Anbieter zum Thema
Auf Nummer sicher gehen – für Entwicklung und Anwendung
Für Hersteller von LED-Leuchten gibt es mehrere Gründe, um sich so schnell wie möglich mit der DIN EN 62471 auseinanderzusetzen – von der Gesetzeslage einmal abgesehen. Denn vom Nachweis der photobiologischen Sicherheit nach DIN EN 62471 profitiert der Hersteller in mehrfacher Hinsicht.
Zum einen weist er nach, dass sein Produkt richtlinien- und marktkonform ist – ein wichtiger Aspekt für den Vertrieb. Zum anderen kann er die ermittelten Messwerte für die eigene Produktentwicklung und -optimierung verwenden. Der zweite Aspekt kommt vor allem zum Tragen, wenn der Nachweis der photobiologischen Sicherheit nach DIN EN 62471 keine Voraussetzung für die Marktzulassung ist, aber aufgrund fehlender rechtlicher Regelungen auf diese zurückgegriffen wird. Ein Beispiel: Der Hersteller von Mikroskopen ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die integrierte Leuchtquelle auf photobiologische Sicherheit hin zu testen. Wenn er jedoch die gesundheitliche Gefährdung seiner Kunden auch bei intensiver Benutzung ausschließen möchte, empfiehlt sich, nicht zuletzt als Absicherung, eine Untersuchung durch ein akkreditiertes Prüflabor. Denn nur so kann etwa eine zu hohe Gefährdung der Arbeitnehmer und Kunden ausgeschlossen werden.
Fehlende gesetzliche Regelungen sind in puncto Arbeitsschutz immer wieder Triebfedern freiwilliger Tests nach DIN EN 62471. Ein Beispiel sind UV-Lampen in der industriellen Anwendung, mit denen Klebstoffe und UV-Lacke ausgehärtet werden. Eine Exposition sollte unbedingt vermieden werden. Um für die Arbeitssicherheit zu sorgen, können Unternehmen mehrere Maßnahmen ergreifen. Eine Möglichkeit sind entsprechende Schutzkleidung sowie eine Schutzbrille. Zusätzlich oder alternativ kann die Arbeitszeit an den UV-Lampen limitiert werden. Die ermittelten Testergebnisse zur photobiologischen Sicherheit geben Aufschluss darüber, welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss, um für seine Angestellten Spätfolgen auszuschließen. Kommuniziert der Lampenhersteller dies an seine Kunden, sichert er sich gegen Klagen wegen möglicher Gesundheitsgefährdung ab.
Die photobiologische Sicherheit ist ein Muss
Langzeittests sind kein Bestandteil der photobiologischen Sicherheit nach DIN EN 62471. Allerdings liefern sie wichtige Daten für die LED-Entwicklung, etwa um Lebensdauer zu erhöhen und Performance zu verbessern. Dank der fachgerechten Überprüfung werden Hersteller und Verbraucher geschützt. Wird nicht überprüft, sparen die Hersteller an der falschen Stelle. Sie nehmen nicht nur die gesundheitliche Gefährdung ihrer Kunden in Kauf, sondern riskieren das in ihr Produkt und ihren Namen gesetzte Vertrauen.
* Klaus Ludwig ist Segmentleiter Leuchten und Multimedia bei der TÜV SÜD Product Service GmbH und
* ist stellvertretender Segmentleiter Leuchten und Multimedia beim TÜV SÜD Product Service in München.
(ID:35449200)