EU-Lieferkettengesetz KMUs: Vorsicht vor Nachlässigkeit beim EU-Lieferkettengesetz

Von Margit Kuther 3 min Lesedauer

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Auch wenn das EU-Lieferkettengesetz in abgeschwächter Form eingeführt werden soll, sollten auch kleine und mittlere Unternehmen auf der Hut sein. Warum, verrät Mathias Hess, CEO der mh2-experts.

Supply-Chain-Management: Das EU-Lieferkettengesetz könnte zukünftig auch kleinere Unternehmen treffen.(Bild:  Markus Kammermann /  Pixabay)
Supply-Chain-Management: Das EU-Lieferkettengesetz könnte zukünftig auch kleinere Unternehmen treffen.
(Bild: Markus Kammermann / Pixabay)

Zum einen bleibt das EU-Lieferkettengesetz sehr sicher auf der europäischen Agenda, zum anderen haben Bedenken gegen zu viel neue Bürokratie und Haftungsrisiken auch in der Vergangenheit meist nicht dazu geführt, dass regulatorische Vorgaben unterlassen wurden.

„Es wird in der Lieferkette auch die kleineren Unternehmen treffen“, so Mathias Hess. Je nach Mehrheiten im neuen EU-Parlament könnten sogar Verschärfungen drohen. So oder so werden die Ziele, die mit dem EU-Lieferkettengesetz verbunden sind, im politischen Diskurs bleiben und letztlich in weitere Regeln und Auflagen gegossen werden. Schon das bereits gültige deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert Unternehmen viel ab.

Die eigenen Lieferketten systematisch organisieren

„Auch wenn der ganz große Kelch an den Unternehmen zunächst vorübergegangen zu sein scheint, sollten diese nicht in den Entspannungsmodus schalten“, warnt Mathias Hess, CEO der mh2-experts und Experte für IT-Management sowie die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in kleinen und mittleren Unternehmen. Vielmehr müsse man einfache technische Lösungen suchen, um die eigenen Lieferketten systematisch zu organisieren, Sozial- und Umweltstandards einzuhalten und die komplexen Dokumentationspflichten zu meistern.

„Die Aufgabe der Unternehmen wird nun sein, die Anforderungen möglichst effektiv, preiswert und einfach, zugleich aber rechtssicher und in aller Verantwortung zu erfüllen. Notwendig ist dazu die ideale Kombination aus IT-Know-how, Einkauf, Projektmanagement und strategisch-systemischer Umsetzungskompetenz. Dabei stehen maximale Kosteneffizienz und Einfachheit in der Anwendung von Software genauso im Fokus wie die Erfüllung rechtlicher und höchster sicherheitstechnischer Standards“, so Mathias Hess.

Externe Partner suchen

Gesucht werden müsse eine maximal effektive Umsetzung der einzelnen Anforderungen – von der Risikobewertung über die Einrichtung einer barrierefreien und mehrsprachigen Beschwerdestelle bis hin zur kompletten Dokumentation und zum jährlichen Berichtswesen inklusive eines permanenten Monitorings.

„Das Ziel der Unternehmen muss sein, eine möglichst einfache, kostengünstige und zugleich sichere Lösung zu implementieren sowie die Prozesse, die sich aus dem LkSG und europäischen Regularien ergeben, weitestgehend zu automatisieren. Viele Unternehmen werden diese Aufgabe outsourcen müssen. Zu komplex sind die Anforderungen und zu klein in den meisten Unternehmen, wenn überhaupt vorhanden, die Abteilungen für IT, Recht, Compliance oder Nachhaltigkeit.“

Lieferketten sind ein IT-Thema, das technisch gelöst werden muss

Neben all den Beauftragten und Verantwortlichen, die ein Unternehmen schon heute benötigt, nun auch noch einen Menschenrechtsbeauftragten zu ernennen, der im Zweifel die Verantwortung für verzweigte Lieferketten schultern kann, werde ebenso keine einfache Aufgabe. Die Lösung liege in Software und externen Partnern, die sich als LkSG-Servicestelle verstehen. Die Anforderungen des LkSG und folgender Regularien könnten nur softwarebasiert, automatisiert und standardisiert erfolgreich umgesetzt werden.

„Nur so können KMU das überhaupt bewältigen und nur so kann auch die gebotene Transparenz gewährleistet sowie unternehmerische Verantwortung tatsächlich wahrgenommen werden“, ist sich Mathias Hess von den mh2-experts sicher.

„Das Thema Lieferketten ist letztlich ein IT-Thema. Es geht um Daten und um Informationen, deren Bewertung und Dokumentation sowie um eine Risikobewertung“, so Hess. Das Thema müsse technisch gelöst werden. „Software und Service sollten und werden miteinander verschmelzen. Gute Tools umfassen bereits heute ein Risikomanagement (Durchführung der Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen initiieren, verfolgen und abschließen), ein Beschwerdemanagement (Aufnahme, Bearbeitung, Tracken und Abschließen von Beschwerden) sowie ein Reporting (Erstellung BAFA-Report und den Report für die Geschäftsführung).

Manch ein Unternehmen, das primär auf technische Lösungen und die Software spezialisiert ist, wird auch die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten übernehmen und dessen Tätigkeit in der Software dokumentieren“, weiß Hess aus seiner mh2-experts-Praxis. (mk)

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