Ökodesign-Richtlinien CE- und ErP-Leitfaden des FBDi hilft beim Umsetzen der Ökodesign-Anforderungen
Der FBDi hilft Elektronik-Distributoren mit den CE- und ErP-Leitfäden durch den Dschungel der Ökodesign-Anforderungen.
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Die Einhaltung der ErP-Richtlinie (2009/125/EG) und der CE-Richtlinien (93/68/EWG) werden seit Anfang des Jahres verstärkt kontrolliert. Für die CE-Kennzeichnung ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer verantwortlich, und er muss sie selbst am Produkt anbringen.
Seit Anfang diesen Jahres wird die Einhaltung der EU-Richtlinien durch verstärkte Marktüberwachungsmaßnahmen im Zuge der aktualisierten Dachverordnung 768/2008/EG kontrolliert.
„Die Leitfäden für die CE-Richtlinien (93/68/EWG) und die ErP-Richtlinie (2009/125/EG) fokussieren gezielt das Erforderliche und Mögliche für die Distribution und ihre Kunden. Sie eignen sich dadurch bestens als praxisnahe Guidelines für den täglichen Gebrauch.
Die Leitfäden wollen zudem eine aufwändige Bürokratie verhindern und die Argumente der Distributoren gegenüber Herstellern harmonisieren,“ so Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi.
Der Inverkehrbringer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich
Die CE-Richtlinien entstanden im Zuge der Harmonisierung der einzelstaatlichen Regelungen für gleiche Produkte über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Sie bündeln über 25 derzeit geltende, sich in ihrem Geltungsbereich teilweise überlappende EU-Richtlinien.
Produkte, die das CE-Kennzeichen tragen dürfen, müssen allen jeweiligen Richtlinien entsprechen. Die CE-Kennzeichnung ist in der 93/68/EWG-Richtlinie geregelt. Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer muss sie selbst am Produkt anbringen und übernimmt damit die Verantwortung.
Die Ökodesign-Richtlinie ist notwendiger Bestandteil der CE-Kennzeichnung
Die Ökodesign- oder ErP-Richtlinie (2009/125/EG) zielt darauf ab, die Umweltverträglichkeit energiebetriebener Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum durch die Vorgabe allgemeiner und spezifischer Ökodesign-Anforderungen zu verbessern.
Sie findet Anwendung für Industrie-Produkte, deren europaweites Marktvolumen über 200.000 Stück pro Jahr beträgt, von denen erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen und die ein hohes Potenzial bei der Verbesserung der Umweltverträglichkeit aufweisen.
Neue Produkte werden dem Anforderungsbereich hinzugefügt. Nach der ErP-Richtlinie ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer dazu aufgefordert, die Konformität seines Produkts mit den Anforderungen nachzuweisen. Diese ist mit dem CE-Kennzeichen zu dokumentieren. Die ErP ist somit notwendiger Bestandteil der CE-Konformitätserklärung.
Die Leitfäden sind ab Oktober über den FBDi erhältlich
Beide Leitfäden sind ab Anfang Oktober in deutscher Sprache über den FBDi als pdf-File verfügbar. Die nationale und internationale Ausbreitung an weitere Distributionsverbände (z.B. AFDEC, ASSODEL) sowie Komponentenhersteller ist durch den FBDi vorgesehen.
Das Angebot des FBDi an fachspezifischen Handlungshilfen umfasst derzeit: Leitfaden Traceability, Leitfaden BattG, Leitfaden CE und Leitfaden ErP.
Weitere Leitfäden zu den Themen REACH und Verpackungsverordnung sind bis Jahresende geplant.
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Die Ökodesign-Richtlinie
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