Telekommunikation Bundesnetzagentur gibt Frequenzen für UWB-Technologie frei
Die deutsche Bundesnetzagentur hat die für die Ultra-Wideband-Technologie (UWB) benötigten Frequenzen durch eine Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung gestellt. Der betroffene Frequenzbereich liegt zwischen 30 Megahertz und 10,6 Gigahertz. Die Funktechnologie kann somit kostenlos genutzt werden.
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Die UWB-Technik, auch Wireless USB genannt, kann künftig die Verkabelung per USB ersetzen. Sie stellt extrem leistungsstarke Breitband-Funkübertragungswege zur Verfügung, die mit einer äußerst geringen Strahlungsleistung auskommen. Allerdings können damit nur wenige Meter überbrückt werden. Die Funktechnik eignet sich damit für die drahtlose Verbindung verschiedener Geräte am Arbeitsplatz beziehungsweise im Büro. Sie erlaubt eine Übertragungsgeschwindigkeit bis 480 MBit/s. Allerdings ist die Datenrate durch die Entfernung begrenzt. Ab drei Meter Abstand funkt drahtloses USB nur mehr mit 110 MBit/s.
Breites Anwendungsgebiet für Wireless USB
Ein weiteres Einsatzgebiet für UWB eröffnet sich beispielsweise auch im Auto, wo elektronische Komponenten drahtlos verbunden werden. HiFi- sowie Videokomponenten können Daten künftig ebenfalls ohne Verkabelung erhalten. Weitere Anwendungen sind im gewerblich-industriellen Bereich denkbar. So können die Frequenzen für Datenübertragungen bei medizinischen Anwendungen, in der Messtechnik, der Ortungs- und Überwachungstechnik genutzt werden. Die Umsetzung der USB-Schnittstelle wird somit künftig auf rein funktechnischer Basis erfolgen. Durch die hohe Datendurchsatzrate vernetzt die Technik auch Geräte, bei denen die Bandbreite des USB bislang nicht ausreichte.
Komplexe Frequenznutzungsbestimmungen
Hinsichtlich der Breite des zugewiesenen Spektrums wird mit dieser Frequenzzuteilung Neuland betreten. Die Frequenznutzungsbestimmungen sind daher komplex und sehen den Einsatz moderner Techniken vor, um dem Schutz anderer Funkdienste Rechnung zu tragen. Die Bundesnetzagentur wird die Auswirkungen der UWB-Nutzung intensiv beobachten, um die betrieblichen und technischen Parameter für die UWB-Technologie gegebenenfalls zu modifizieren.
Die Bundesnetzagentur folgt mit der Frequenzvergabe ihrer Verpflichtung zur Umsetzung einer entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission (Entscheidung der Europäischen Kommission über die Gestattung der harmonisierten Frequenznutzung für Ultrabreitbandgeräte in der Gemeinschaft vom 21. Februar 2007).
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