Gesundheitsdaten online verwalten oder das Auto im Netz zulassen: Möglich macht das ein Chip im Personalausweis, der die eigene Identität online bestätigen kann. Genutzt wird die E-ID-Funktion bisher wenig.
App statt Behördengang: Ausweisapp2 und der elektronische Personalausweis können so manchen Besuch zum Amt überflüssig machen.
Man kennt das: Irgendwann wird ein Behördengang fällig, etwa für eine Urkunde, oder das Auto muss an- oder abgemeldet werden. Meist heißt das: warten. Auf einen Termin, in einer schier endlosen Warteschlange, auf den nächsten freien Schalter.
Um solche Probleme zu umgehen, wurde der Personalausweis („Perso“) schon vor Jahren mit der E-ID-Funktion aufgepeppt. Damit können sich Bürger über einen kleinen Chip auf der Karte auch online ausweisen. Man muss also nicht für jeden Behördengang oder für jeden Vertragsabschluss mit Versicherungen oder Unternehmen persönlich erscheinen.
Doch die Resonanz hält sich bisher in Grenzen. In der jährlichen E-Government-Umfrage der Initiative „D21“ gaben 2021 nur neun Prozent der Befragten an, die Online-Ausweisfunktion schon einmal genutzt zu haben. Und das, obwohl drei Viertel aller Deutschen einen entsprechend ausgerüsteten Perso im Scheckkartenformat besitzen.
Online-Ausweis jederzeit aktivierbar
Obwohl neue Ausweise seit dem 15. Juli 2017 nur noch mit aktivierter E-ID-Funktion ausgegeben werden, hat laut Umfrage bislang erst ein Viertel der volljährigen Bevölkerung (26 Prozent) einen Perso mit aktivierter E-ID. Wer noch nicht dazugehört und seinen Online-Ausweis aktivieren lassen möchte, kann das kostenlos beim Bürgeramt tun.
Alle, die ihre persönliche Geheimnummer (PIN) vergessen oder verloren haben sollten, können online einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird kostenlos an die Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN.
Und was geht mit der Online-Ausweisfunktion? Rund 170 Anwendungen listet das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums auf: von Kfz-Zulassungsbehörden übers Nationale Waffenregister bis hin zum Bafög-Antrag. Auch Telekommunikationsanbieter oder Banken sind dabei.
Bei ihnen kann man sich beim Kauf einer Handy-Prepaidkarte oder beim Eröffnen eines Kontos direkt ausweisen, ohne in einen Laden gehen oder ein Video-Ident-Verfahren starten zu müssen. Und beim Elster-Portal der Finanzverwaltung ist eine E-ID-Anmeldung möglich.
Smartphone oder Kartenlesegerät
Und was braucht man konkret? Ein neueres Smartphone mit NFC-Chip, über den der Chip im Ausweis ausgelesen werden kann, wenn die „Ausweisapp2“ des Bundes installiert ist. NFC-Technologie ist auch Basis für kontaktloses Bezahlen. Wer also etwa schon mit dem Smartphone bezahlt, ist für E-ID gut gerüstet.
Aber auch ohne Smartphone kommt man zum Ziel. Dafür braucht es aber ein geeignetes Kartenlesegerät, dass man an seinen Rechner anschließen kann, auf dem dann ebenfalls die „Ausweisapp2“ installiert wird.
Inzwischen gibt es auch Drittanbieter für die E-ID-Identifikation. Ob man deren Apps oder Programme installieren muss, richtet sich nach dem Unternehmen, bei dem man sich identifizieren möchte.
Der Vorgang des sich Ausweisens funktioniert dann so: Den Ausweis unters Smartphone halten oder in den Kartenleser stecken und seine PIN eingeben, wenn man dazu aufgefordert wird.
Daten werden verschlüsselt übertragen
Nur wer den Personalausweis zur Hand hat und die richtige PIN eingibt, kann sich online per E-ID ausweisen. Außerdem werden die sensiblen Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt direkt aus dem Ausweischip zum Diensteanbieter übertragen, erklärt Matthias Gärtner, Pressesprecher beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
„Dieser benötigt dafür eine Berechtigung und ein technisches Berechtigungszertifikat“, so Gärtner – kein Zertifikat, kein Datenzugriff. Zusätzlich werden dem Nutzer sowohl die Berechtigung des Anbieters, also etwa der Zulassungsbehörde oder der Bank, und die zu übermittelnden Daten vorab angezeigt.
Bisher scheint das zu funktionieren: „Dem BSI sind keine Fälle von Identitätsdiebstahl oder unberechtigtem Auslesen von Daten bekannt, die auf eine Kompromittierung der Sicherheitseigenschaften des Chips oder der E-ID-Infrastruktur zurückzuführen sind“, sagt Gärtner.
Falls der Ausweis gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder man Sorge hat, dass die E-ID-Funktion missbraucht worden ist, kann man die Online-Funktion sperren lassen. Das geht entweder bei der Polizei oder beim Bürgeramt. Und es gibt auch eine Sperrhotline (116 116).
Stand: 08.12.2025
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„Für den Anruf muss das Sperrkennwort bereitgehalten werden, das im PIN-Brief mitgeteilt wurde“, sagt Birgitt Paschke vom Bundesverwaltungsamt, das für die Sperrungen zuständig ist. Taucht der Ausweis doch wieder auf oder will man die Sperrung aufheben, kann man das beim zuständigen Bürgeramt machen.
Info-Kasten: Ausblick Smart-E-ID
Nach E-ID kommt Smart-E-ID. Letzteres soll das Online-Ausweisen noch einfacher machen, indem die Personalausweis-Daten dauerhaft im Smartphone gespeichert werden. Das Verfahren sollte schon Ende 2020 starten, die Einführung ist aber wiederholt verschoben worden. Das liegt zum einen an technischen Herausforderungen. Zum anderen soll die Smart-E-ID aber auch Teil einer Wallet-App werden, in die auch Führerschein, Impfpass & Co wandern können.