ElektroG2 Wer Altlampen kostenfrei zurücknehmen muss

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, Elektro- und Elektronikgeräte kostenfrei zurückzunehmen. Auch Altlampen fallen darunter. Doch wer genau ist betroffen?

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ElektroG2: Händler und Verkäufer mit einer Verkaufs- und Lagerfläche von 400 m² müssen Altlampen kostenfrei zurücknehmen.
ElektroG2: Händler und Verkäufer mit einer Verkaufs- und Lagerfläche von 400 m² müssen Altlampen kostenfrei zurücknehmen.
(Bild: Website Lightcycle)

Am 24. Oktober 2015 ist das ElektroG2 in Kraft getreten. Gerade für Akteure in der Elektrobranche und dem Handel kommen Neuerungen hinzu. Für den stationären Handel gilt, dass Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 m² sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 m² Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von 25 cm kostenfrei zurücknehmen müssen. Bei größeren Elektroaltgeräten gilt diese Regelung bei Neukauf eines vergleichbaren Elektro- und Elektronikgerätes.

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Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen sind Elektro- und Elektronikgeräte, die zur ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder erzeugen, verbrauchen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000 V (Wechselstrom) bzw. 1500 V (Gleichstrom) ausgelegt sind – es sei denn, eine Ausnahme ist anwendbar. Elektro- und Elektronikgeräte werden in die beiden Klassen B2C (Produkte für Privatverbraucher) und B2B (Professionelle Geräte), Produktkategorien sowie darin weiter in Gerätearten unterteilt.

Wer muss handeln?

Erstinverkehrbringer, vor allem Hersteller und Importeure, müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen (präsentieren, verkaufen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Hinzu kommen weitere Verpflichtungen, darunter die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie (B2C), das Einrichten einer Rücknahmelösung für Elektroaltgeräte, diverse administrative Anforderungen sowie die Kennzeichnung der Produkte und Hinweise für Endverbraucher. Händler können selber zum registrierungspflichtigen Hersteller werden, wenn sie unregistrierte Elektro(nik)geräte zum Kauf anbieten oder aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Sie können freiwillig Altgeräte zurücknehmen und bei Sammelstellen entsorgen. Private Verbraucher dürfen alte Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen. Stattdessen können sie diese kostenfrei bei einer Sammelstelle in ihrer Nähe abgeben.

Welche Kosten entstehen?

Für die Verwaltung der Registrierung und der entsprechenden Prozesse erhebt die Gemeinsame Stelle Gebühren. B2C-Hersteller müssen jährlich eine Finanzielle Garantiesicherheit für den Insolvenzfall hinterlegen. Erstinverkehrbringer müssen die Aufwände für Rücknahme & Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Weitere Kosten entstehen für das Management der administrativen Tätigkeiten und die Sicherstellung der Produkteigenschaften.

Quelle: www.elektrogesetz.de

Doch auch auf die Rücknahme von Altlampen hat ElektroG2 Auswirkungen. Dazu sprachen wir mit Stephan Riemann, Geschäftsführer von Lightcycle. Dieses nicht gewinnorientierte Gemeinschaftsunternehmen von führenden Lichtherstellern organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten.

Herr Riemann, das novellierte ElektroG bringt einige Neuerungen mit sich. Was ist Ihrer Meinung nach die Größte?

Die Handelssammlung, sprich die Verpflichtung von Händlern ab einer Verkaufs- oder Lagerfläche von 400 m², Altlampen kostenfrei zurückzunehmen ist sicher die größte Neuerung des Gesetzes. Das erleichtert dem Verbraucher die Rückgabe, wird aber den Handel – stationär und online – vor große Aufgaben stellen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber entschieden, dass Gasentladungslampen und LED-Retrofit-Lampen gemeinsam gesammelt werden und dass alle Wohnraumleuchten unter das neue ElektroG2 fallen.

Warum ist das für den Handel so herausfordernd?

Es gilt hier, eine Infrastruktur aufzubauen, also Rückgabestellen für die Verbraucher, Möglichkeiten die Lampen zu verdichten und anschließend die Logistik. Dies ist ein

großer Aufwand, den Lightcycle mit seinen Sammelpartnern im Handel bereits seit 2009 erfolgreich umsetzt. Somit können die Lichthersteller und Mitglieder von Lightcycle für ihre Handelskunden eine bestens bewährte Lösung nutzen.

Was müssen die Hersteller hier unternehmen?

Bei Anfragen des Handels können unsere Mitglieder direkt an Lightcycle verweisen. Dieser Service steht allen Herstellern und Importeuren zur Verfügung und ist Teil unseres Komplett-Service. Gerne nehmen wir auch Anfragen des stationären oder online Handels direkt entgegen.

Das alles steht im Zusammenhang mit Lampen aus dem Privatbereich. Wie sieht es mit Altlampen aus dem gewerblichen Umfeld aus?

Hersteller müssen für ihre gewerblichen Kunden wie E-Handwerker, Industrie und Gewerbe zumutbare Rückgabemöglichkeiten schaffen. Auch hier ist Lightcycle bereits gut aufgestellt und hat bundesweit rund 400 Sammelstellen für Großmengen eingerichtet und holt bei über 600 Großverbrauchern direkt große Mengen ab. Lightcycle ist hier das einzige Rücknahmesystem, das diesen Service bietet, auf den die B2B Kunden der Hersteller einen Anspruch haben. Ebenso bieten wir auch einen entsprechenden Service für Leuchten an.

Welche Auswirkungen hat das ElektroG2 denn auf Lightcycle?

Wir sind sehr gut auf die Gesetzesänderungen vorbereitet. Im Prinzip erfüllen wir heute bereits die Anforderungen. Neben der Handelssammlung betreiben wir schon seit Jahren Aufklärung- und Informationsarbeit für unsere Mitglieder, die nun auch vom Gesetzgeber von den Herstellern und Importeuren gefordert wird. Unsere Mitglieder kommen dem durch Lightcycle nach und verweisen als integralen Bestandteil ihres nachhaltigen Rückgabeservices auf unsere Web-Seite und verlinken auf unsere Sammelstellensuche. Unter lightcycle.de finden private wie gewerbliche Verbraucher ihre nächstgelegene Sammelstelle.

Neben dem ElektroG2 wurde auch die Gefahrgutrichtlinie ADR für den Transport verschärft. Was bedeutet das für die Logistik?

Die Verschärfung der ADR hat insbesondere für die Rungenpaletten und Gitterboxen Auswirkungen. Bis Ende Januar des kommenden Jahres haben wir eine Übergangsfrist erreicht. Unsere Behältnisse werden angepasst und mit einer Außenverpackung ergänzt. Damit haben wir als einziges System rechtzeitig eine gesetzeskonforme Lösung entwickelt und setzen diese in der Übergangsfrist um.

Lightcycle hat vor Kurzem mit weiteren Rücknahmesystemen Europas den Verband EucoLight gegründet. Was steckt dahinter?

Der Verband gibt den nationalen Rücknahmesystemen für Beleuchtung eine Stimme auf EU-Ebene. Das war uns wichtig, da die WEEE-Richtlinie die Lichtindustrie sehr beeinflusst, wir in Brüssel bislang allerdings noch nicht mit einer starken Stimme gesprochen haben. Außerdem hilft uns dieses Netzwerk, vergleichbare Full-Service-Lösungen für WEEE II (EU-Direktive des ElektroG 2) in anderen EU-Ländern zu vermitteln. Diese sehen wir als wichtigen Service für unsere Mitglieder, damit diese auch in anderen EU-Ländern ihren Kunden gegenüber 100 Prozent gesetzeskonform und erfolgreich sind.

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