Gut acht Jahre nach dem gescheiterten Projekt „Google Glass“ will es der Tech-Konzern noch einmal wissen und entwickelt eine neue AR-Brille mit dem Fokus auf Simultanübersetzungen. Erste Prototypen dürften ab August in freier Wildbahn zu sehen sein – zumindest in den USA.
Googles neue Datenbrille ist noch in einem frühen Entwicklungsstadium, soll aber anders als der Vorläufer „Glass“ wie eine normale Sehhilfe ausschauen.
(Bild: Google)
Offenbar ist Google mit der Entwicklung einer neuen Augmented-Reality-Brille, die zusätzliche Informationen in das Sichtfeld des Trägers einblendet, so weit vorangekommen, dass der Konzern erste Modelle in der Öffentlichkeit testen will. „Wir werden AR-Prototypen in kleinem Maßstab in öffentlichen Umgebungen ausprobieren“, erklärt Google Group Manager Juston Payne in einem aktuellen Blog-Post. Lediglich ein paar Dutzend Google-Mitarbeiter und wenige ausgewählte Tester würden Prototypen der Datenbrille ab August an einigen Orten in den USA tragen.
Nach Angaben von Payne werden die Brillen, die wie herkömmliche Sehhilfen ausschauen und – wenig überraschend – mit In-Lens-Displays sowie Mikrofonen und Kameras ausgestattet sein, mit denen sie ihre Umgebung erfassen. Die Bild- und Audiodaten werden an eine Cloud geschickt und hier mithilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet – etwa für die Objekterkennung oder eben Übersetzungen. Laut Google ist der Testlauf auch ein „Real Life“-Training dieser KI.
Simultanübersetzung für fremde Sprachen
Eine der naheliegenden Anwendungen – auf die Google auch den Fokus legt – ist die Simultanübersetzung. In der einfachsten Form kann das beispielsweise die Übersetzung einer Speisekarte sein, die direkt über dem Original eingeblendet wird. Deutlich komplexer als dieser statische Fall ist das unmittelbare Transkribieren von gesprochener Sprache. In einem Beispielvideo (siehe unten) zeigt Google, wie es sich einen Dialog zweier Menschen vorstellt:
Die per Mikrofon aufgenommene Sprache des Gegenübers wird in der Cloud per Google Translate übersetzt und das Ergebnis gleich als Text in der eigenen Muttersprache eingeblendet. Man antwortet in seiner Sprache, und der Gesprächspartner erhält die Übersetzung wiederum in seiner Google-AR-Brille eingeblendet. Auch das Übersetzen von Gebährdensprache soll möglich werden – und damit eine neue Art der Interaktion mit Menschen, die nicht sprechen können.
Noch sind viele Fragen zu klären
Ob und wie das allerdings in einer möglicherweise lauteren Umgebung mit mehreren Menschen funktionieren kann, sind sicher einige der Fragen, die Google durch den öffentlichen Testlauf klären möchte. Auch lässt die Qualität von Google Translate in anderen Sprachen als Englisch oft zu wünschen übrig – was im Dialog zu unangenehmen Situationen führen könnte.
Neben Sprachanwendungen will Google auch die visuelle Internet-Suche nach Objekten im Blickfeld ausprobieren. Die Geräte sollen zudem Routenanweisungen in die reale Umgebung einblenden können, um etwa „den Weg zum nächsten Café zu zeigen“.
Überraschung: „Google Glas“-Nachfolger sieht wie eine normale Brille aus
Seit Google vor knapp einem Jahrzehnt seine erste Datenbrille „Google Glass“ vorgestellt hat, forschen mehrere Konzerne verstärkt an diesem Konzept. Auch von Apple und Facebook werden solche Brillen erwartet, zudem hatte der chinesische Elektronikkonzern Xiaomi im letzten Jahr eine AR-Brille vorgestellt, die – zumindest in Teilen – ein Smartphone überflüssig machen soll.
Nun also wieder Google. Laut der Tech-Website „The Verge“ strebt der Tech-Gigant für seine Brille einen Marktstart im Jahr 2024 an, lässt sich also Zeit. Payne betont denn auch: „Es ist noch früh, und wir wollen alles richtig machen. Deshalb gehen wir es langsam an und legen großen Wert darauf, die Privatsphäre der Tester und ihrer Umgebung zu schützen.“
Das Problem mit dem Datenschutz
Googles erster Anlauf war unter anderem an Datenschutzbedenken weitgehend gescheitert. Payne verweist daher darauf, dass die neuen Brillen „strengen funktionalen Einschränkungen“ unterliegen. So sollen sie beispielsweise keine Foto- oder Videoaufnahmen machen können. Die für die Funktion nötigen Bilddaten werden laut Google unmittelbar nach der Verwendung gelöscht.
Lediglich für Analyse-Zwecke könnten begrenzte Datensätze bis zu 30 Tage lang „auf einem sicheren Server“ gespeichert werden, wobei Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht würden. Auf diese Server hätte nur eine „kleine Anzahl von Googlern zur Analyse und Fehlersuche Zugriff“. Beim neuen Modell soll zudem eine nach außen sichtbare LED darauf aufmerksam machen, wenn die Kamera läuft.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Da das Testen solcher Produkte in reinen Laborumgebungen seine Grenzen hat, will der Konzern damit „im echten Leben“ Erfahrungen sammeln – in einem streng definierten Rahmen. Nach Angaben von Google ist es den Testern untersagt, in Schulen, Regierungsgebäuden, Einrichtungen des Gesundheitswesens, religiösen Stätten, sozialen Einrichtungen, Bereichen für Kinder wie Spielplätzen, Notfalleinrichtungen, bei Kundgebungen oder Protesten und an ähnlichen Orten zu testen. Auch dürfen sie die Brillen nicht am Steuer oder beim Sport tragen.
Ein weiterer, entscheidender Punkt: Noch ist es sicherlich zu früh, über Batterielaufzeiten der Brillen zu sprechen. Doch die Energieversorgung wird ein Problem sein – besonders, wenn die Datenbrillen schlank wie gewohnte Sehhilfen bleiben sollen.