Wegen Facebook Marketplace EU-Kartellbehörde verurteilt Meta zu 800 Mio. Euro Strafe

Von Sebastian Gerstl 2 min Lesedauer

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Der Meta-Konzern wurde von der EU-Marktaufsichtsbehörde in Brüssel zu einer Geldstrafe in Höhe von fast 800 Millionen Euro verurteilt. Die Kartellwächter sahen es als erwiesen an, dass die Facebook-Muttergesellschaft durch die direkte Integration seines Onlineshop-Angebots Marketplace ins Soziale Netzwerk Facebook seine marktbeherrschende Position ausgenutzt und den bestehenden Wettbewerb aktiv behindert habe.

Facebook Marketplace: Durch die direkte Integration der Verkaufsplattform in Facebook, was gleichzeitig den direkten Zugang auf den gewaltigen Datensatz des sozialen Netzwerks bedeutet, und das gleichzeitige Abwerten der Sichbarkeit anderer Shops im selben Umfelt hat der Meta-Konzern nach Ansicht der EU-Maurktaufsicht gegen geltendes Kartellrecht verstoßen.(Bild:  Facebook Marketplace (Screenshot))
Facebook Marketplace: Durch die direkte Integration der Verkaufsplattform in Facebook, was gleichzeitig den direkten Zugang auf den gewaltigen Datensatz des sozialen Netzwerks bedeutet, und das gleichzeitige Abwerten der Sichbarkeit anderer Shops im selben Umfelt hat der Meta-Konzern nach Ansicht der EU-Maurktaufsicht gegen geltendes Kartellrecht verstoßen.
(Bild: Facebook Marketplace (Screenshot))

„Die Europäische Kommission hat Meta eine Geldstrafe auferlegt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace an sein persönliches soziales Netzwerk Facebook gebunden und anderen Online-Kleinanzeigendienstanbietern unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat“. Dies verkündete die Europäische Kommission in einem Bericht vergangenen Donnerstag. Meta Platforms werde demnach zu einer Geldstrafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro verurteilt.

Die EU hatte im Juni 2021 eine kartellrechtliche Prüfung gegen Meta hinsichtlich des Marketplace auf Facebook eingeleitet. Konkurrierende Online-Shops hatten dem Tech-Konzern vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, indem er kostenlose Dienste anbot und gleichzeitig von den auf der Plattform gesammelten Daten profitierte. 2022 wurde schließlich ein formelles Verfahren eingeleitet.

Margrethe Vestager, die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin, sagte am Donnerstag, dass Meta durch die Verknüpfung von Facebook mit seinem Kleinanzeigendienst anderen Anbietern „unfaire Handelsbedingungen“ auferlegt habe. „Das Unternehmen hat dies getan, um seinen eigenen Dienst Facebook Marketplace zu begünstigen und ihm dadurch Vorteile zu verschaffen, mit denen [andere] nicht mithalten können,“ erklärte Vestager die Entscheidung der Marktaufsichtsbehörde. „Das ist illegal.“

Meta kündigte an, gegen die von den Regulierungsbehörden verhängte Geldstrafe Berufung einzulegen. „Wir haben Marketplace als Antwort auf die Nachfrage der Verbraucher aufgebaut,“ heißt es in einer Erklärung des Meta-Konzerns. „Diese Entscheidung ignoriert die Marktrealitäten und wird nur dazu dienen, etablierte Marktplätze vor dem Wettbewerb zu schützen. Die Entscheidung der Europäischen Kommission liefere nach Ansicht des Facebook-Dachkonzerns keine Beweise für eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs für die Konkurrenten oder einen Schaden für die Verbraucher.

Facebook hatte bereits 2007 erstmals eine Marktplatz-Funktion eingeführt, dass allerdings nur geringen Erfolg hatte. 2016 wurde die Verkaufsplattform als Marketplace neu gestartet und direkt in die Hauptkategorien des sozialen Netzwerks integriert. Laut internen Daten von Facebook aus dem Jahr 2019 war der Marketplace zunächst nur eine C2C-Plattform ähnlich wie eBay oder kleinanzeigen.de, wird aber mittlerweile vor allem in den USA auch von vielen Unternehmen für den Direktverkauf genutzt. (sg)

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