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Signaturkarten und SSL-Zertifikate

Sämtliche Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr sind grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu unterschreiben. Dafür wird eine Signaturkarte benötigt. „Da das EGVP keineswegs auf Signaturkarten von einem bestimmten Kartenanbieter beschränkt ist, lohnt es sich, das Angebot näher kennenzulernen. Die Signaturkarte muss jedoch dem ISIS-MTT – dem ´Industrial Signature Interoperability Standard´ –´Mailtrust` – entsprechen“, erläutert Heutger.
Um das elektronische Gerichtspostfach zu nutzen, benötigen Anwender neben der Signaturkarte zum qualifizierten Signieren von Nachrichten auch ein SSL-Zertifikat, welches den Transportweg Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Dieses Zertifikat gibt den Weg in das Postfach frei und verschlüsselt sowie entschlüsselt sämtliche Nachrichten. Anwender bekommen davon in der Regel nichts mit.
„Software-Zertifikate erfüllen die Anforderungen an dieses Zertifikat. Theoretisch können Anwender auch ein Hardware-Zertifikat zum Ver- und Entschlüsseln nutzen. Dann müsse es allerdings eines sein, das nicht zusätzlich auch zum Signieren eingesetzt werde, so Heutger. Besser geeignet seien allerdings Software-Zertifikate, denn damit vermieden Anwender die Mehrfacheingabe ihrer PIN und können für Vertretungsfälle Postfächer anlegen, die nicht personengebunden seien.
Technische Voraussetzungen zur Teilnahme
Um EGVP zu nutzen, ist ein PC notwendig, der mindestens mit 512 MB RAM sowie 1 GHz CPU ausgerüstet ist. Um angenehm schnell zu arbeiten, empfiehlt die Dokumentation des EGVP jedoch 2 Gigabyte RAM sowie einen 2 Gigahertz-Prozessor. Weiter benötigen Anwender mindestens 1 GB freien Speicherplatz und eine DSL-Internet-Verbindung. Die Auflösung des Bildschirms sollte nicht weniger als 1.024 x 768 Pixel betragen.
Außerdem wird eine Signaturkarte sowie ein Chipkarten-Lesegerät benötigt. Unterstützt werden die Betriebssysteme „Open Suse 12.x“ sowie „Microsoft Windows ab XP SP3“. Darüber hinaus sind ein Webbrowser und eine Java-Runtime-Umgebung vonnöten, die allerdings von der Installer-Variante des EGVP mitgeliefert wird.
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