Mehr Transparenz bei den Sammelstellen: Jede eingerichtete Sammelstelle der Hersteller, Vertreiber oder Kommunen für Altgeräte muss angezeigt werden; die Stiftung EAR veröffentlicht eine entsprechende Liste.
Verringerung illegaler Exporte: Durch die Übernahme der Regelungen der WEEE-Richtlinie zur Abgrenzung zwischen gebrauchten Geräten und Altgeräten sollen illegale Exporte eingedämmt werden. Der Exporteur muss dafür die Funktionsfähigkeit und direkte Wiederverwendbarkeit belegen (Beweislast- umkehr).
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2. Europa
2.1 Ökodesign für Computer und Computer-Server
Zum 1.7.2014 traten neue Ökodesign-Anforderungen für Computer und -server zu den Funktionen Ruhezustand, Aus-Zustand, Effizienz interner Netzteile, Verbrauchsminderungsfunktion, Informationspflichten der Hersteller in Kraft. Ferner darf der jährliche Gesamtenergieverbrauch (ETEC in kWh/Jahr) von Desktop-Computern und integrierten Desktop-Computern folgende Werte nicht überschreiten:
Computer Kategorie A: 133,00 kWh/Jahr
Computer Kategorie B: 158,00 kWh/Jahr
Computer Kategorie C: 188,00 kWh/Jahr
Computer Kategorie D: 211,00 kWh/Jahr.
Für Notebooks gelten folgende Werte:
Computer Kategorie A: 36,00 kWh/Jahr
Computer Kategorie B: 48,00 kWh/Jahr
Computer Kategorie C: 80,50 kWh/Jahr.
Daneben werden funktionsspezifische Anpassungen vorgenommen und die Werte für den Gesamtenergieverbrauch jeweils ab 1. Januar 2016 weiter verschärft.
2.2 Neue Richtlinien nach dem NLF
Richtlinienschwemme: Seit Beginn des Jahres hat die EU zahlreiche neu überarbeitete Richtlinien in Kraft gesetzt. Dazu zählen etwa die Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen, die Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU, die Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit, die Messgeräte-, Aufzugs-, ATEX- und Niederspannungs-Richtlinie (Nr. 2014/32, 33, 34, 35/EU). Hintergrund ist das sog. Angleichungspaket (Alignment Package) oder der „Neue Rechtsrahmen“ (New Legislative Framework, NLF), die zu einer noch stärkeren Harmonisierung des Produktrechts führen. An dieser Stelle sei die Prognose gewagt, dass trotz der Fülle neuer Regulierungen für die betroffene Industrie Anwendung und Verständlichkeit besser geworden sind.
Gratis: FBDi-Messeführer electronica und FBDi-Directory
Messe-Highlights verschiedenster Hersteller zeigen die Distributoren. Einen Überblick über die ausstellenden Distributoren bietet der FBDi-Messeführer zur electronica.
Der Fachverband der Bauelemente-Distribution bietet nicht nur Handlungshilfen, Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente. Er informiert auch regelmäßig in spannenden Beiträgen, wie die Elektronikindustrie unsere Welt revolutioniert hat und in Zukunft beeinflussen könnte. Interessiert? Dann werfen Sie einen Blick ins FBDi-Directory 15, das in Zusammenarbeit mit der ELEKTRONIKPRAXIS entstanden ist. (Eventuell kostenlose Registrierung erforderlich.)
Hintergrund: In der Vergangenheit standen die Elektronikbranche, aber auch andere Bereiche vor der Schwierigkeit, dass verschiedene sektorale Regulierungen für ihre Produkte (RoHS und WEEE, EMV, Low Voltage, Maschinen, Medizinprodukte, etc.) zen- trale Begriffe wie das „Inverkehrbringen“ oder das „Gerät“ unterschiedlich definierten und so zu Problemen bei der Bestimmung der für sie geltenden Anforderungen führten. In den schlimmsten Fällen kam es zur Androhung oder Festsetzung von Vertriebsverboten bei den Herstellern/Importeuren oder – noch unerfreulicher – bei ihren Kunden.
Ein anderes, wettbewerbsrelevantes Thema war die unterschiedliche Durchsetzungs- und Vollstreckungsdichte der produktrechtlichen Anforderungen in den EU-Mitgliedstaaten. Deutschland zählt(e) hier immer zu den strengsten Ländern. Dies setzte die Unternehmen vor Ort einem höherem Compliance-Druck aus und führte bei Entscheidungen ausländischer Unternehmen zuweilen zur Niederlassung in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Das NLF: Die Europäische Kommission ist deshalb mit dem NLF – bestehend aus zwei Verordnungen und einem Beschluss – angetreten, diese Unterschiede zu beseitigen. Kernstück des Paketes ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 , mit der unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltende Vorschriften über die Marktüberwachung, die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, Anforderungen an die CE-Kennzeichnung oder zur Kontrolle von Importprodukten an den EU-Außengrenzen geregelt werden. Der Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten enthält gemeinsame Grundsätze, einheitliche Definitionen, Rollenbeschreibungen für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler sowie einen „Modul-Baukasten“ für die Konformitätsbewertung. Damit werden künftige Produktrechtsakte weitestgehend harmonisiert.
Stand: 08.12.2025
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Auf dieser Grundlage wurden nicht nur die genannten Richtlinien, sondern auch die in der ElektroStoffV umgesetzte RoHS-II-Richtlinie und die WEEE-II-Richtlinie überarbeitet.
3. Fazit
Es bleibt spannend im Produktrecht und ein Ende des stetigen Erneuerungsprozesses ist nicht in Sicht.
* Dr. Bettina Enderle ist Rechtsanwältin in Frankfurt a.M., Kanzlei für Umweltrecht