Lokale Energieerzeugung Mieterstrom – der nächste Schritt nach den Balkonkraftwerken

Von Dipl.-Ing. (FH) Michael Richter 3 min Lesedauer

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Wer in einer Eigentums- oder Mietwohnung lebt, darf seit einiger Zeit ein Balkonkraftwerk für die eigene Energieerzeugung nutzen. Doch die „Kraftwerke“ sind natürlich stark in ihrer Leistung limitiert. Parteiübergreifend lässt sich der Strom nicht wirklich nutzen. Bei Gebäuden mit einer zentralen Photovoltaikanlagen soll sich das nun ändern.

Die 22 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland könnten einen enormen Beitrag zur Energiewende liefern.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die 22 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland könnten einen enormen Beitrag zur Energiewende liefern.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Aktuell kommen immer mehr Meldungen zum Thema Mieterstrom auf. Es soll möglich sein, dass sich Eigentümergemeinschaften zusammentun und eine Zentrale Photovoltaikanlagen in Betrieb nehmen. Alle Mieter oder Eigentümer können dann den gemeinsam genutzten Strom günstig nutzen, da keine Nutzung des Netzes erfolgt. Gerade die vielen Mehrfamilienhäuser in Deutschland bieten nämlich genug Potenzial um einen großen Beitrag zur Energiewende zu liefern. Immerhin sind laut statistischem Bundesamt etwa 22 Millionen Wohnungen bzw. 52,5 Prozent der Wohngebäude in Deutschland in Mehrfamilienhäusern. Das Konzept des Mieterstroms ist jedoch nicht neu und kann schon seit längerem umgesetzt werden.

Wie funktioniert das Konzept?

Das Mieterstrom-Konzept ermöglicht es, den lokalen Strom selbst zu verbrauchen. Der Strom hierfür wird typischerweise durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mietshauses erzeugt. Der erzeugte Strom wird dann direkt an die Mieter verkauft und nutzt somit nicht das öffentliche Netz, was Netzgebühren und andere Abgaben entfallen lässt. Dies führt in der Regel zu niedrigeren Strompreisen für die Mieter im Vergleich zu den regulären Stromtarifen.

Für die Umsetzung des Mieterstrom-Modells sind mehrere Akteure notwendig. Der Anlagenbetreiber, welcher die Solaranlage installiert und betreibt, der Vermieter oder Eigentümer des Gebäudes, und die Mieter als Endverbraucher des erzeugten Stroms. Der Anlagenbetreiber kann hierbei entweder der Vermieter selbst sein oder ein externer Dienstleister sein. Die Mieter haben die Möglichkeit, den lokal erzeugten Strom zu nutzen und profitieren somit vom günstigeren Preis, sowie der Nachhaltigkeit des Stroms. Die Bundesnetzagentur in Deutschland reguliert und fördert das Mieterstrom-Konzept durch Rahmenbedingungen und schafft rechtliche Vorgaben. Durch Förderungen steigert die Bundesnetzagentur außerdem die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit solcher Projekte.

Technische Umsetzung

Um die Installation einer solchen Anlage umzusetzen benötigt es nicht wirklich viel zusätzliche Technik. Ein Summenstromzähler erfasst neben dem Verbrauch der einzelnen Mieter den Summenstrom. Diese Zählerdaten werden regelmäßig ausgelesen und dienen als Grundlage für die Abrechnung zwischen dem Anlagenbetreiber und den Mietern.

Lohnt es sich wirklich für die Mieter?

Der Mieterstrompreis setzt sich dann letztendlich aus mehreren Komponenten zusammen. Zum einen den Kosten für die Erzeugung des Stroms durch die Photovoltaikanlage. Zum anderen den Betriebs- und Wartungskosten der Anlage. Oben drauf kommen dann noch die Steuern und Abgaben. Da der Strom direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird, entfallen lediglich Netzgebühren und einige Umlagen. Diese Einsparungen können dann an die Mieter weitergegeben werden. Typischerweise liegt der Mieterstrompreis etwa 10-20 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif.

Dies erscheint auf den ersten Blick nicht ganz so lukrativ, wenn man die Vorteile einer solchen Anlage mit einer Anlage auf einem Eigenheim vergleicht. Der Beitrag der Mehrfamilienhäuser zur Energiewende wäre enorm, doch die nötigen Anreize müssen von der Politik kommen. Vereinfachte Verträge und Regelungen, sowie Subventionen können hier helfen. Und natürlich muss man auch bedenken, dass der Summenstrom zählt. Dies könnte bei einigen Regelungen für Mieter mit weniger Verbrauch zu einer Benachteiligung führen, falls die Anlage nicht genügend Strom produziert.  (mr)

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