersteller, punktuelle Allokation, massive LineCard-Änderungen, technische und Umweltrichtlinien – bleiben wohl weiterhin bestehen. Der Konzentrationsprozess bei den Herstellern führt zur Bereinigung von großen Produktpaletten, was letzten Endes schlecht für die Distribution aber auch die Wahlmöglichkeit der Kunden sein wird. Die Unternehmen, die noch selbst fertigen können, sind bestimmt im Vorteil, aber auch hier wird es zusehends eng.“
Im Mai 2018 endet die Übergangsfrist zur neuen EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO). Wie unterstützt der FBDI seine Mitglieder?
Steinberger: „Der FBDi-Verband informiert seine Mitglieder in regelmäßigen Treffen über anstehende Verordnungen und Direktiven und bereitet sie auf die daraus entstehenden Konsequenzen vor. Dazu beschäftigen sich spezielle Arbeitskreise, ‚Umwelt&Compliance‘ und ‚Quality‘, eingehend mit solchen Themen. Besonderer Vorteil hier ist neben der gewachsenen Expertise der letzten Jahre, dass durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder ein breiterer Austausch über anstehende Herausforderungen möglich ist. So ziehen die Mitglieder aus diesen Treffen wertvolle Information und Handlungshilfen für ihr Tagesgeschäft.
Eine weitere administrative Herausforderung wird die Einführung der neuen Produktsicherheitsverordnung sein, deren „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates" noch im Dezember (19.12.2017) in Brüssel veröffentlicht wurde. Nach dem Motto: "If a product is deemed good for sale in one EU country, it is good for sale in all of them" sollen an die siebzig CE-Richtlinien und Verordnungen europaweit (EU) harmonisiert werden. Hier wird die Distribution bis zum Einführungsdatum Januar 2020 ganz wesentliche Hilfestellung leisten müssen.“
Welche technologischen Trends sehen Sie für 2018?
Steinberger: „Allgemein ist die Digitalisierung und Big Data auf dem Vormarsch, die neue Anwendungen und deren technische Umsetzung vorantreiben. Wir rechnen damit, dass sowohl Halbleiter als auch Komponenten im mittleren einstelligen Bereich wachsen. Der Halbleiter-Anteil in Endgeräten wird vom Wert her weiterhin ansteigen. Zu den Wachstumsbereichen, wie man auch auf der CES gesehen hat, zählen E-Mobility, IoT oder Smart-Infrastucture, intelligente Sensorik usw. – mit unterschiedlichen Prognosen betreffend deren Durchbruch. Manche Technologien werden sich schneller etablieren als andere, ich denke dabei besonders an eMobility oder Smart Grid.“
Welche Bedeutung haben digitale Währungen wie der Bitcoin für die Wirtschaft und den Handel für 2018 und die folgenden Jahre?
Steinberger: „Interessanter Aspekt ist der dahinter stehende sichere Datenverkehr, eventuell unter Umgehung der Banken, und die Einbindung der Mitarbeiter bei der Digitalisierung und der damit einhergehenden Geschwindigkeit. Dennoch befürchte ich, dass es bei der digitalen Bitcoin-Währung auf absehbare Zeit um Spekulation handelt, die im Umgang mit Kunden letztlich keine Rolle spielt. Denn der eigentliche Wert von Bitcoins ist schwer einzuschätzen, und auf absehbare Zeit sehe ich keine großen B2B-Geschäfte auf dieser Basis. Also spielt diese Währung augenblicklich im Umgang mit Kunden keine große Rolle.
Unabhängig von der Währung bleiben letztendlich die Herausforderungen für die Distribution die gleichen: Die Wertstellung durch die Distribution bzw. Wertschätzung der geleisteten Services. Vorausblickend und über die KI hinaus reichende Antworten auf die Frage ‚Was braucht der Kunde des Kunden, das dieser heute selbst noch nicht weiß?‘“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.