Neue EU-Verordnung ab 9. Mai Die neuen Ökodesign-Anforderungen für motorbetriebene Gebäudekomponenten

Von Susanne Braun 2 min Lesedauer

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Ab dem 9. Mai 2024 gelten für motorbetriebene Gebäudekomponenten die Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch wie für elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte. Was Herstellende von Fenstern, Türen, Sonnenschutz und Beschlägen beachten müssen, haben diverse Verbände mit dem ZVEI in einer FAQ zusammengefasst.

Betroffen von den neuen EU-Ökodesign-Anforderungen sind ab 9. Mai 2024 Komponenten, die etwa für Komfortfunktionen und zum Öffnen von Fenstern, Türen und Sonnenschutz in Betrieb genommen oder in Verkehr gebracht werden.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Betroffen von den neuen EU-Ökodesign-Anforderungen sind ab 9. Mai 2024 Komponenten, die etwa für Komfortfunktionen und zum Öffnen von Fenstern, Türen und Sonnenschutz in Betrieb genommen oder in Verkehr gebracht werden.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Ökodesign-Anforderungen werden eingeführt, um Umweltauswirkungen zu reduzieren und die Energieeffizienz von Produkten zu verbessern. Solche Anforderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu minimieren, einschließlich Herstellung, Verwendung und Entsorgung. Durch die Implementierung von Ökodesign-Maßnahmen können Ressourcen gespart, Treibhausgasemissionen reduziert und die Umweltbelastung verringert werden. Und schließlich wird es auch den Kunden ermöglicht, so Energiekosten zu verringern.

Solche Verordnungen gibt es etwa vonseiten der EU für Haushalts- und Bürogeräte, und diese werden ab dem 9. Mai 2024 auf motorbetriebene Gebäudekomponenten ausgeweitet, und zwar im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand sowie im vernetzten Bereitschaftsbetrieb. Betroffen sind dann Komponenten, die etwa für Komfortfunktionen und zum Öffnen von Fenstern, Türen und Sonnenschutz in Betrieb genommen oder in Verkehr gebracht werden.

FAQ zur EU-Verordnung für motorbetriebene Gebäudekomponenten

Damit die Herstellenden solcher Komponenten wissen, was auf sie zukommt, haben der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB), der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) ein gemeinsames Frage-und-Antwort-Dokument zusammengestellt. Die darin enthaltenen Empfehlungen basieren auf dem Kenntnisstand bei der Drucklegung im März 2024.

So erfahren Sie etwa, wie mit motorbetriebenen Gebäudekomponenten zu verfahren ist, die vor dem 9. Mai in Betrieb genommen wurden, wie sich Aus- und Bereitschaftszustände genau definieren und wie hoch die maximal zulässige Leistungsaufnahme in den Zuständen ausfällt. So ist die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand derzeit auf 0,50 W beschränkt, ab dem 9. Mai 2024 dann auf 0,30 W. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, etwa wie eine motorbetriebene Gebäudekomponente, die per Funk und direkt angesteuert werden kann, mit Blick auf die neue EU-Regelung eingestuft wird, dann werfen Sie einen Blick in die FAQ, die Sie unter anderem bei ZVEI finden. (sb)

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