Konfliktmineralien

Konfliktmineralien: Schwelendes Problem der Elektroniklieferkette

< zurück

Seite: 2/3

Anbieter zum Thema

Wichtig sind auch die geltenden Übergangsfristen: Alle offenlegungs- und berichtspflichtigen Unternehmen, die zurzeit keine Auskunft darüber geben können, ob von ihnen verwendete Konfliktrohstoffe tatsächlich aus der definierten Region stammen, können für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, d.h. bis zum Ende des Berichtszeitraums 2014 angeben, dass zu ihren Produkten derzeit keine Aussage zur Konfliktfreiheit gemacht werden kann. Für kleinere Unternehmen gilt die Übergangsfrist bis Ende des Berichtszeitraums 2016.

Mit der Offenlegungspflicht muss de facto die gesamte Lieferkette offengelegt werden. Zwar kann das US-börsennotierte Unternehmen im Rahmen der „Überprüfung des Ursprungslandes“ auch direkt die Hütte angeben, aus der der eingesetzte Rohstoff stammt. Jedoch ist dem Unternehmen diese nicht immer selbst bekannt. Zumindest mittelbar betroffen sind deshalb nicht nur US-börsennotierte Unternehmen, sondern auch Unternehmen in der Liefer- bzw. Produktionskette zur Herstellung eines Produkts.

Bildergalerie
Bildergalerie mit 5 Bildern

Dodd-Frank Act im Vergleich zum geplanten EU-Regelwerk

Die Europäische Kommission hat am 05.03.2014 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem ein Selbstzertifizierungssystem für Importeure bestimmter Rohstoffe eingeführt werden soll. Ziel der Verordnung ist die Etablierung eines verantwortungsbewussten Handelns bei der Einfuhr der Rohstoffe in die EU, um die Finanzierung bewaffneter Konflikte durch Rohstoffabbau und -handel zu unterbinden.

Die Kommission verfolgt mit ihrem Vorschlag einen anderen Ansatz als der Dodd-Frank Act. Während in den USA eine gesetzliche Berichtspflicht am Ende der Produktionskette vorgesehen ist, die in der Praxis von dort durch die gesamte Lieferkette zurückgereicht wird, zielt der Vorschlag der Kommission auf Freiwilligkeit und auf „Due Diligence“ am Anfang der Lieferkette, d.h. bei den Importeuren und den Schmelzen, ab.

Wer sich für eine freiwillige Selbstzertifizierung entscheidet, muss diese nach den von der OECD entwickelten Standards zur „Due Diligence entlang der Lieferkette von Rohstoffen aus Konfliktregionen und Risikogebieten“ durchführen, wobei jährlich ein Bericht erstellt werden muss. Hinzu kommt die Auditierung der Due Diligence Erklärung des Importeurs von einem unabhängigen Dritten. Außerdem plant die Kommission, in Kooperation mit der OECD, die jährliche Veröffentlichung einer Liste von Metallproduzenten, die ihrerseits eine Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf ihre Lieferketten durchgeführt haben.

EU-Entwurf umfasst weltweiten Rohstoffabbau und -handel

Inhaltlich geht die Kommission jedoch weiter als der Dodd-Frank Act, da der Verordnungsentwurf sich nicht auf die Demokratische Republik Kongo und Anrainerstaaten beschränkt, sondern den weltweiten Rohstoffabbau und -handel umfasst.

  • Der Begriff „Konfliktregion und Risikogebiet“ wird daher im aktuellen Verordnungsentwurf mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen definiert. Mit diesem Ansatz will die EU-Kommission verhindern, dass es in Bezug auf einzelne Rohstoffabbaugebiete zu faktischen Embargos kommt. Stattdessen müssen selbstzertifizierte Importeure selbst einschätzen, ob eine bestimmte Rohstoffquelle in einer Konfliktregion oder in einem Risikogebiet liegt. Dies dürfte mit einer gewissen Rechtsunsicherheit und einigem Mehraufwand auf Seiten der betroffenen Unternehmen einhergehen.
  • Eindeutig ist der Verordnungsentwurf hingegen in Bezug auf die Rohstoffe, auf welche sich eine Due Diligence beziehen müsste. Im Anhang zum Verordnungsentwurf sind die betroffenen mineralischen Rohstoffe und Metalle (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) abschließend aufgezählt.

Trotz der Tatsache, dass die Kommission ein freiwilliges Zertifizierungssystem vorgeschlagen hat, wird über Anreize verhandelt, die Unternehmen dazu bewegen sollen, sich zertifizieren zu lassen:

  • Zum Beispiel könnten im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens Klauseln eingebaut werden, nach denen nur zertifizierte Importeure zum Zuge kommen, wenn öffentlich ausgeschriebene Verträge Mineralienkomponenten enthalten.
  • Nach drei Jahren sollen die Ergebnisse der Verordnung untersucht und die Regelungen gegebenenfalls verbindlich für alle Importeure werden.

(ID:42931549)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung