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Ein halbtägiger Workshop zum Thema findet im September, direkt vor der nächsten offiziellen RAC-Sitzung, statt, in welcher erneut über die Einstufung von GaAs entschieden werden soll.
Regierungsvertreter unterstützen aus Eigeninteresse eine maximale CLP-Einstufung des GaAs
Während sich die meisten Industrievertreter der Tragweite einer negativen CLP-Einstufung durchaus bewusst sind, scheinen die Regierungsvertreter, in Deutschland arbeiten die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dem RAC zu, aus Eigeninteresse bei einer negativen Maximaleinstufung kein Problem zu sehen.
Eine vernünftige Diskussion der vorliegenden Ergebnisse hat bisher nicht stattgefunden, fachliche Einwände (Gutachten von international renommierten Toxikologen) wurden nicht beachtet. GaAs enthält Arsen. Arsen ist giftig und krebserregend, daher ist GaAs auch krebserregend, so die simple Schlussfolgerung der Behörden. Man stehe hinter der Einschätzung des RAC, es lägen ausreichend Daten vor und weitere Untersuchungen seien nicht notwendig, sie würden die Sache nur verschleiern.
„Die Ziele und Maßnahmen der REACh-Verordnung werden von uns unterstützt“, erklärt Hirschle, daran gäbe es keinen Zweifel. „Nur sind die RAC-Zuständigen bei der Auswahl und Validierung der wissenschaftlichen Daten nicht konform gegenüber den REACh-Regularien.“
Man habe falsche Schlussfolgerungen gewählt und wohl auch Primär- und Sekundäreffekte verwechselt. „Das Problem dabei ist, wenn ein Stoff einmal auf der SVHC-Kandidatenliste der bedenklichen Substanzen gelistet wird, gibt es momentan keine Möglichkeit einer Zurücknahme“, erklärt er. Schon allein dies hätte erhebliche Wettbewerbsnachteile der GaAs verwendenden Industrien zur Folge, das befürchtet auch der ZVEI.
Grundlage für die CLP-Einstufung von GaAs sollten fundierte wissenschaftliche Studien sein
Man möchte nur fair behandelt werden, darin sind sich die Mitglieder der GAIT-Initiative (Gallium Arsenide Industry Team), zu der Unternehmen wie z.B. Texas Instruments, UMS, OSRAM, FCM, AzurSpace, Astrium, TriQuint Semiconductor und Industrieverbände wie Spectaris gehören, einig. Basis für eine Einstufung sollten fundierte wissenschaftliche Gutachten auf der Grundlage validierter Studien sein.
Auch die Art des Verfahrens, bei dem man von leicht löslichen Arsenverbindungen auf die Wirkung der schwer löslichen Verbindung GaAs schließt, die der Verbraucher zudem nur in Form eines eingebauten (eingekapselten) Bauelements mit wenigen mg GaAs in einem Gerät in die Hand bekommt, ist sehr fragwürdig. Auch die Herstellung von GaAs-Wafern (in Deutschland bei FCM in Freiberg) erfolgt in einem geschlossenen Kreislauf und wie auch die Verarbeitung der Wafer in der Halbleiterindustrie innerhalb von Reinräumen.
An diese Stelle sei die Frage erlaubt, was das noch mit der ursprünglichen Intention des Schutzes der menschlichen Gesundheit und Umwelt zu tun hat und ob hier nicht, wie Müller es formuliert, „eine Diskrepanz zwischen objektiver Risikobewertung und subjektiver Risikowahrnehmung“ besteht.
Die Folgen für den Verbraucher: Keine Smartphones, Flatpanel-TV und DVD-Player mehr
Letztendlich interessiert es den Verbraucher doch nicht, ob er in Zukunft seine Smartphones, LED, CD-, DVD-Player/ Recorder, Flachbildschirm-Fernseher oder Autos aus Asien bezieht. Auch dass moderne chirurgische Laserskalpel, die Kernspintomografie, Wifi, Basisstationen für den Mobilfunk oder auch die Wettersatelliten nur noch mit teuren Bauelementen aus Fernost funktionieren, dürfte ihn nur wegen des Preises berühren. Allerdings ist dieser Gedankengang weit hergeholt, wenn nur wenige solvente Bürger in einem Deutschland, das den technischen Anschluss verloren hat, übrig bleiben.
Das ist alles nur der Anfang. Auch andere III-V-Halbleiter wie Galliumnitrid (GaN), das derzeit als schnellster Halbleiterwerkstoff gilt und in der Glasfaserkommunikation bzw. bei der Herstellung von Leistungstransistoren und als Mikrowellenverstärker (LNA) eingesetzt wird, sind potenzielle Kandidaten für eine CLP-Einstufung. Indiumphosphid (InP) dürfte zu Weihnachten 2011 auf der SVHC-Kandidatenliste erscheinen.
RAC kategorisiert, stigmatisiert und autorisiert Stoffe im „Hauruck“-Verfahren
Denn die ECHA muss bis 2012 – wie Janez Potocnik von der EU-Kommission in seiner Rede im Mai diesen Jahres auf dem Chemicals Forum in Helsinki mitteilte – 136 Substanzen auf die SVHC-Liste setzen (danach ca. 100 weitere Substanzen pro Jahr). Aufgrund mangelnder Beteiligung der Mitgliedsstaaten steht die EU-Instanz jedoch unter öffentlichem Erwartungsdruck und urteilt wohl auch mangels Gutachterkapazitäten entsprechend den RAC-Empfehlungen im „Schnellverfahren“.
Vielleicht kann man der ECHA helfen, indem man die Zigarette in das Verfahren einbringen würde, denn die enthält 0,012 bis 0,022 µg Arsen, ungekapselt versteht sich, das der aktive und der passive Raucher direkt über die Lunge aufnimmt. Oder vielleicht setzt man auch den Erdboden auf die Liste, hier kommt das Halbmetall Arsen in Konzentrationen bis zu 10 ppm vor, oder die Länder-Luft, denn die Außenluftkonzentrationen von Arsen liegen zwischen 0,5 und 15 ng/m3.
Aber hoffen wir stattdessen auf die Einsicht und Vernunft der entsprechenden Behörden. Bei der BAuA und dem BMAS haben wir um eine Stellungnahme gebeten, die bisher jedoch noch nicht vorliegt. //
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