Die „Chinesische RoHS“ Neue Anforderungen an Exporte in die VR China

Redakteur: Claudia Mallok

Seit 1. März 2007 gilt in China ein Pendant zur RoHS in der Europäischen Union. Die „Chinesische RoHS“ weicht in einigen Punkten deutlich von der EU RoHS ab und diese Unterschiede von europäischen Unternehmen, die elektronische Informationsprodukte nach China exportieren oder die in China selbst fertigen wollen, unbedingt beachtet werden sollten, empfiehlt Dr. Jutta Müller vom Fraunhofer IZM, Berlin.

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9 Monate nach ihrem Inkrafttreten hat die europäische RoHS einen weiteren Nachfolger gefunden. Seit dem 1. März 2007 gilt in der VR China die neue Verwaltungssatzung „Administration on the Control of Pollution of Electronic Information Products“, die unter dem Namen „Chinesische RoHS“ bekannt geworden ist. Der Name weist darauf hin: auch hier geht es um eine Reduktion der Umweltwirkungen elektronischer Produkte durch ein Verbot ausgewählter gefährlicher Stoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber, ChromVI sowie den Flammhemmergruppen PBB und PBDE. Leider sind dies fast die einzigen Übereinstimmungen beider Regulierungen, denn neben dem unterschiedlichen Datum des Inkrafttretens haben die EU und China RoHS auch verschiedene Scopes und unterschiedliche Herangehensweisen bei ihrer Umsetzung und Kontrolle.

Die „Chinesische RoHS“ wird in zwei Schritten umgesetzt: In der ersten Stufe, die mit dem Inkrafttreten startete, müssen alle im Geltungsbereich liegenden Produkte gekennzeichnet werden (Selbstdeklaration durch Hersteller). Der Geltungsbereich umfasst alle in China hergestellten und importierten elektronischen Informationsprodukte (EIPs), die in einer nicht abschließenden Liste beispielhaft erklärt werden. Sie reichen von Radargeräten, Telekommunikationsgeräten, Geräten für Funk und Fernsehen, Computern (IT-Geräten), Haushaltsgeräten (im Sinne von privat genutzten Geräten: hier für Fernseher, Kameras, Videorekorder, CD-Player, Radios), Messinstrumenten, Geräten für spezielle Zwecke (Produktionsanlagen, z.B. für Halbleiterherstellung, Leiterplattenherstellung, LCD-Fertigung, ...), elektronischen Bauteilen, Produkten für bestimmte Anwendungen (wie medizinischen Geräten) bis hin zu Batterien und Verbrauchsmaterialien.

Standard SJ/T 11364-2006 beschreibt Kennzeichnung

Die Art der Kennzeichnung ist im Standard SJ/T 11364-2006 beschrieben. Danach müssen Produkte, die keine gefährlichen Stoffe enthalten (oder in Konzentrationen unterhalb vorgegebener Grenzwerte), mit einem Label nach Bild 1 markiert werden. Produkte, die die gefährlichen Stoffe enthalten, müssen neben dem Herstelldatum mit der sogenannten EFUP (Environment Friendly Use Period) gelabelt werden. Diese Zahl sagt aus, wie viele Jahre das Produkt ohne Austreten der Schadstoffe benutzt werden kann. Gegenwärtig ist dazu ein Standard in Arbeit. Darüber hinaus muss in die das Produkt begleitenden Unterlagen in einer Tabelle in Chinesisch angegeben werden, welche der gefährlichen Stoffe enthalten sind und wo sich diese befinden. Neben dem eigentlichen Produkt ist auch das Verpackungsmaterial mit Art und Recyclingeignung zu kennzeichnen.

In der 2. Phase, deren Starttermin noch nicht bekannt ist, treten dann für ausgewählte, in einem Key Product Catalogue benannte EIPs Stoffverbote in Kraft. Dieser Produktkatalog wird schrittweise aufgebaut (z.Z. ist er noch leer) und gilt ohne Ausnahme für die aufgeführten Produkte. Die Produkte müssen dann von einem autorisierten, chinesischen Labor zertifiziert werden (CCC: China Compulsory Certification). Bei Importen erfolgt erst danach die Einfuhrgenehmigung. Grundlage der Kontrolle sind die Standards zu den maximal zulässigen Konzentrationen der gefährlichen Stoffe SJ/T 11363-2006 und zu den Testmethoden SJ/T 11365-2006.

China und EU RoHS weichen voneinander ab

Die Zahlenwerte der zulässigen Höchstkonzentrationen sind zwar die gleichen wie in der EU, aber die Bezugsgrößen unterscheiden sich z.T. Bei sehr kleinen Bauelementen <4 mm³ beziehen sich die Zahlenwerte auf das gesamte Bauelement (EIP-C), bei großen Teilen aus einem Material auf das homogene Material (EIP-A). In Beschichtungen dürfen die gefährlichen Stoffe nicht absichtlich hinzugefügt sein (EIP-B). Im Standard mit den Testmethoden sind die verschiedenen Verfahren für die Bestimmung der zukünftig verbotenen Stoffe beschrieben. Im Anhang sind Hinweise zur Zerlegung/Aufbereitung der Proben einschließlich typischer Beispiele enthalten.

Alle Dokumente liegen offiziell nur in Mandarin vor. Inoffizielle Übersetzungen der Verwaltungssatzung, die Produktliste der EIPs und die drei bereits verabschiedeten Standards kann man aber im Internet z.B. bei AeA finden.

Abschließend muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass die „Chinesische RoHS“ in einigen Punkten deutlich von der EU RoHS abweicht und diese Unterschiede von europäischen Unternehmen, die elektronische Informationsprodukte nach China exportieren oder die in China selbst fertigen wollen, unbedingt beachtet werden sollten. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie („Comparative Study of European and Chinese Environmental Measures Restricting Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment“) hat diese Unterschiede auch noch einmal aufbereitet.

Gegenwärtig bestehen nur Verpflichtungen zur Kennzeichnung, aber auch deren Nichtbeachtung kann zu unerwünschten Zeitverzögerungen führen. Die weitere Ausformulierung der Industriestandards (zu EFUP und den Loten), das Aufstellen und Ergänzen des Produktkatalogs für die Stoffverbote sowie die Festlegung des Zeitpunktes für seine Umsetzung sollten von allen Betroffenen kontinuierlich verfolgt werden, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Einzelne Firmen und Verbände haben sich mit den Konsequenzen der neuen Anforderungen für die Industrie bereits sehr intensiv auseinandergesetzt und versuchen nun, Wege für eine Harmonisierung aufzuzeigen. Aber dieser Weg ist sicher sehr lang, zumal weltweit weitere ähnliche Regelungen zu Stoffverboten diskutiert werden.

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