5G geknackt: Anfällige Authentifizierung und Angst vor dem „Kill-Switch“

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„Für Sicherheitsbehörden ist 5G ein enormes Problem“

Einen ganz anderen Blick hat der deutsche Verfassungsschutzchef Torsten Voß auf die Sicherheitsmechanismen in 5G: Ihm gehen sie zu weit. Durch die standardmäßig aktive Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sieht er die Möglichkeiten schwinden, die Kommunikation beispielsweise von Kriminellen und Extremisten kontrollieren zu können. Für den Datenschutz sei die Verschlüsselung sicher gut, sagte Voß gegenüber der dpa, „Für Sicherheitsbehörden, die für den Schutz der Menschen in unserem Land verantwortlich sind, ist 5G ein enormes Problem.“

Daher plädiert er für eine „technische Zugriffsmöglichkeit“, über die Sicherheitsbehörden „bei begründeten Anlässen wie einem Terrorverdacht“ und mit Zustimmung der G10-Kommission Telefongespräche abhören können. Voß, der auch den für den Verfassungsschutz zuständigen Arbeitskreis 4 der Innenministerkonferenz leitet, befürchtet jedoch, „dass starke kommerzielle und wirtschaftliche Interessen einer solchen technischen Lösung entgegenstehen.“

Bedenken wegen massiver Industriespionage

Eine solche versteckte Hintertür ist grundsätzlich ein zweischneidiges Schwert: Schließlich ließe sich darüber auch die Kommunikation beispielsweise unbequemer Bürger belauschen. Oder die von Unternehmen und Behörden in anderen Ländern. Ein Grund, warum chinesische Mobilfunkausrüster wie Huawei und ZTE derzeit weltweit am Pranger stehen. Um das Vertrauen in die massiv von der chinesischen Zentralregierung geförderten Konzerne ist es nicht zu Besten bestellt. Angeblich hat beispielsweise Huawei derartige „technische Zugriffsmöglichkeiten“ bereits in seine Produkte eingebaut – nachweisen konnte man das bislang allerdings nicht.

Seit Wochen versucht der Konzern nun mit einer „Transparenzoffensive“, die schwer wiegenden Vorwürfe zu entkräften und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu öffnet das Unternehmen sogar westlichen Journalisten die Türen zu seinem 5G-Geheimlabor. Trotzdem wird in mehreren Ländern diskutiert, ob man Huawei vom Aufbau der 5G-Netze ausschließen soll. In den USA ist das de facto seit 2012 der Fall, auch Australien und Neuseeland haben Huawei bereits von ihrem 5G-Netzausbau ausgesperrt. Andere Industriestaaten, von Norwegen bis Japan, wollen nachziehen.

Angst vor dem 5G-„Kill-Switch“

In Deutschland drängen der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Auswärtige Amt (AA) darauf, Huawei ebenfalls vom 5G-Markt auszuschließen. So kamen erst vor wenigen Tagen die außenpolitischen Obleute des Bundestags in Berlin zu einer dringlichen Sitzung zusammen. BND und AA unterrichteten sie über den geplanten Ausbau der deutschen Datennetze. Ein Kernthema war dabei ein kritischer Blick auf die Nutzung chinesischer 5G-Technologie von Unternehmen wie Huawei und ZTE.

Wie das Handelsblatt berichtet, gaben BND und AA bei der Sitzung eine deutliche Warnung ab: Der chinesische Staat habe die Mittel, auf Unternehmensdaten zuzugreifen – und Deutschland keine Möglichkeit, solche Eingriffe sicher zu verhindern. Im Innenministerium fürchte man vor allem den „Kill-Switch“: Mit diesem Cyber-Schalter hätte ein Land die Möglichkeit, das Mobilfunknetz anderer Staaten „auszuknipsen“ – und mit ihm einen zentralen Nervenstrang für die strategisch wichtige Kommunikation. Auch bestünde große Angst vor Industriespionage im großen Stil.

Wirtschaftsministerium befürchtet verzögerten 5G-Netzausbau

Das Wirtschaftsministerium hingegen sieht den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes gefährdet, sollte die hochentwickelte 5G-Technik von Huawei nicht auch in deutschen Netzen zum Einsatz kommen. Tatsächlich würde ein Ausschluss von Huawei auf dem deutschen Markt mit hoher Wahrscheinlichkeit Signalwirkung für andere europäische Länder haben. Bei anderen, auch europäischen Ausrüstern wie Ericsson könnte dies zu Engpässen führen, die letztlich den Netzausbau weiter verzögern.

Verfassungsschützer Voß warnt indes noch einmal eindringlich davor, durch 5G ein „ganz wichtiges Mittel der Informationserhebung zu verlieren“, sollte es parallel keine Ermächtigung für den Einsatz von Verfahren zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) geben. Gemeint sind auf den Mobilfunkgeräten von verdächtigen Personen installierte Trojaner, mit denen die Kommunikation abgegriffen werden kann, bevor sie das Endgerät sie verschlüsselt. In Bayern ist dies seit Einführung des umstrittenen „Polizeiaufgabengesetzes“ (PAG) bereits möglich.

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