Fachkreis Bleifreie Elektronikbaugruppen Aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten zur RoHS und ELV
Auf der Frühjahstagung 2009 des Fachkreis BFE (Bleifreie Eklektronik e.V.) hat Dr. Otmar Deubzer vom Fraunhofer IZM in Berlin, die neuesten Entwicklungen und Änderungen in der RoHS- und ELV-Richtlinie konkretisiert. Vorrangig geht es um die geplante Überarbeitung der Richtlinien RoHS und ELV in Bezug auf eine Regelung der Ausnahmen.
Anbieter zum Thema
RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances) – Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten: Die wichtigste Maßnahme für die Ausnahmeregelungen im Anhang der RoHS-Richtlinie ist die Festlegung, dass es keine Ausnahme ohne Auslaufdatum geben wird. Da mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie und den Änderungen der Ausnahmen nicht vor Anfang/Mitte 2010 zu rechnen ist, gilt das Jahr 2014 hier als derzeitige allgemeine Dead-Line.
Ist ein Substitutionsmaterial vorhanden oder vor 2014 absehbar, so wird das Auslaufdatum auch vor 2014 festgelegt werden. Ist ein Substitutionsmaterial nicht vorhanden, so gilt das Datum 2014.
Wird in dieser Zeit kein Antrag auf Verlängerung für eventuell betroffene Materialien gestellt. so gibt es keine Ausnahme mehr. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag für eine Verlängerung 18 Monate vor der Ablauffrist gestellt werden muss. Es werden keine neuen Stoffverbote vorgeschlagen.
Risikobewertung der bereits verbotenen Stoffe erfolgt in Anlehnung an REACH
Die Risikobewertung der bereits verbotenen Stoffe wird in Anlehnung an die REACH-Verordnung nach der gleichen Methodik durchgeführt. Besondere Priorität wird dabei, wie auch die REACH einem ECHA-Vorschlag folgt, den Stoffen gewidmet:
- Hexabromocyclododecan (HBCDD), ein Flammhemmer in HIPS-Gehäusen,
- Bis(2-ethylhexyl)-phthalate (DEHP), Butylbenzylphthalate (BBP) und Dibutylphthalate (DBP) in Weichmachern für PVC,
- TBB-A (Tetrabrombisphenol A), als Flammhemmer in Leiterplatten verwendet, wird aus der Liste gestrichen.
Ferner wird in den Geltungsbereich der Richtlinie auch die Kategorie 8, Medizingeräte ab 2014 und medizinische in-vitro-Diagnostika ab 2016, und die Kategorie 9, Mess- und Kontrollinstrumente ab 2014 und industrielle Mess- und Kontrollinstrumente ab 2017, mit eingeschlossen. Ausnahmen gelten nur noch für spezifische Geräte aus den beiden Kategorien gemäß Anhang IV.
Hersteller muss Konformitätsnachweis führen
Der Konformitätsnachweis muss durch den Hersteller geführt werden. Dazu sind technische Unterlagen zu erstellen, die einer Aufbewahrungszeit von 10 Jahren unterliegen. Die notwendige Konformitätserklärung wird vom Hersteller ausgefüllt und das CE-Zeichen auf dem Gerät angebracht, wie auch in der EuP-Richtlinie vorgesehen.
ELV(End-of-Life of Vehicles, Alt-Auto-Richtlinie): Der derzeitige Vorschlag zur Überarbeitung der Ausnahme 8a/8b der Richtlinie schreibt die Anwendung von bleifreien Loten ab dem Jahre 2011 ohne Ausnahmen in Neufahrzeugen ab diesem Datum vor. Durch Einsprüche gegen diesen Vorschlag ist eine Revision notwendig. Der Zeitrahmen hierfür liegt, wie für die RoHS-Überarbeitung, zwischen Dezember 2008 und Juni 2010.
Bei der Überarbeitung des Anhanges der ELV-Richtlinie soll eine Angleichung an die RoHS-Ausnahmen geschaffen werden, soweit dazu die Möglichkeit gegeben ist.
Diese aktuellen Ausführungen ergänzen das Vortragsmanuskript von Dr. Otmar Deubzer auf der 16. FED-Konferenz in Bamberg. Für das Vortragsmanustript klicken Sie bitte hier:
http://www.fed.de/downloads/16_FED-Konferenz-RoHSWEEEEuP-OD.pdf
Den jüngsten Vortrag von Dr. Otmar Deubzer auf der Fachkreistagung des BFE finden Sie hier:
http://www.fed.de/downloads/Aktuelle_Entwicklungen_und_Aktivitaeten_zur_RoHS_und_ELV.pdf
(ID:305900)