BattVO Herausforderung Batterieverordnung: Die Top 5 To-dos für Unternehmen

Von Thorsten Deeg* 3 min Lesedauer

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Batterien sind überall – und jetzt stärker reguliert. Die neue EU-Batterieverordnung (BattVO) bringt weitreichende Pflichten für Unternehmen, die Batterien herstellen, vertreiben oder nutzen. Während die ersten Regelungen bereits greifen, fehlen an vielen Stellen noch klare Vorgaben. Das macht es für Unternehmen schwer, ihre Compliance sicherzustellen. Erfahren Sie, welche Herausforderungen die BattVO mit sich bringt und welche Schritte Unternehmen jetzt priorisieren sollten.

Die EU-Batterieverordnung BattVO betrifft nicht nur die Batterien in E-Autos, sondern sämtliche Energiespeicher.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die EU-Batterieverordnung BattVO betrifft nicht nur die Batterien in E-Autos, sondern sämtliche Energiespeicher.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Auch wenn der Elektrofahrzeugmarkt in Deutschland aktuell strauchelt: Batterien, ob in Smartphones, Haushaltsgeräten oder Industriespeichern, spielen in unserem Leben eine zentrale Rolle. Mit der am 18. August 2023 in Kraft getretenen Batterieverordnung (2023/1542/EU – BattVO) gilt erstmals eine EU-weit vereinheitlichte Regelung für den gesamten Lebenszyklus einer Batterie. Die BattVO stellt dabei neue und striktere Anforderungen an Batterien. Diese reichen von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling und umfassen unter anderem deren Nachhaltigkeit, Sicherheit, Registrierung, Kennzeichnung und Entsorgung.

Um den Anforderungen der BattVO gerecht zu werden, müssen betroffene Marktteilnehmer diese nicht nur genau kennen, sondern auch Prozesse zu ihrer Umsetzung etablieren. Das kostet neben erheblichen Ressourcen natürlich auch Geld. Insbesondere KMU, aber auch Großkonzerne stellt das vor bisher in diesem Bereich nicht dagewesenen Herausforderungen. Besonders quälend ist dabei, dass diverse Anforderungen aus der BattVO noch Konkretisierungen durch die EU und deren Mitgliedsstaaten bedürfen, die mehrheitlich jedoch noch fehlen. Stellenweise haben die Gesetzgeber die sich selbst auferlegten Fristen hierfür sogar schon verstreichen lassen.

In Verbindung mit den seit 18. Februar 2024 und auch in Zukunft schrittweise zur Anwendung kommenden Regelungen der BattVO macht es das Unternehmen schwer, überhaupt zu verstehen, ob und welchen Pflichten sie unterliegen. Da die relevanten Fristen für Unternehmen jedoch größtenteils starr sind, kommen betroffene Wirtschaftsakteure nicht umhin, intensive Vorbereitungen zu treffen. Beispielsweise gibt es keine lange Verschnaufpause, bis am 18. August 2025 die Pflichten über batteriespezifische Lieferkettensorgfaltspflichten zur Anwendung kommen. Sehnsüchtig erwartet werden hierfür die Leitlinien für deren Umsetzung, die laut BattVO bis zum 18. Februar 2025 veröffentlicht werden sollen. Bisher gibt es hierzu aber nicht einmal einen öffentlich einsehbaren Entwurf. Die in Deutschland notwendige Gesetzgebung wird in Anbetracht der anstehenden Bundestagswahl wohl auch noch etwas auf sich warten lassen.

Die Konsequenzen dieser komplexen Umstände lassen sich am Markt bereits beobachten: Erste Unternehmen nehmen Batterien aus ihrem Sortiment. Dabei handelt es sich aktuell vorrangig um Firmen, deren Kerngeschäft Produkte sind, bei denen Batterien lediglich Zugaben für deren Betrieb sind. Nutzer solcher Produkte sind daher gezwungen, Batterien gesondert zu beschaffen. Ob das im Sinne der BattVO ist, kann bezweifelt werden.

Um die Herausforderungen der Batterieverordnung erfolgreich zu bewältigen, sollten Unternehmen die folgenden 5 To-dos priorisieren:

1. Betroffenheit prüfen

Vor der BattVO war es recht klar und schnell zu erfassen, wer von den Regularien betroffen ist und Pflichten hat. Mit der BattVO ist das komplexer geworden: Neben Herstellern von Batterien sind nun auch Erzeuger, Importeure und Händler betroffen. Schwierig wird es insbesondere, wenn Unternehmen Batterien nicht selbst herstellen, sondern diese nur beziehen oder Komponenten für Batterien fertigen. Befasse ich mich als Unternehmen in irgendeinem Zusammenhang mit Batterien, sollte die Betroffenheit detailliert geprüft werden.

2. Anforderungen analysieren

Betroffene Unternehmen sollten eine umfassende Analyse durchführen, um zu verstehen, welche Aspekte und Anforderungen der BattVO bezüglich ihrer Produkte und Prozesse zur Anwendung kommen.

3. Anforderungen umsetzen, Prozesse anpassen und dokumentieren

Thorsten Deeg ist Counsel im Team Mobility bei der auf Produktrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei reuschlaw. Deeg berät vorrangig Mandanten aus dem Automotive-/Automobilzuliefererbereich. Seine inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Produkthaftung und Produktsicherheit, internationale Vertragsgestaltung und -verhandlung, Homologation von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie Regulierung von Batterien. Deeg hat an der Hochschule Trier seinen Master of Laws (LL.M.) gemacht und ist VDA-zertifizierter Product Safety & Conformity Representative (PSCR).(Bild:  reuschlaw, Fotograf: Urban Zintel)
Thorsten Deeg ist Counsel im Team Mobility bei der auf Produktrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei reuschlaw. Deeg berät vorrangig Mandanten aus dem Automotive-/Automobilzuliefererbereich. Seine inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Produkthaftung und Produktsicherheit, internationale Vertragsgestaltung und -verhandlung, Homologation von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie Regulierung von Batterien. Deeg hat an der Hochschule Trier seinen Master of Laws (LL.M.) gemacht und ist VDA-zertifizierter Product Safety & Conformity Representative (PSCR).
(Bild: reuschlaw, Fotograf: Urban Zintel)

Dieser Teil stellt neben Punkt Nr. 4 den größten Aufwand dar. Unternehmen müssen die aus der Analyse abgeleiteten Anforderungen in der eigenen Organisation implementieren. Das kann hierfür verantwortliche Personen vor interne Herausforderungen stellen (z. B. im Hinblick auf Kosten und Freigaben), die zunächst überwunden werden müssen. Wichtig wird es sein, die notwendigen Prozesse in bestehende oder gegebenenfalls sogar gänzlich neu aufzubauende Compliance-Management-Systeme zu integrieren. Letztlich muss jedes Unternehmen hierfür das für seine Organisation angemessene Maß finden.

4. Lieferketten prüfen und anpassen

Um die Anforderungen aus der BattVO umzusetzen, bedarf es einer intensiven Prüfung und gegebenenfalls auch Anpassung der eigenen Lieferketten, oftmals zurück bis zur Rohstoffgewinnung. Im Fokus muss dabei stehen, die Lieferkettensorgfaltspflichten sicherzustellen. Als Folge der Prüfung der gesamten Lieferantenkette kann es auch erforderlich sein, Verträge anzupassen oder gar Lieferanten auszutauschen.

5. Gesetzgebung überwachen und Prozesse fristgerecht anpassen

Aufgrund der fortlaufenden Gesetzgebung zur BattVO sollten Unternehmen die Veröffentlichungen der EU-Kommission und der nationalen Gesetzgeber engmaschig überwachen. Dafür gibt es mittlerweile bereits automatisierte Systeme, die diese Aufgabe, auch durch Hinzunahme von Künstlicher Intelligenz (KI), erleichtern. Sobald neue Rechtsakte verabschiedet werden, sollten Unternehmen ihre Prozesse zügig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um den neuen oder strengeren Anforderungen gerecht zu werden. (sb)

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* Thorsten Deeg ist Counsel im Team Mobility bei der auf Produktrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei reuschlaw.

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