Digitaler Produktpass Batteriepass kommt 2027 – wie geht es bei elektronischen Produkten weiter?

Von Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter 2 min Lesedauer

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Der Digitale Produktpass für Batterien über 2 kWh Kapazität kommt 2027 verpflichtend. Aber wie sieht es generell mit elektronischen Produkten aus? Einen entsprechenden Arbeitsplan will die EU im zweiten Quartal 2025 verabschieden.

Digitaler Produktpass ab dem Jahr 2027: Welche Produktkategorien werden genau betroffen sein?(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Digitaler Produktpass ab dem Jahr 2027: Welche Produktkategorien werden genau betroffen sein?
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Für mehr Transparenz in der modernen Wertschöpfungskette soll der Digitale Produktpass eingeführt werden. Damit lassen sich transparent und lückenlos alle relevanten Informationen nachverfolgen und dokumentieren, was wiederum zu besseren Entscheidungen und optimierten Prozessen führt. Der Produktpass bündelt wesentliche Daten. Das beginnt von Rohstoffquellen über Recyclingoptionen bis zu Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen. Zudem sind viele weitere Informationen integriert wie beispielsweise Umwelt- und Sozialindikatoren, wie dem CO₂-Fußabdruck oder der Einhaltung von Lieferkettengesetzen.

Von technischer Seite soll der Produktpass QR-Code, NFC und RFID-Chips verwenden. Über den Standard ISO/IEC 15459 soll ein schneller Zugriff auf detaillierte Produktiniformationen gewährleistet werden. Erste Produkte erhalten ab 2027 einen Produktpass. Welche Produkte konkret betroffen sind und welche Informationen in den Produktpass einfließen sollen, wird Kai Garrels von ABB in seiner Keynote auf dem Fachkongress Power of Electronics am 11. und 12. September in Würzburg berichten.

Batteriepass ab Februar 2027

Marion Graupner vom ZVEI: „Der Batteriepass gilt als ein Vorläufer des Digitalen Produktpasses. Eine genaue Priorisierung weiterer elektronische Produkte wird im zweiten Quartal 2025 erwartet“.(Bild:  ZVEI)
Marion Graupner vom ZVEI: „Der Batteriepass gilt als ein Vorläufer des Digitalen Produktpasses. Eine genaue Priorisierung weiterer elektronische Produkte wird im zweiten Quartal 2025 erwartet“.
(Bild: ZVEI)

Zu den Produkten, die ab 2027 einen Digitalen Produktpass benötigen, haben wir mit Marion Graupner vom ZVEI gesprochen. Sie ist Managerin Environmental Policy and Sustainability. „Der Digitale Produktpass soll Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten werden, die in den Anwendungsbereich der EU Ökodesign-Verordnung fallen. Bisher sind sogenannte 'Energiebezogene Produkte' und 'IKT und andere elektronische Geräte' im ersten Arbeitsplan der EU Ökodesign-Verordnung vorgesehen. Die Verabschiedung des Arbeitsplans mit der genauen Produkt-Priorisierung wird innerhalb von neun Monaten nach dem Inkrafttreten der EU Ökodesignverordnung erwartet. Also im zweiten Quartal 2025.

Befugnis für die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen haben die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedsstaaten. Als ein Vorläufer der ersten digitalen Produktpässe gilt übrigens der Batteriepass, der unter der EU-Batterieverordnung ab Februar 2027 für neu in Verkehr gebrachte Traktionsbatterien, Batterien von Zweirädern und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh verpflichtend wird.“

Mögliche Konsequenzen für Firmen ohne Produktpass

Doch wie sieht es für Firmen aus, die keinen Produktpass anbieten oder nur unzureichende Informationen hinterlegen? „Betroffene Produkte müssen mit den Anforderungen der EU Ökodesign-Verordnung konform sein, damit sie auf den EU-Markt gebracht werden dürfen. Bei Verstößen drohen Sanktionen, etwa in Form von Bußgeldern. Die jeweiligen Vorschriften über die Sanktionen werden von den Mitgliedsstaaten erlassen“, sagt Graupner.

ESPR und der Digitale Produktpass

Die spezifische Ausgestaltung des Digitalen Produktpasses, einschließlich der genauen Datenanforderungen und technischen Standards, wird durch delegierte Rechtsakte im Rahmen der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) geregelt. Diese Rechtsakte werden von der Europäischen Kommission erlassen und enthalten detaillierte Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass der DPP den Anforderungen der verschiedenen Interessengruppen gerecht wird.

Der DPP soll in der gesamten Europäischen Union einheitlich gestaltet sein und verschiedene Informationen enthalten, die für unterschiedliche Akteure in der Wertschöpfungskette relevant sind. Dazu gehören Hersteller, Vertreiber, Verwerter und Verbraucher. Oft hört man den Vorwurf, dass es noch nicht einmal einen Entwurf für einen delegierten Act zur ESPR speziell für Elektronikprodukte gibt. Dazu Marion Graupner: „Tatsächlich ist mit der Verabschiedung der ersten delegierten Rechtsakte frühestens Ende 2025, Anfang 2026 zu rechnen. Es ist bekannt, dass der Fokus zunächst auf Stahl, Eisen und Textilien liegen wird“. (heh)

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