EU-Richtlinie: Recht auf Reparatur Eine komplette Umgestaltung der Wertschöpfungskette ist nötig

Ein Gastkommentar von Wolfgang Kobek, Infor* 2 min Lesedauer

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Das Europäische Parlament hat kürzlich eine umfassende Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ verabschiedet. Kann sie es Verbrauchern einfacher und attraktiver machen, defekte Geräte zu reparieren?

Reparatur, ja bitte: Geht es nach der EU, sollen elektronische Geräte leichter zu reparieren sein. (Bild:  vinayr16 /  Pixabay)
Reparatur, ja bitte: Geht es nach der EU, sollen elektronische Geräte leichter zu reparieren sein.
(Bild: vinayr16 / Pixabay)

Die Richtlinie deckt eine breite Produktpalette ab und verpflichtet Hersteller, den Konsumenten Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Software-Updates zu gewähren. Damit werden klare Erwartungen an einen erschwinglichen Reparaturservice und eine längere Funktionsfähigkeit der Produkte gesetzt, um Abfälle zu reduzieren und eine nachhaltigere und kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern.

Elektronikschrott gehört zu den am schnellsten wachsenden Abfallquellen

Die bisherige Regelung bietet eher Anreize für den Kauf eines neuen Gerätes oder den Austausch statt für die Reparatur: So verfällt z. B die Garantie, wenn Geräte geöffnet oder nicht Originalersatzteile verwendet werden. Dabei gehört Elektronikschrott zu den am schnellsten wachsenden Abfallquellen, da weniger als 40 Prozent recycelt werden. In Deutschland landeten 2020 über eine Million Tonnen Elektroschrott in den Sammelstellen. Für Hersteller ist die neue Richtlinie zum Recht auf Reparatur ein entscheidender Einschnitt und erfordert erhebliche Änderungen ihrer Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie eine Anpassung der erweiterten Lieferketten.

Damit steht in vielen Unternehmen eine komplette Umgestaltung der Wertschöpfungskette an. Die Änderungen werden sich auf nahezu jeden Aspekt der Konstruktions-, Produktions- und Lieferkettenprozesse auswirken. So muss z. B. das Design und die Konstruktion bestehender Geräte angepasst werden, damit Teile besser gewartet und ausgetauscht werden können. Im weiteren Verlauf müssen diese Änderungen auch bei den Zulieferern effektiv koordiniert werden.

Bestandskontrolle und Lagerverwaltung als zusätzliche Herausforderung

Bestandskontrolle und Lagerverwaltung werden zur neuen Herausforderung. Derzeit sind Produktionsabläufe darauf ausgerichtet, Minimalbestände vorzuhalten und gleichzeitig eine kontinuierliche Produktion zu ermöglichen. Das Recht auf Reparatur wird diese Gepflogenheiten auf den Kopf stellen, da zukünftige Lagerbestände neu kalkuliert und zusätzliche Lagerkapazitäten geschaffen werden müssen. All das muss bei laufender Produktion und anhaltendem Kostendruck umgesetzt werden. Die Richtlinie bietet aber auch Chancen: Hersteller werden sich neue Einnahmequellen für Reparaturen und Service erschließen. Zudem werden sie über neue Geschäftsmodelle, wie Aboservices nachdenken, bei denen Geräte inklusive Service und Reparatur vermietet werden.

Doch auch dies muss neu in die Prozesse integriert werden. Dabei wird der Erfolg dieser Neuausrichtung stark von der technologischen Unterstützung und Vision der Unternehmensführung abhängen. Mit einer Technologieplattform, die eine moderne, agile Arbeitsweise fördert, branchenspezifische Funktionalitäten z.B. für die Hersteller von Smartphones und Haushaltsgeräten umfasst und in unterschiedliche Systeme integriert werden kann, wird sich das Recht auf Reparatur erfolgreich umsetzen lassen. (mk)

* Wolfgang Kobek, EVP & General Manager of International Business bei Infor.

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