Mobilfunknetze

Trotz überfüllter HF-Spektren Interferenzen vermeiden

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Was LTE betrifft, haben die meisten europäischen Netzbetreiber Kanalbandbreiten von 10 oder 20 MHz zugewiesen bekommen. Da die Intermodulationsprodukte dritter oder fünfter Ordnung drei- bzw. fünfmal so breit sind wie die Originalaussendung können beim Auftreten von PIM ganze Bandsegmente verrauscht werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass der Kanal Subträger im OFDM-Modulationsschema enthält, die LTE nutzt. Wenn also die Infrastruktur PIM verursachen könnte, werden alle Subträger miteinander intermodulieren und so den Empfänger stören (Bild 3).

Eine externe Interferenz und ihre Auswirkungen

Interferenz wird nicht nur intern hervorgerufen. Auch externe Interferenz hat Auswirkungen auf Funknetze. Die größte Quelle dieser Art sind beabsichtigte oder unbeabsichtigte Störer (Jammer), die speziell dafür installiert werden, den Datenverkehr von Mobiltelefonen zu blockieren. Eigentlich ist die Nutzung von Jammern in Europa streng untersagt: Dieses Verbot besteht hauptsächlich deshalb, weil der Betrieb von Sendefunkstellen eine Lizenz erfordert, die durch die Regulierungsbehörden vergeben werden und kostenpflichtig sind.

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Auch die Polizei oder Rettungskräfte können gestört werden, wodurch sich dann ein Straftatbestand ergeben könnte. Ein sekundäres Problem ist jedoch, dass Anwender von Jammern deren Reichweite nicht kontrollieren und abschätzen können. Das bedeutet wiederum, dass sie den Mobilfunkempfang in der Nähe von Gebäuden, aber auch in Gebäuden, in denen die Jammer eingebaut sind, oftmals blockieren.

Durch den Mobilfunkbetrieb treten Störungen bei Fernsehübertragungen auf. Grund ist, dass analoge TV-Frequenzen für die Nutzung im Mobilfunkbereich freigegeben wurde. Anfangs war geplant, die freigewordenen Frequenzen für digitale Videoübertragungen zu reservieren. In der Tat benötigen DVB-T-Übertragungen ein kleineres Frequenzspektrum als das Analog-TV, so dass ein Spektrumssegment im 800-MHz-Band frei blieb. In Europa möchte die EU-Kommission dieses Segment für den LTE-Mobilfunkverkehr freigeben. Leider erhöht der neue Breitband-Mobilfunkstandard die Gefahren von Interferenzen, da DVB-T-Empfänger und DVB-T-Antennen so ausgelegt sind, dass sie Signale im 800-MHz-Band empfangen, inklusive des jetzt für die Nutzung durch LTE-reservierten Frequenzabschnitts.

Ein starkes LTE-Signal und ein DVB-T-Signal beeinflussen sich gegenseitig oder überlagern sich. Die Folgen sind kaum wahrnehmbare Video- und/oder Audiostörungen bis zum Einfrieren des Videosignals und dem kompletten Versorgungsausfall reichen. Die Störung kann sowohl von Basisstationen im LTE-Netz, als auch von Endgeräten herrühren. Die häufigste Störquelle ist das Endgerät, obwohl dessen Signale viel schwächer sind als die der Basisstation.

Grund dafür ist die Tatsache, dass sich die Basisstation gewöhnlich weit von einem DVB-T-Empfänger, wie einer Set-Top-Box befindet, wogegen sich das Mobiltelefon eines Nutzers ganz in der Nähe befinden kann. Im ungünstigsten Fall könnte es der Nutzer sogar oben auf eine Set-Top-Box legen. Diese Störquelle kann besonders schwer zu finden sein, da ein Mobiltelefon oder Dongle nur periodisch sendet, wenn während eines Sprachanrufs oder eines Datenaustauschs Verbindung zu einer Basisstation besteht.

LTE-Signale stören den Empfang von DVB-T

Die LTE-Signale mit 800 MHz stören zudem den Empfang im digitalen Kabelnetz, wenn der Receiver oder die zu ihm führenden Kabel ungenügend abgeschirmt sind. Beeinträchtigt sind dabei auch Telefon- und Internetdienste, die über das selbe Kabel verbreitet werden. Um die Störungen zu vermeiden, wird ein Tiefpassfilter/Bandpassfilter zwischen Antenne und Receiver installiert. Allerdings lassen sich sich damit auftretende Interferenzen beim DVB-T-Empfang entgegenwirken, Probleme im DVB-C hingegen nicht.

Leider dämpfen handelsübliche Filter für 800-MHz-LTE-Signale auch die DVB-T-Kanäle. Der Grund ist, die Frequenzen befinden sich in der Nähe der LTE-Frequenzbänder. Ein anderes Problem stellen mögliche LTE-Störungen für drahtlose Mikrofonsysteme dar. In dem durch die Digitalisierung des Rundfunks freigewordenen Frequenzbereichs können noch bis zum 31.12.2015 auf den Frequenzen 790 bis 814 und 838 bis 862 MHz drahtlose Mikrofon- und InEar-Systeme ohne Anmelde- und Gebührenpflichtbetrieben werden.

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