Umweltgesetzgebung Die RoHS und deren Folgen für die Industrie

Redakteur: Claudia Mallok

Gary Nevison, Electronics Market Manager beim britischen Bauelementedistributor Farnell InOne, gehört zu den RoHS-Experten in Europa. Zum aktuellen Status der Gesetzgebung stand Nevison Rede und Antwort.

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Stimmen die Gerüchte über eine weitere RoHS-Ausnahmeregelung?

Ja, die EU akzeptierte eine der Ausnahmeregelungen, über die bereits lange diskutiert wurde. Diese neue Ausnahmeregelung Nr. 22 bezieht sich auf „Blei als Unreinheit in RIG-(Rare Earth Iron Garnet)-Faraday-Rotatoren“, die in Glasfaser-Kommunikationssystemen zum Einsatz kommen. Damit steigt die Gesamtzahl der Ausnahmeregelungen auf 29. Eine aktuelle Liste dieser Ausnahmen steht über den InfoClick-Service zur Verfügung.

Wie sieht die RoHS- und WEEE-Regelung bei Batterien aus?

Alle Batterien sind von der RoHS ausgenommen, da für sie die Batterie-Richtlinien gelten. Diese erfordern eine Kennzeichnung giftiger Substanzen und verbieten Quecksilber in Batterien, mit Ausnahme der Knopfzellen. Die vorgeschlagene Batterie-Richtlinie wird wahrscheinlich weitere Materialeinschränkungen mit sich bringen, die aber noch nicht näher benannt sind. Laut WEEE ist es erforderlich, Batterien aus den Geräten zu entfernen, sobald diese entsorgt werden. Die Batterien sind dann getrennt zu recyceln. Werden die Verkaufsdaten den WEEE-Behörden mitgeteilt, kann der Hersteller das Gewicht der Batterien ausschließen, wenn dieser sich gleichzeitig für die Batterie-Richtlinien anmeldet.

Batterieladegeräte fallen allerdings unter RoHS. Die Kategorie hängt dabei von der Applikation ab: ein Ladegerät für ein Mobiltelefon fällt in die Kategorie 3 (IT- und Telekommunikationsausrüstung); eine Bohrmaschine in Kategorie 6 (elektrische und elektronische Werkzeuge).

Wie sieht die Mitverantwortung aus, wenn ein Unternehmen in der Zulieferkette absichtlich oder versehentlich gegen die RoHS-Richtlinien verstößt? Wer ist verantwortlich, wenn ein solcher Verstoß über die Lieferkette weitergegeben wird? Und wie kann man den Verstoß nachweisen?

In England wurden bisher keine RoHS-Strafen ausgesprochen und nur zwei Einzelhändler in Irland wurden wegen eines Verstoßes gegen die WEEE-Richtlinien verurteilt. In der EU zählt der Hersteller des Endprodukts, der an den Endverbraucher ver-kauft, als rechtlich Verantwortlicher in Sachen RoHS. Dies trifft auf alle EU-Staaten zu, mit Ausnahme von England, wo theoretisch auch der Zulieferer belangt werden könnte. Laut der DTI ist dies jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Jedes Mitglied der Lieferkette sollte dabei angesprochen werden. Der Distributor, der nicht RoHS-konforme Bauteile vertreibt, würde nicht belangt werden, da er auch nicht der Hersteller des Endprodukts ist. Der Hersteller kann allerdings, je nach Auslegung des Vertragswerks, den Zulieferer auf Nichteinhaltung des Vertrags verklagen.

Dabei stellt sich die Frage, ob ein Gerätehersteller oder der Produzent für nicht konforme Bauteile, die aufgrund eines Fehlers, Vernachlässigung oder Unehrlichkeit bei einem Zulieferer, belangt werden können. Die Berater bei ERA Technology gehen davon aus, dass auch andere Kunden dieses Zulieferers, denen nicht konforme Bauteile verkauft wurden, ebenfalls nicht konforme Endprodukte fertigten und verkauften.

Alle Beteiligten sollten dann die Fertigung und den Verkauf nicht RoHS-konformer Produkte stoppen. Auch eine Rückrufaktion muss in Betracht gezogen werden, was natürlich mit Kosten verbunden ist. Die Frage ist, ob der Zulieferer diese Kosten übernimmt.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Behörden unter diesen Umständen andere Hersteller belangen würden. Theoretisch könnten sie aber weiterhin nicht konforme Produkte vertreiben, selbst nachdem sie sich des Verstoßes bewusst sind. Der Zulieferer wird wohl kaum belangt, da er nicht der Hersteller ist. Sicher verliert er aber Kunden.

Wichtig ist eine angemessene Sorgfalt. Zulieferer mit BSI Kitemark, die Zertifikate zur Einhaltung der Richtlinien bieten, sind schon mal ein guter Anfang. Hersteller können dann darauf vertrauen, dass der Zulieferer geeignete Verfahren anwendet und diese auch überprüft werden.

In einigen EU-Staaten ist es eine Straftat, wenn die zur Konformität erforderlichen Dokumente nicht vorliegen. Ist eine legitime Dokumentation vorhanden, das Produkt aufgrund eines Fehlers in der Lieferkette aber immer noch nicht den Richtlinien entsprechend, ist es illegal, dieses Produkt zu vertreiben.

Die Frage ist, ob der Hersteller dafür belangt werden kann? Das hängt davon ab. In England würde der Hersteller wohl nicht belangt werden, in anderen Staaten eher schon. Konsequenzen drohen wahrscheinlich vor allem dann, wenn der Hersteller ein bekannter Name für Haushaltsgeräte ist und die Behörden an ihm ein Exempel statuieren wollen.

Fallen einzelne Bauteile unter die RoHS?

Es ist legal, nicht konforme Bauteile zu vertreiben, die nicht in einer der acht RoHS-Kategorien aufgeführt sind. Solche nicht konformen Produkte können weiterhin zur Wartung, Reparatur und zur Aufrüstung von Geräten verwendet werden, die vor dem 1. Juli 2006 auf den Markt gekommen sind. Alle neuen Geräte, die nach diesem Datum auf den Markt kamen, müssen konform sein, solange nicht eine Ausnahmeregelung erlassen wird.

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