Dieser Artikel handelt von einem Prozent der Menschheit. Sie werden als Autisten bezeichnet. Ein Professor aus Aalen ist überzeugt, dass einige von ihnen sehr gute Leiterplattendesigner sein könnten.
AULECC gGmbH Schnupperkurs: Menschen mit ASB können stressfrei und konkret prüfen, ob sie die Fähigkeit und das Interesse besitzen, Leiterplatten zu entwickeln.
(Bild: pixabay)
Wir nehmen intuitiv wahr, wir gehen intuitiv durch die Welt und wir entscheiden intuitiv. Sollte dieser Teil unseres Selbst, für Problemlösungen nicht ausreichend sein, schalten wir in den Ratio Modus um und plötzlich benötigen wir für eine Entscheidung wesentlich mehr Zeit. Menschen die so agieren, werden in dem folgenden Text als Teil des NTS, dem Neurotypischen Spektrum, bezeichnet.
Mehr als 95% der Menschheit gehören zu diesem Spektrum. Alle menschlichen Interaktions- und Transaktionsprozesse werden nach den Gesichtspunkten der Mehrheit gestaltet. Dieses Vorgehen ist korrekt und wird hier nicht generell in Frage gestellt. Dieser Artikel handelt von einem Fünftel der restlichen 5%, also 1% der Menschheit. Sie werden als Autisten bezeichnet.
Viele Menschen können sich vorstellen, wie es sein muss blind, gehörlos oder querschnittsgelähmt zu sein. Um die Unwägbarkeiten des Lebens für möglichst viele Menschen erträglich zu gestalten, werden Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen bei dieser Gestaltung ebenfalls berücksichtigt. Es werden alle Räumlichkeiten und Transportmittel, wie z.B. Fahrstühle für Rollstuhlfahrer, hürdenfrei gestaltet.
Der Akt der sozialen Inklusion ist durch diese Berücksichtigung aber nicht im Mindesten vollständig. Die folgende Definition stellt ein Ziel dar, das man gemeinsam erreichen sollte und gibt einen, von sehr vielen möglichen Hinweisen, wie man das Ziel konkret erreichen kann:
„Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können sollen.“ Dieses Zitat stammt aus Wikipedia.
Seit 1943/44 (Kanner/Asperger) gibt es die wissenschaftliche Erkenntnis, dass das menschliche Urvertrauen „Alle Menschen sind soziale Wesen“, in seiner umfassenden Form nicht aufrechterhalten werden kann. Es gibt eine „angeborene“ Individualität bei ca. 1% der Menschheit, die als Autismus bezeichnet wird. Autismus ist ein medizinisch-psychologisch-neurologisch-genetischer Sammelbegriff, der ein Spektrum charakterisiert.
Es gibt nicht zu wenig Empathie – es gibt zu wenig Wissen
In den zurückliegenden 75 Jahren ist das Wissen über Autismus enorm gewachsen und trotzdem reicht dieses Wissen nicht aus – kein Wissenschaftler kennt eindeutige kausale Gründe für die Entstehung dieser Form der Individualität.
Den Arbeiten von Kanner und Asperger liegt die Definition von Bleuler, 1911 zu Grunde: „Autismus als Bezeichnung einer besonderen Form des Verhältnisses zur Wirklichkeit, im Sinne einer … Loslösung von der Wirklichkeit, zusammen mit dem relativen oder absoluten Überwiegen des Binnenlebens“ (Zitat: Matthias Dose, 2010).
Es ist zu beachten, dass ein Rückzug in ein „Binnenleben“ nicht bedeutet, dieses besonders gut zu beherrschen. Dieses Verhalten ist ein Optimierungsakt, um sensorisch nicht zu verarbeitende Überlastungen zu vermeiden. Es ist eine Vermeidungsstrategie.
Die Nichtbeherrschung ist der eigentliche Grund für den Rückzug von der Wirklichkeit, die man, ohne ein ausreichend funktionierendes Selbst, nicht verstehen kann, weil man maßstabslos ist, d.h. das Selbst wird hier als notwendiger Maßstab für die Vermessung der einen umgebenden Welt angesehen und ist zusätzlich notwendig für eine erfolgreiche Selbstintrospektion.
Diese Individualitätsform basiert nicht auf Willensfreiheit. Sie stellt ein lebenslanges persistierendes Persönlichkeitsmerkmal dar, wird nicht als Krankheit bezeichnet und die Krankenkassen sind für die Auswirkungen, die diese Bedingung im täglichen Leben eines Autisten bewirken, nicht verantwortlich. Als Bezeichner für diesen Teil der Menschheit wird hier das Kürzel ASB – Autismus Spektrum Bedingungen gewählt.
Als ein wichtiger Auslöser der besonderen Individualitätsform wird hier ein schlecht ausgebildetes oder fehlendes Selbst oder Selbstblindheit postuliert – es ist eine Hypothese. Dies ist eine von mehreren bekannten Blindheiten. ASB haben häufig eine kongenitale Prosopagnosie (Gesichtsblindheit) und nehmen dann keine mimischen Emotionsäußerungen wahr und pflegen daher oft auch keinen Augenkontakt, da er für sie keine relevante Informationsquelle für emotionale Äußerungen darstellt. Weiterhin wird bei einigen ASB Kontextblindheit vermutet.
Stand: 08.12.2025
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Für NTS ist es sehr wichtig, die auf sie einströmenden Umweltreize, durch Generalisierungen und Stereotypisierungen zu verdichten, damit sie von der schieren Datenmenge nicht überwältigt werden. Versuchen NTS, Menschen mit ASB zu verstehen, versuchen sie dies mit der, sonst so erfolgreichen, Generalisierung. Dies ist bei ASB nicht hilfreich und absolut nicht zielführend. Daher gilt die folgende Regel: Kennst du einen Autisten, dann kennst du genau Einen.
ASB haben die besondere Gabe Details verarbeiten zu können, sind somit häufig hochbegabt in Bereichen, in der schnelle Konkretisierungs- und Spezialisierungsprozesse hilfreich sind. Dies sind berufliche Einsatzbereiche die man als potentielle Arbeitsplätze für ASB suchen muss.
Eine wesentliche Grundlage für die umfassende Unterstützung von ASB stellt die UN-Behindertenrechtskonvention dar, die 2009 ratifiziert wurde. Die rechtliche Grundlage für Deutschland leisten die Sozialgesetzbücher SGB 1-12 (I-XII). Seit dem Inkrafttreten 2017 werden diese zwölf Sozialgesetzbücher durch ein „Dachgesetz“ mit dem Titel Bundesteilhabegesetz BTHG strukturiert, das die unterschiedlichen Bücher des Sozialgesetzbuches ändert und neu ordnet.
Die wesentliche Veränderung bezieht sich auf das SGB IX (Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland). D.h. bei allen Maßnahmen, die sich mit dem Unterstützungsbedarf und dem Barrierenabbau für ASB befassen, stellen das BTHG und die zwölf von ihm überdachten Sozialgesetzbücher die Grundlage dar.
Dieses hochkomplexe juristische Werk ist für Laien nicht umsetzbar, sie benötigen immer die Unterstützung von juristischen Experten. Eine erste Anlaufstelle kann z.B. der Autismus Deutschland e.V. (https://www.autismus.de) und deren Regionalverbände sein.
Menschen mit ASB auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu sichern, ist schwierig, da es bei den Verantwortlichen zu wenig Wissen über ASB gibt. Seit einigen Jahren gibt es Firmen und firmeninterne Aktivitäten, wie auticon, diversicon, Projekt Router http://projekt-router.org, SAP, die mehr ASB Wissen in die Firmen und unsere Gesellschaft bringen und Arbeitsplätze für ASB realisiert haben.
Dies gelingt allerdings zurzeit nur in einem zu geringen Maß. Ein „mehr“ wäre tatsächlich möglich, wenn den Verantwortlichen das notwendige Wissen vermittelt werden könnte.