Nach aktuellen Analysen des Umweltbundesamtes hat Deutschland im Jahr 2019 sein Ziel zum Einsammeln von Elektro- und Elektronik-Altgeräten mit Abstand verfehlt. Die Quote lag demnach bei 44,3 Prozent. Seit 2019 gilt in der EU ein Mindestsammelziel von 65 Prozent. Das überarbeitete ElektroG soll Verbesserungen bringen.
Seit 2019 gilt EU-weit eine Sammelquote von 65 Prozent für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Deutschland hat vor zwei Jahren gerade einmal 44,3 Prozent erreicht.
947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt. Das zeigt die neuste Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Klingt nach viel, reicht aber nicht: Gemessen an den Elektrogeräten, die in demselben Zeitraum verkauft wurden, entspricht dies nämlich lediglich einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Seit 2019 gilt in allen EU-Ländern ein Mindestsammelziel von 65 Prozent – diese Messlatte hat Deutschland um rund 443.000 Tonnen verfehlt.
Nun ruhen die Hoffnungen auf dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3): Dieses sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden“ sagt UBA-Präsident Dirk Messner.
Bis novelliertes Gesetz greift, wird einige Zeit vergehen
Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, werde weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssten sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. „Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt“, mahnt Messner.
Das UBA arbeitet an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Ziel ist es, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken sowie die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und dies auch langfristig sicherzustellen.
„Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen“, ist Messner überzeugt. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssten deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden.
Bepreisung von Primärrohstoffen könnte Rezyklateinsatz stärken
„Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar“, blickt der UBA-Chef nach vorn. Ziel müsse sein, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln.
Nach Angaben des UBA zeigen Untersuchungen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und auch -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt.
Oder sie bleiben in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln.
60 Prozent plus: Menge an Elektro- und Elektronikgeräten nimmt schnell zu
Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden laut UBA 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet.
So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („open scope“) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung).
Mehr Geräte pro Haushalt, kürzere Nutzungdauer
Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt.
Stand: 08.12.2025
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Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten.
Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.