RoHS2 Wenn das Produkt zu klein fürs CE-Zeichen ist

Redakteur: Margit Kuther

Anfang 2013 löste die RoHS2-Richtlinie die bisherige RoHS ab. Die RoHS2 ist u.a. Teil der CE-Rahmenrichtlinie.

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Wolfram Ziehfuss, FBDi: „Die CE-Konformität ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.“
Wolfram Ziehfuss, FBDi: „Die CE-Konformität ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.“
(Bild: FBDi)

Die neue RoHS2-Richtlinie (2011/65/EU) ist jetzt neben dem erweiterten Anwendungsbereich eine CE-Richtlinie (768/2008/EC). Für alle elektrischen und elektronischen Geräte ist eine technische Konformitätsbewertung (nach EN 50581:2012) und, falls daraus resultierend, die CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung zwingend erforderlich.

Produkte, die zu klein für das CE-Zeichen sind

Die Europäische Norm EN 50581 erleichtert die Erfüllung grundlegender Anforderungen der RoHS2-Richtlininie. Neu ist, dass bei Produkten, die zu klein für ein CE-Zeichen sind, dieses auf der Verpackung und in der Begleitdokumentation angebracht sein muss.

Der FBDi weist darauf hin, dass die CE-Konformität mit allen auf das Produkt anwendbaren Produktrichtlinien Voraussetzung ist für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die neue RoHS2-Richtlinie wird in Deutschland in der ElektroStoffVerordnung umgesetzt.

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