Normen für Störemissionsmessungen Neue EU-Grenzwerte verpflichten zum Test von IT-Geräten bis 6 GHz

Autor / Redakteur: Hans Schlecht und Karl-Heinz Weidner* / Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter

In der Europäischen Union muss die EMV-Störemission von Geräten der Informationstechnik nur bis 1 GHz getestet werden. Ab Oktober 2011 wird der Test für IT-Geräte bis 6 GHz verpflichtend. Dann gelten die neuen Grenzwerte der aktuellen Ausgabe EN 55022:2006 + A1:2007. Wir zeigen Ihnen einen Messempfänger, der den neuen Anforderungen entspricht.

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Hersteller von Produkten wie Computern, Modems oder Druckern sowie Zulieferer von Bauteilen für diese Produkte wollen aber bereits heute nach den zukünftigen Richtlinien messen, um kostspielige und zeitaufwändige Nachentwicklungen zu vermeiden. Auch Testhäuser wollen bereits jetzt ihr Dienstleistungsangebot entsprechend erweitern. Für alle informationstechnischen Einrichtungen (IT-Geräte), die in der EU im Verkehr sind, bescheinigt das CE-Zeichen, dass sie den aktuellen EMV-Anforderungen entsprechen.

Um das CE-Zeichen zu erlangen, sind die gültigen EMV-Richtlinien einzuhalten:Im Falle der Störemissionsmessung an IT-Geräten ist dies der Produktstandard EN 55022. Dem technischen Fortschritt folgend, werden die Normen regelmäßig angepasst und in Form einer neueren Ausgabe oder Ergänzung publiziert.

So gewinnt das Thema Funkschutz durch den Einsatz höherer Frequenzen beispielsweise bei PCs, Modems oder Druckern weiter an Bedeutung. Gerade in den Frequenzbändern oberhalb von 1 GHz kann es durch kleine Gehäuseschlitze oder längere Massewege auf den in den Geräten befindlichen Leiterplatten zu unerwünschten Hochfrequenzabstrahlungen kommen.

Regeln ab Oktober 2011 verpflichtend

Bild 1: So ändern sich die Anforderungen des Standards EN 55022:1998 (Archiv: Vogel Business Media)

Die wichtigsten Neuerungen für bei IT-Geräten sind in der EN 55022:2006 und der Ergänzung A1:2007 beschrieben. Sie treten ab Oktober 2011 verpflichtend in Kraft (Bild 1). Für gestrahlte Störemissionen muss der Hersteller dann die Einhaltung der Grenzwerte bis maximal 6 GHz nachweisen. Die maximal zu vermessende Grenzfrequenz hängt dabei von der höchsten im Produkt erzeugten, verwendeten oder abgestimmten Frequenz ab (Bild 2).

Bild 2: Maximale Messfrequenz für Störemissionsmessungen gemäß Ergänzung A1:2005 zum Produktstandard CISPR22:2005 (ITE). Für die EU ist dieser Standard umgesetzt mit A1:2007 zu EN55022:2006. (Archiv: Vogel Business Media)

Außerdem sieht die Ausgabe der EN 55022:2006 im Zubehörbereich die Verwendung neuer Koppelnetzwerke (ISNs - Impedance Stabilization Networks) vor. Die Einhaltung der Grenzwerte wird damit einfacher, da bei Verwendung von Unsymmetrie-Adaptern mit 5 dB höherer Dämpfung die Störunterdrückung um 5 dB höher ist.

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