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Umwälzpumpen laufen und verbrauchen kontinuierlich

Zeitgleich mit der Verordnung zu Elektromotoren hat die EU-Kommission die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 zu Umwälzpumpen erlassen. Umwälzpumpen dienen vornehmlich der Zirkulation von Wärmeträgern in Heizungssystemen und verbrauchen einen erheblichen Teil der für die Gebäudeheizung benötigten Energie. Zudem arbeiten die meisten gängigen Umwälzpumpen kontinuierlich und unabhängig vom tatsächlichen Wärmebedarf.
Die Zahl der innerhalb der EU in Verkehr gebrachten Umwälzpumpen wird auf 14 Mio. Stück pro Jahr geschätzt. Auch bei dieser Verordnung stehen die Anforderungen an die Energieeffizienz im Mittelpunkt. Externe Umwälzpumpen müssen, mit Ausnahme von Umwälzpumpen für Solaranlagen und Wärmepumpen, ab Januar 2013 in der Verordnung festgelegte Werte einhalten. Ab August 2015 gelten Anforderungen für alle externen und internen Umwälzpumpen.
Auch eingebaute Produkte sind betroffen
Die Einhaltung der Verordnungen liegt wie bei den anderen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie erlassenen Verordnungen in der Verantwortung des Inverkehrbringers, d.h. des Herstellers in Europa oder des Importeurs. Da explizit auch in andere Produkte eingebaute Motoren bzw. Umwälzpumpen betroffenen sind, kann z.B. auch ein Importeur einer Industriemaschine in vollem Umfang an die entsprechende Verordnung gebunden sein. Der Inverkehrbringer erklärt mit der Anbringung des CE-Zeichens die Konformität mit der Verordnung. Für die Zwecke der Konformitätsbewertung und Marktüberwachung muss der Inverkehrbringer in der Verordnung spezifizierte technische Unterlagen bereit halten.
*Dr. Norbert Reintjes arbeitet bei Ökopol, Institut für Ökologie und Politik GmbH, in Hamburg und berät die EBV Elektronik in Ökodesign-Fragen.
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