China Steuerbefreiung gilt nicht für Import-Elektroautos
China hat Elektrofahrzeuge von der so genannten „Car Purchase Tax“ befreit, um den Markt für umweltfreundliche Fahrzeuge anuzukurbeln. Allerdings mit einer Einschränkung: Importautos sind ausgenommen.
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Wer in China ein Auto kauft, muss eine „Car Purchase Tax“ (Fahrzeugerwerbssteuer) in Höhe von 10% zahlen. Wie die chinesische Regierung bereits Ende Juli angekündigt hat, wurde diese Steuer nun zum 1. September für Fahrzeuge abgeschafft, die teilweise oder komplett elektrisch angetrieben werden. Die Steuerbefreiung gilt bis Ende 2017.
Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge sind steuerbefreit
Welche Fahrzeuge von der Steuerbefreiung konkret profitieren, steht auf einer Liste, die das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie und die staatliche Steuerbehörde kürzlich veröffentlichten. Zu den ersten steuerbefreuten „New Energy Vehicles“ gehören in der Kategorie „Elektroautos“ 17 Pkws, 75 Busse und fünf Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke. Darüber hinaus finden sich in der Rubrik „Plug-in-Hybridautos“ sechs Pkws und 10 Busse auf der Liste. Diese steuerlichen Anreize sollen mehr Chinesen veranlassen, auf die umweltfreundliche Autos umzusteigen.
Ausländische Autobauer wie Tesla & Co. haben das Nachsehen
Die Steuerbefreiung gilt allerdings nur für Modelle, die in China produziert werden. Damit gehört beispielsweise der Denza von Daimler und BYD zu den Profiteuren, während zum Beispiel für den BMW i3 oder Teslas Model S weiterhin 10% Erwerbssteuer fällig sind.
Gefertigt in China für China
Weltpremiere des Elektroautos Denza von Daimler und BYD
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