Wie die Autobranche über die Ethik-Leitlinien zum autonomen Fahren denkt – Teil 1: AUDI

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EP: Die Kommission schreibt weiter: „Die dem Menschen vorbehaltene Verantwortung verschiebt sich bei automatisierten und vernetzten Fahrsystemen vom Autofahrer auf die Hersteller und Betreiber“. Einige Versicherungen und mit Sicherheit auch das Gros der Autobauer werden das differenziert ansehen. Wen sehen Sie in der Verantwortung und kann dies überhaupt eindeutig reguliert werden?

Martin Siemann, AUDI-Rechtsexperte für automatisiertes Fahren:Im Grundsatz gilt nach wie vor: Wenn ein Unfall passiert, zahlt in der Regel zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Der Autohersteller könnte in einem zweiten Schritt dem Halter gegenüber haften, jedoch nur dann, wenn ein Fehler an dem Produkt vorlag und das System dadurch nicht richtig funktioniert hat.

In automatisierten Autos wird es in Zukunft ein Logbuch geben, das speichert, zu welchem Zeitpunkt das automatisierte System aktiviert war und wann der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug hatte. Zudem zeichnet ein Eventspeicher im Fall einer Notbremsung oder eines Unfalls Daten auf. Diese erlauben es zu rekonstruieren, ob das System aktiv war, wie die Umgebung aus Sicht des Autos ausgesehen hat und inwieweit der Fahrer Pedale oder Lenkrad bedient hat.

Zugriff haben hier jedoch nur der Halter und Fahrer – einzig in rechtlichen Ausnahmefällen (wie zum Beispiel einer gerichtlichen Anordnung) sind auch andere Beteiligte, wie Behörden, Gerichte, Hersteller, Unfallgegner oder Versicherer, entsprechend berechtigt.

EP: Bei all den bisherigen Einschränkungen wurde ein wesentlicher Aspekt noch gar nicht bedacht: Wie kann garantiert werden, dass alle Autohersteller den gleichen technischen Standard aufweisen und zudem die exakt identischen Ethik-Regeln befolgen?

Miklos Kiss, Leiter Vorentwicklung automatisiertes Fahren bei AUDI:Die Arbeit der Ethik-Kommission dient ja dazu, entsprechende Leitplanken für das automatisierte Fahren zu definieren, die den Herstellern Orientierung und den Kunden Sicherheit geben. Wir als Hersteller sind uns unserer Verantwortung in der Sache bewusst. Unsere Maxime ist, unsere Systeme risikominimierend auszulegen und das automatisierte Fahren evolutionär einzuführen. Auf diesem Weg wird es eine aktive und wahrnehmbare Zusammenarbeit von Herstellern, Behörden und Universitäten geben. Aus den Erfahrungen mit automatisierten Systemen werden sich technische Standards ableiten.

EP: Was passiert, wenn ich mit meinem Fahrzeug in das Ausland fahre bzw. fahren lasse? Ist es nicht völlig abwegig zu denken, man könnte selbst nur in der EU sich auf einen verbindlichen einheitlichen Rechts- und Ethik-Rahmen einigen?

Wolfgang Schmid, AUDI-Experte für Regierungsbeziehungen:Die internationalen Regularien für das automatisierte Fahren zu harmonisieren, ist definitiv eine Herausforderung. Es ist eine ganze Reihe von Rechtsgebieten betroffen, von der Zulassung über das Straßenverkehrsrecht und den Datenschutz bis zur Haftung. Doch die Harmonisierungsarbeit, die jetzt ansteht, dient letztlich der Sicherheit der Gesellschaft. Umso mehr begrüßen wir es, dass Gesetzgeber zurzeit ihre Regularien anpassen und neue hinzufügen. Um Sicherheit für alle Beteiligten herzustellen, bedarf es eines klaren und verlässlichen Rechtsrahmens.

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