Konfliktmineralien

Konfliktmineralien: Schwelendes Problem der Elektroniklieferkette

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Ausblick: EU-Gesetzgebungsverfahren zu Konfliktmineralien

Das Europäische Parlament dürfte dem Kommissionsvorschlag in der vorliegenden Form kaum zustimmen. Es hat noch vor dem Vorschlag der EU-Kommission (die in der EU das alleinige Initiativrecht für Legislativakte hat) am 26. Februar 2014 einen „Initiativbericht zur Förderung von Entwicklung durch verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken und der Rolle von mineralgewinnenden Industrien in Entwicklungsländern“ verabschiedet. Relevant an dem Initiativbericht des Parlaments sind die folgenden Passagen des Artikel 46, welcher fordert, dass die Rechtsvorschriften:

  • für alle vorgelagerten Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind und natürliche Ressourcen, die aus Konflikt- oder Risikogebieten beschafft wurden, nutzen oder damit handeln, und alle nachgelagerten Unternehmen, die als erster Inverkehrbringer in den europäischen Markt auftreten, eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Durchführung einer Sorgfaltsprüfung der Lieferkette zur Ermittlung und Abmilderung des Risikos der Konfliktfinanzierung und von Menschenrechtsverletzungen schaffen sollten;
  • ohne Ausnahme für alle Abschnitte der Lieferkette und für sämtliche natürliche Ressourcen gelten sollten, die in jeglichen Konflikt- und Risikogebieten erzeugt wurden;
  • auf einem risikobasierten Ansatz beruhen sollten, bei dem die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die tatsächlichen und möglichen nachteiligen Auswirkungen infolge ihrer Tätigkeit zu bewerten und die ermittelten Risiken abzumildern;
  • eine Verpflichtung für regelmäßige unabhängige Prüfungen und zur Offenlegung der Bemühungen des Unternehmens im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht enthalten sollten;
  • eine Festlegung der Anforderungen für die Risikobewertungen der Unternehmen und einen Managementrahmen enthalten sollten;
  • einen Sanktionsmechanismus für Fälle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur risikobasierten Sorgfaltsprüfung der Lieferkette enthalten sollten;
  • mit den Verpflichtungen auf der Grundlage des Dodd-Frank Act vergleichbar sein sollten, damit bei der Erfüllung der Verpflichtungen der EU für Unternehmen mit einer verantwortungsvollen Beschaffung automatisch auch die Verpflichtungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften in den Vereinigten Staaten erfüllt werden.

EU: freiwillige Selbstzertifizierung vs. Regulierungsforderung

Die Forderungen des Parlaments gehen also in einigen Punkten deutlich weiter als der Entwurf, welchen die Kommission ein paar Tage später vorgestellt hat. Dies wird im aktuell andauernden EU-Gesetzgebungsverfahren – das nach der politischen Sommerpause fortgesetzt wird – noch eine Rolle spielen und Auswirkungen auf die endgültige Form des regulatorischen Regimes haben. Denn der Kommissionsvorschlag zur freiwilligen Selbstzertifizierung kann nur in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat dem zustimmen. Hierin liegen die Unwägbarkeiten des aktuellen Regulierungsanliegens der EU, denn seit den Europawahlen vom Mai 2014 gibt es gegenüber dem Initiativbericht vom Februar 2014 neue Mehrheiten im EU-Parlament, deren politische Standpunkte zum Thema Konfliktmineralien weitgehend unbekannt sind.

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Mit einem Abschluss des laufenden Verfahrens in der EU wird im Jahr 2015 gerechnet. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, wird eine zukünftige Regelung direkt verbindlich für ihre Adressaten und muss nicht von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag der freiwilligen Selbstzertifizierung gegenüber der Parlamentsforderung nach einem verbindlichen Regulierungsrahmen durchsetzt.

Fazit für die Elektronik- Lieferkette

Für die Elektroniklieferkette bedeutet dies, dass derzeit weiter keine konsistente, in diesem Fall sogar globale Vorgehensweise in Sicht ist, die vom Informationsmanagement handhabbar bleibt. Die derzeitige Politik, einfach die Informationen der Komponentenhersteller, so sie denn verfügbar sind, weiterzureichen, wird auf Dauer jedoch nicht genügen.

Falls die EU sich anders entscheidet als die USA (und die USA den Dodd-Frank Act aufgrund zahlreicher Klagen nicht revidiert), wird das Informationsmanagement trotzdem auf das USA-Modell hinauslaufen und die Industrie zwingen, weiterhin und vielleicht sogar noch intensiver Daten quer durch die ganze Lieferkette zu sammeln und zu verteilen.

* Georg Steinberger ist VP Communications bei Avnet Electronics Marketing EMEA

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