Siemens Verbot der alten Schnurlosfrequenzen CT1+ und CT2 betrifft Verbraucher kaum
Der Ablauf der CT1+- und CT2-Frequenzen Ende 2008 betrifft kaum einen Verbraucher, denn nahezu alle heute genutzten Schnurlostelefone arbeiten nach dem DECT-Standard. Darauf weisen die Siemens Home and Office Communication Devices hin.
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„Da Funkfrequenzen immer nur für eine begrenzte Zeit vergeben werden, wurde 1998 beschlossen, die CT1+- und CT2-Frequenzen mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren an die Mobilfunktreiber zu vergeben. Man ging damit davon aus, dass bis zum Jahr 2008 nur noch sehr wenige Schnurlostelefone mit dem alten Standard in Benutzung sein werden“, so Erich Kamperschroer, Vorsitzender des DECT-Forums.
Als Anfang der neunziger Jahre DECT (Digital Enhanced Cordless Telephony) als Nachfolgetechnik von CT1+ und CT2 ihren Siegeszug antrat, stellten die Hersteller von Schnurlostelefonen ihre Produkte auf den neuen Standard um. Mit DECT wurde nicht nur die Verwendung von mehreren Mobilteilen möglich, sondern die Sprachqualität wurde deutlich verbessert und die Telefonate über die Funkschnittstelle durch eine feste Codierung abhörsicherer.
Keine zeitliche Begrenzung für den DECT-Standard
Während CT1-Schnurlostelefone der ersten Stunde noch ein seltener, und mit Preisen über 1000 Mark ein teurer Luxus waren, entwickelten sich die DECT-Telefone schnell zu einem Massenprodukt und der Markenname „Gigaset“ des Marktführers Siemens nahezu zu einem Synonym für Schnurlostelefone. „Alle Siemens-Gigaset-Telefone arbeiten nach dem DECT-Standard und können daher auch weiterhin genutzt werden“, bestätigte Pressesprecherin Anja Sagkob. „Siemens-Telefone mit CT1 wurden unter dem Namen „Megaset“ vermarktet und gekennzeichnet. Sie sind damit leicht erkennbar.“
Der nun aktuelle, digitale Standard DECT ist weltweit etabliert und erfüllt die Bedürfnisse der Europäischen Union im Bereich Schnurlostelefone, Heimnetzwerke und Unternehmensservices optimal. Laut DECT-Forum ist keine Ablauffrist für den DECT-Standard zu erwarten. In Deutschland, wo gemäß nationaler Regelungen der Bundesnetzagentur der DECT-Standard bis zum Jahr 2013 befristet ist, werden ab 2013 die EU-Regularien gelten, die keine zeitliche Begrenzung vorsehen.
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