Recycling Deutschland bekommt ein Batteriegesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Batteriegesetz verabschiedete, das die bislang geltende Verordnung von 1998 ablösen wird. Zum Inkrafttreten fehlt noch Zustimmungen die Verabschiedung durch Bundesrat und Bundestag.
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Dann gibt es erstmals auch verbindliche Quoten für das Sammeln und die Wiederverwertung von Altbatterien. Ein Ziel: 2012 soll die Sammelquote 35% betragen. Neu ist auch: Alle Hersteller und Importeure von Batterien müssen ihre Markteilnahme dem Umweltbundesamt anzeigen.
Das Sammelsystem, das seit zehn Jahren vor allem von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) und den grünen Sammelboxen geprägt ist, bleibt bestehen. Ganz neu hingegen ist, dass ein Melderegister für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus vom Umweltbundesamt (UBA) geführt wird.
Das Verzeichnis gibt einen Überblick über die am Markt vertretenen Unternehmen und soll „Trittbrettfahrerei“ vermeiden. Wer sich seiner gesetzlichen Pflicht zur Entsorgung der eigenen Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entzieht, muss zukünftig mit Bußgeldern rechnen.
Verbindliche Sammelziele für Altbatterien
GRS Batterien ist es gelungen, den Anteil recycelter Batterien seit 1998 kontinuierlich auszubauen. Heute werden 100% aller gesammelten und identifizierbaren Batterien wiederverwertet. Damit ist diese Anforderung des neuen Batteriegesetzes bereits vorzeitig erfüllt.
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel werden erstmals verbindliche Sammelziele für Altbatterien festgelegt: Ab September 2012 müssen 35% der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien zurückgenommen werden. Ab 2016 werden dann sogar 45% gefordert. GRS Batterien hat das Ziel von 2012 mit derzeit 41% übererfüllt
Dr. Jürgen Fricke, Vorstandsvorsitzender von GRS Batterien, betont: „Dieses Niveau zu halten, ist eine Herausforderung. Die Registrierungspflicht für Batteriehersteller wird dazu führen, dass die Anzahl der in den Verkehr gebrachten Batterien steigt.“ Durch die langjährige Erfahrung im Bereich Batterie-Recycling sieht er GRS Batterien jedoch bestens gerüstet. „Wir betreuen seit über 10 Jahren Unternehmen in allen Fragen des Batterie-Recyclings. Durch unsere Serviceleistung konnten wir mittlerweile fast 1.000 zufriedene Nutzer gewinnen, die sich ganz auf unsere Dienstleistung verlassen können“, erläutert Dr. Fricke weiter.
GRS Batterien: das Rücknahmesystem der Batteriehersteller
Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung im Oktober 1998 übernimmt die von Batterieherstellern gegründete Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien bundesweit unentgeltlich die Rücknahme, das Abholen, Sortieren und die Verwertung von Batterien und Akkus. Die grünen Sammelbehälter von GRS Batterien stehen in allen Geschäften, die Batterien im Sortiment führen sowie bei kommunalen Sammelstellen und vielen öffentlichen Einrichtungen. Fast 1.000 Batteriehersteller und Batterieimporteure sind Vertragspartner des Gemeinsamen Rücknahmesystems – Jahr für Jahr werden es mehr. Mit ihren Beiträgen finanzieren sie die Entsorgungsleistungen der Non-Profit Organisation.
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