Elektronischer Rechtsverkehr Qualifizierte elektronische Signatur ist für Unternehmen Pflicht

Redakteur: Ulrike Ostler

Änderungen beim Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr kündigen sich an: In einem Jahr, zum 01.Oktober 2016 wird der EGVP-Bürger-Client abgeschaltet. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam. Qualifizierte elektronische Signaturen sind dann für Unternehmen obligatorisch.

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Unternehmen, Organisationen, die bisher auf den EGVP-Bürger-Client gesetzt haben, müssen sich bald etwas Neues einfallen lassen.
Unternehmen, Organisationen, die bisher auf den EGVP-Bürger-Client gesetzt haben, müssen sich bald etwas Neues einfallen lassen.
(Bild: © cirquedesprit - Fotolia)

Mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gelingt es Unternehmen, Behörden und Bürgern, effizient, einfach und rechtssicher mit Gerichten zu kommunizieren. Der durch die Justiz zum Download bereitgestellte EGVP-Installer wurde jedoch zum 01.01.2016 abgekündigt.

Die bewährten Infrastrukturkomponenten können zwar weiterhin verwendet werden, jedoch wird die Bereitstellung der Sende- und Empfangskomponente, also einer so genannten EGVP-Bürger-Client-Software, ausnahmslos Software-Herstellern überlassen. Am 1. Oktober des kommenden Jahres ist dann komplett Schluss mit dem EGVP-Bürger-Client. Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group erläutert, für Firmen, Behörden und Bürger kämmen ab Januar 2016 vier Alternativen in Frage:

  • 1. Sie könnten ein Drittprodukt verwenden, welches für den elektronischen Rechtsverkehr registriert ist. Eine Zusammenstellung darüber findet sich auf der Website der EGVP.
  • 2. Auch die Nutzung einer eigenentwickelten Sende- und Empfangskomponente sei möglich.
  • 3. Alternativ könnten Anwender EGVP-Enterprise bei der Justiz beantragen und in ihre Fachsoftware integrieren. Es handele sich dabei jedoch um eine Server-Anwendung, die auf lokalen Arbeitsplätzen nicht laufe.
  • 4. Die vierte Möglichkeit wäre, eine spezifische Lösung zu verwenden, die durch zuständige Rechenzentren oder einem Hersteller für Fachsoftware bereitgestellt werde.

Die rosigen Aussichten

Insbesondere Unternehmen können durch die elektronische Kommunikation mit Gerichten effizienter arbeiten, da sie unabhängig von Uhr- und Öffnungszeiten mit Gerichten und Behörden kommunizieren können. „Da die Übertragung auf den OSCI-Standards beruht, ist die Kommunikation sicher und zuverlässig, denn kryptografische Mechanismen werden eingesetzt, um sie zu schützen“, erläutert der IT-Sicherheitsexperte.

Insgesamt könnten Unternehmen Zeit sowie Kosten und Empfänger sparen und hätten die Möglichkeit, Dokumente elektronisch weiterzuverarbeiten. Anstatt auf Informationen warten zu müssen, erhielten Absender sofort eine signierte Eingangsbestätigung von der jeweiligen Empfangseinrichtung des Gerichts oder der Behörde.

„Wenngleich die Änderungen zum 01.01.2016 etwas kompliziert erscheinen, haben Unternehmen nach einem einmaligen Einrichtungsaufwand den kompletten elektronischen Rechtsverkehr aus einer Hand. Sie benötigen lediglich eine Software, um Nachrichten zusammenzustellen, zu signieren, zu verschlüsseln und sicher zu übertragen“, fasst Heutger zusammen.

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