Finanztipp für Unternehmer Die unterschätzte Zweitbankverbindung

Autor / Redakteur: Michael Vetter* / Johann Wiesböck

Die derzeitige Situation an den Geld- und Kapitalmärkten kann Unternehmer durchaus dazu zwingen, bisher vernachlässigte Bankbeziehungen neu zu beleben. Welche Möglichkeiten und Chancen sich daraus ergeben, zeigt dieser Beitrag anhand einer realen Geschichte aus dem Mittelstand.

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Höhere Zinssätze, zusätzliche Kreditsicherheiten und vor allem das Gefühl mangelnder Wertschätzung (Zitat seines Kundenberaters: „es sind eben schwierige Zeiten“): so lässt sich die derzeitige Situation zwischen Arnold V. und seiner Hausbank beschreiben. Als Inhaber eines Mittelbetriebes hat V. das getan, was die meisten seiner Kolleginnen und Kollegen ebenfalls regelmäßig bevorzugen. Sie verlassen sich zum Teil über viele Jahre hinweg auf ein Kreditinstitut, mit dem sie nahezu sämtliche Bankgeschäfte abwickeln.

Da sich diese Konzentration offenbar auch weitgehend bewährt, gibt es bisher nur relativ selten Gründe für Betriebsinhaber, sich auch einmal für ihre so genannten „Zweitbanken“ zu interessieren. Auch zu diesen Bankinstituten bestehen nämlich teilweise langjährige Verbindungen, die sich häufig aber fast ausschließlich auf deren Namensnennung einschließlich der Kontonummern des Unternehmers bei diesen Banken auf den Rechnungsformularen des Betriebes beschränken.

Sorgfältige Prüfung der Zweitbank

Auf Grund der nun bereits seit Monaten bestehenden Spannungen zwischen V. und seinem Kreditgeber hat der Unternehmer nun erkannt, dass es nicht schaden kann, sich auch einmal näher mit seiner bisherigen Nebenbankverbindung zu befassen. Dazu hat er seinen Steuerberater erst einmal um eine Bestandsaufnahme der mit den beiden Kreditinstituten bisher getätigten Geschäfte bzw. Bankdienstleistungen gebeten. Diese Bestandsaufnahme liegt mittlerweile vor und lässt einige interessante Details erkennen.

So stellen zwar beide Banken jeweils einen Überziehungskredit zur Verfügung, der, und das überrascht V., bei seiner Hausbank lediglich um 0,5 Prozent niedriger verzinst werden muss als das entsprechende Kreditpendant bei der Zweitbank. Immerhin ist dieser Überziehungskredit bei der Hausbank im Gegensatz zu deren Konkurrenz, die bisher keine ausdrückliche Sicherheit verlangt, mit einer werthaltigen Grundschuld abgesichert, so dass V. hier eigentlich mit einem niedrigeren Kreditzinssatz gerechnet hat.

Darüber hinaus lassen auch die Investitionsdarlehen nicht erkennen, welche Bank als Erst- und welche als Zweitbankverbindung gilt. Während die Hausbank zwei Darlehen über insgesamt 360.000 Euro bereit stellt, gewährt das zweite Kreditinstitut ein weiteres Darlehen über 130.000 Euro. Auch hier gilt, dass die Absicherung der Hausbank von besserer Qualität ist als jene der Zweitbank.

Immerhin war V. seinerzeit hier nämlich bereit, neben einer weiteren Grundschuld mit einer zusätzlichen Bürgschaft für die Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten zu garantieren. Die Absicherung der 130.000 Euro besteht dagegen ausschließlich aus der Abtretung eines Teils seiner Kundenforderungen sowie aus der Verpfändung seiner Betriebsausstattung.

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