Gastkommentar AI Act nimmt die letzte Hürde

Ein Gastkommentar von Dr. Ralf Wintergerst 2 min Lesedauer

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Die EU-Mitgliedstaaten haben am Dienstag im Ministerrat den AI Act verabschiedet. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen sich bereits ein halbes Jahr später an erste Regeln halten. Dazu ein Gastkommentar von Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst zum AI Act: „Wir müssen Raum lassen für KI-Innovationen, die den Menschen dienen.“(Bild:  Bitkom)
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst zum AI Act: „Wir müssen Raum lassen für KI-Innovationen, die den Menschen dienen.“
(Bild: Bitkom)

Mit der Entscheidung vom gestrigen Dienstag hat der AI Act die letzte formale Hürde genommen. Europa hat damit einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen, der AI Act ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Allerdings lässt der AI Act wesentliche Fragen offen, die Regulierungsarbeit in Deutschland und den anderen EU-Ländern beginnt jetzt erst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhält oder vor allem vor neuen Hürden steht, hängt entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden.

Wir müssen Raum für KI-Innovationen schaffen, die den Menschen dienen. Ziel muss es sein, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft voranzutreiben. Erst 13 Prozent der Unternehmen setzen KI ein, weitere 33 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz. Die Umsetzung des KI-Gesetzes muss sicherstellen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und flächendeckend eingesetzt wird. Dazu bedarf es u.a. einer praxisorientierten Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Jetzt ist die Europäische Kommission gefordert

Auch die Europäische Kommission ist gefordert. Sie muss zügig das angekündigte AI-Office einrichten und mit der Umsetzung der Anforderungen für sogenannte General-Purpose-KI-Modelle beginnen. Da diese bereits Mitte nächsten Jahres in Kraft treten sollen, ist es besonders wichtig, dass die Regulierung für diese KI-Basis-Modelle bürokratiearm und praxistauglich ausgestaltet wird. Dies gilt auch für die weiteren Richtlinien, die jetzt erarbeitet werden müssen. Hier gilt es, Doppelregulierungen zu vermeiden und dauerhafte Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Bundesregierung muss zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt. Dabei darf das nationale Regulierungskorsett nicht zu eng geschnürt werden. Zugleich müssen drängende Fragen wie die nach einer zentralen Aufsichtsbehörde und deren Ausstattung mit Personal und finanziellen Ressourcen beantwortet werden. (mk)

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