Handelsauflagen USA koppeln China-Exporte von Nvidia und AMD an 15‑Prozent‑Abgabe

Von Manuel Christa 2 min Lesedauer

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Nvidia und AMD müssen als Auflage für Exportlizenzen 15 Prozent ihrer Erlöse aus dem Verkauf der GPUs in China an die US-Regierung abführen. Betroffen sind vor allem Nvidias H20 und AMDs Instinct MI308 für KI-Workloads in Rechenzentren; beide Modelle sind China-konforme Derivate.

Nvidia und AMD dürfen mit Exportabgabe wieder nach China liefern.(Bild:  KI-generiert)
Nvidia und AMD dürfen mit Exportabgabe wieder nach China liefern.
(Bild: KI-generiert)

Ein US-Regierungsvertreter erklärte laut Reuters , die Maßnahme solle den Zugang Chinas zu sensibler Technologie kontrollieren, ohne die Unternehmen vollständig vom Markt abzuschneiden; die Formulierung entspricht sinngemäß der Reuters-Quelle. Die Unternehmen verwiesen auf die Einhaltung der US-Vorgaben; eine Bestätigung der Abgabe gab es nicht. Nvidia äußerte sich nicht zu Details der Zahlungsmodalität, AMD lehnte eine Stellungnahme ab. Das chinesische Außenministerium äußerte sich bislang nicht.

Hintergrund: Handel, Sicherheit und Marktinteressen

Die Regelung betrifft einen für beide Hersteller wichtigen Absatzmarkt. China macht bei Nvidia laut Reuters rund 13 Prozent des Jahresumsatzes aus; dies entspricht Schätzungen zufolge etwa 17 Milliarden US-Dollar. Bei AMD liegt der Anteil laut derselben Quelle bei rund 24 Prozent oder 6,2 Milliarden US-Dollar. Die Chips H20 und MI308 gehören zu den leistungsfähigsten Modellen, die beide Hersteller nach den bisherigen Exportbeschränkungen noch liefern dürfen.

Am 15. Juli 2025 hatte die US-Regierung die Exportlizenzen für den H20 wieder freigegeben, nachdem sie zuvor im Zuge von Handelsverhandlungen ausgesetzt worden waren, berichtete Reuters. Kritiker in den USA hatten davor gewarnt, die Freigabe könne Chinas technologische Aufholjagd im Bereich Künstliche Intelligenz beschleunigen.

Ungewöhnliche Konstruktion

Branchenbeobachter, darunter laut Reuters mehrere namentlich nicht genannte US-Handelsexperten, sprechen von einer ungewöhnlichen Kombination aus Exporterlaubnis und Umsatzabgabe. Während die Hersteller einen Teil ihrer Erlöse verlieren, sichern sie sich gleichzeitig Zugang zu einem lukrativen Markt.

Wie genau die Abgabe erhoben und abgerechnet wird, ist nicht öffentlich bekannt. Zuständig ist voraussichtlich das Bureau of Industry and Security (BIS) im US-Handelsministerium. Formal handelt es sich um eine Lizenzauflage im Rahmen der Exportkontrollen. Unklar ist auch, ob ähnliche Regelungen künftig auf andere Produkte oder Märkte ausgeweitet werden. Politische Reaktionen in Washington und Peking stehen zunächst aus.

Auswirkungen auf den Wettbewerb

Preiswirkungen auf Endkunden sind möglich, bleiben aber offen. Gleichzeitig könnte die Abgabe Wettbewerbern aus anderen Ländern Chancen eröffnen, sofern diese nicht denselben Beschränkungen unterliegen.

Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von Maßnahmen der USA, mit denen der Technologietransfer nach China reguliert werden soll. Bereits in den vergangenen Jahren hatte Washington Exportkontrollen für fortschrittliche Halbleitertechnologien verschärft und Unternehmen verpflichtet, für bestimmte Verkäufe eine Genehmigung einzuholen. (mc)

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