Zur umweltverträglicheren Gestaltung von Mobiltelefonen und Tablets veröffentlicht die Europäische Kommission im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft zwei Regulierungsentwürfe mit einem umfassenden Katalog an Ökodesign-Maßnahmen.
Mit neuen EU-Regulierungen soll die Reparierbarkeit und Energieeffizienz von Smartphones und Tablets gesteigert werden.
Im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals wird die Umsetzung von effizienter Ressourcennutzung in der Elektronik für Herstellende und Konsument*innen immer sichtbarer. Damit sichergestellt werden kann, dass Mobiltelefone und Tablets den Prinzipien des Ökodesigns entsprechen, unterstützt das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM die Europäische Kommission bereits seit über zweieinhalb Jahren bei der Ausgestaltung der Anforderungen. Das Fundament dabei bilden umfassende Analysen der technischen Machbarkeit sowie der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen. Daraus entstanden sind Optionen zur gesetzlichen Regulierung, die nun in den Entwürfen konkretisiert wurden.
„Smartphones bieten sicherlich nicht die notwendigen Potenziale für große Energieeinsparungen, doch eine bessere Energieeffizienz trägt dazu bei, den Akku seltener laden zu müssen. Da dieser mit der Anzahl der Ladezyklen altert, wird durch eine bessere Energieeffizienz maßgeblich zur längeren Lebensdauer des gesamten Geräts beigetragen – und das ist der wesentliche Hebel der Energieeffizienzkennzeichnung“, erklärt Karsten Schischke, Ökodesign-Experte vom Fraunhofer IZM. Auf den Erkenntnissen seiner Forschungsgruppe beruhen die zwei zentralen Säulen der EU-Richtlinienentwürfe, das Energielabel und das Ökodesign.
Die neuen Energielabel für Smartphones und Tablets werden nicht nur bereits bekannte Energieeffizienzklassen darstellen, sondern erstmals eine EU-weite Klassifizierung der Reparierbarkeit und Angaben zur Zuverlässigkeit mit den Kriterien Batterielebensdauer, Staub- und Wasserdichtigkeit sowie Robustheit im Falltest beinhalten.
Recht auf Reparatur
Die zweite Initiative bezieht sich auf das Ökodesign und stellt das so genannte Recht auf Reparatur, die Steigerung der Transparenz für Endverbraucher*innen und das Recycling in den Vordergrund. Das „Right to Repair“ wird bereits seit Jahren von Umwelt- und Verbraucherverbänden gefordert und ist, im Koalitionsvertrag verankert, auch ein Ziel der Bundesregierung. Mit den vorgelegten Regulierungsentwürfen wird dieses mit weitreichender Ersatzteilverfügbarkeit, einem Produktdesign, das Reparaturen erleichtert und der Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen für Mobiltelefone und Tablets EU-weit umgesetzt.
Für Smartphones sieht die Anforderung vor, dass Nutzer*innen den Akku selbst austauschen können, es sei denn, dieser hält mindestens 1000 Ladezyklen und das Gerät ist entsprechend der IP67-Norm wasserdicht – doch auch in diesem Spezialfall muss der Akku für professionelle Reparateure austauschbar bleiben.
Als Mindestmaß wurde eine Akku-Lebensdauer von 500 Zyklen festgelegt, die in Zukunft bei allen Geräten einzuhalten ist. Zusätzlich sollen Nutzer*innen jederzeit den Gesundheitszustand des Akkus abfragen können, um beurteilen zu können, ob eine verringerte Akkulaufzeit tatsächlich auf die Alterung des Akkus zurückzuführen ist. Auch beim Kauf eines Gebrauchtgeräts sollen verlässliche Informationen über den Zustand des Geräts transparent sein. Karsten Schischke betont: „Die Regulierung zielt durch ambitionierte Anforderungen im Bereich der Reparierbarkeit und Haltbarkeit auf eine Verlängerung der Produktlebensdauer ab: Für eine Schonung der Ressourcen ist es besser, wenn es gar nicht erst zu einem Reparaturfall kommt.“
Um die Wiederverwendbarkeit der Geräte zu steigern, sollen Nutzer*innen zukünftig volle Kontrolle und Absicherung haben, dass nach der Abgabe ihres Geräts eine Daten-Entschlüsselung nicht mehr möglich ist. Dadurch können Bedenken zum Verbleib privater Daten auf Geräten aufgelöst werden und die Vielzahl ungenutzter Alt-Handys – nach Angaben des Digitalverbands Bitkom etwa 200 Millionen in deutschen Haushalten – zurück zur Anwendung finden.
Sollte der Entwurf unverändert in Kraft treten, werden zudem Systemverbesserungen inkludiert: Konkret handelt es sich um die Bereitstellung von Updates des Betriebssystems für mindestens drei Jahre und Sicherheitsupdates des Betriebssystems für 5 Jahre. Diese Zeiträume gelten jeweils ab dem letztmaligen Inverkehrbringen eines Modells. Gleichzeitig werden Hersteller verpflichtet sicherzustellen, dass die Updates nicht zu Leistungseinbußen der Geräte führen.
Für eine erhöhte Transparenz beim Konsum enthält der Regulierungsvorschlag auch Informationsanforderungen zum Gehalt kritischer Rohstoffe.
Voraussichtlich werden die Regulierungen bis Anfang 2023 verabschiedet, so dass sie nach einer vergleichsweise kurzen Übergangsfrist von circa zwölf Monaten greifen werden. Beide Regulierungen sind seit dieser Woche unter den folgenden Links einsehbar:
Die Maßnahmenvorschläge beruhen auf der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (EU Ecodesign Directive 2009/125/EC) und der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369 (EU Energy Labelling Regulation (EU) 2017/1369).
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Auch auf der IFA in Berlin vom 02.-06. September werden die kommenden Regulierungen ein Thema sein: Das Fraunhofer IZM informiert und stellt Forschungsergebnisse zur Nachhaltigkeit von Mobilgeräten in Halle 20 vor. Das Testprozedere zur Bestimmung der Energieeffizienzklassen wird von der Firma SmartViser entwickelt und ebenfalls auf der IFA demonstriert.