Bislang geben Telcos und ihre Technologielieferanten bei der Entwicklung und Standardisierung des Mobilfunks die Marschroute vor. Das wird bei 5G nicht mehr ausreichen.
Bunte Vielfalt: 5G muss die Anforderungen ganz unterschiedlicher Unternehmens-Applikationen erfüllen.
Im Gegensatz zu seinen Vorgängern ist 5G als erste Mobilfunkgeneration erdacht worden, die nicht nur primär den Verbrauchermarkt adressiert. Vielmehr soll die Technik die drahtlose Kommunikation und Datenübertragung für viele verschiedene Anwendungsfälle ermöglichen – insbesondere in der Industrie, im Verkehrswesen, in der Energieversorgung und anderen Bereichen. Diese verstärkt vertikale Ausrichtung bietet Akteuren im Markt viele Chancen für interessante Geschäftsmodelle. Gleichzeitig ist sie ein Grund dafür, dass die neue Technik im Vergleich zu ihren Vorgängern komplexer ist.
Verantwortlich für die Entwicklung des Standards sind dieselben Standardisierungsgremien und Regulierungseinrichtungen, die auch die bisherigen Mobilfunkstandards entwickelt beziehungsweise die Rahmenbedingungen dafür geschaffen haben. Das hat Vorteile – aber auch Nachteile. Der fünfte Teil unserer Serie zeigt auf, dass 5G sein versprochenes Potenzial nur erreichen kann, wenn auch Akteure aus den Zielgruppen möglichst frühzeitig in den Standardisierungsprozess einbezogen werden.
5G-Mythos #5: Wenn das Netzwerk steht, kommen die Nutzer von alleine
Die breite Aufstellung von 5G wirkt sich auf die Arbeit der Normungs- und Regulierungseinrichtungen aus. Viel stärker als bisher müssen diese mit den Akteuren in unterschiedlichsten Zielmärkten kooperieren und zielgerichtet Strategien für vertikale Unternehmensanwendungen entwickeln, ist Marktanalyst ABI Research überzeugt. Nur so können sie die unterschiedlichen Bedarfe erkennen und in den Standardisierungsprozess einfließen lassen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich die prognostizierten, hohen Umsatzpotenziale auch tatsächlich heben lassen. Ein „Weiter wie bisher“, sprich die von älteren Generationen aus betrachtet mehr oder weniger lineare Entwicklung der Mobilfunktechnik, wird laut ABI nicht länger funktionieren.
Vielmehr müssten die Entwicklungen die absehbare Heterogenität von 5G-Implementierungen berücksichtigen, etwa öffentliche und private Netzwerke, das Nutzen lizenzierter und nicht lizenzierter Spektren oder das Aufteilen des Netzwerks in mehrere Slices, mit denen sich die Ressourcen bedarfsgerecht verschiedenen Applikationen zuteilen lassen.
Gremien müssen Kernfragen stellen und beantworten
Damit 5G letztlich wie geplant funktioniert, dass es also die Bedarfe möglichst vieler Branchen zufriedenstellend erfüllen kann, muss die Technik auf einer sehr flexiblen Architektur aufsetzen. Für deren Entwicklung sollten die Gremien Laut ABI Schlüsselfragen adressieren – und den Standardisierungsprozess mithilfe der Antworten abstimmen:
Lassen sich bestehende Standardisierungsrahmen, die ursprünglich für den Verbrauchermarkt konzipiert waren, auch auf vertikale Unternehmensapplikationen erweitern?
Müssen die verantwortlichen Standardisierungsgremien ihre Organisationsstrukturen und ihre Arbeitsweise ändern, um den neuen und dynamischen Anforderungen aus den sich schnell entwickelnden Unternehmensmärkten gerecht zu werden?
Werden diese Änderungen das Veröffentlichungstempo der Standard-Releases beeinflussen – also erhöhen?
Welche neuen Akteure mit Interesse an verschiedenen vertikalen Anwendungen sollten die bestehenden Standardisierungsgremien beeinflussen?
Wer wird Gewinner, wer Verlierer dieser Transformation sein?
Die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Interessengruppen, einschließlich Technologieimporteuren, Regierungen und Standardisierungseinrichtungen von verschiedenen Branchen, muss laut ABI Research Teil des 5G-Governance-Modells sein. Der bislang von Mobil Service Providern und Technologielieferanten verwendete „Build it and they will come“-Ansatz werde nicht mehr länger funktionieren – zumindest nicht in Bereichen vertikaler Anwendungen. Stattdessen müsse die Entwicklung des 5G-Standards von den Anforderungen der Unternehmen getrieben werden – mit dem Endziel, die Netzwerkarchitektur flexibel und agil genug gestalten zu können, um aktuelle und zukünftige Anforderungen in verschiedenen Branchen adressieren zu können.
Höheres Download-Tempo und kürzere Reaktionszeiten bewegen möglicherweise Endanwender dazu, 5G-Angebote zu nutzen. Unternehmensanwender als angepeilte neue Zielgruppe werden sich davon hingegen kaum beeindrucken lassen. Dieses Publikum ist auf der Suche nach Technologien, die ihm helfen können, seine Geschäftsprozesse effektiv zu optimieren und seine Produktivität, Effizienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit zu steigern. Sie suchen nach Netzwerken, die agil genug sind, um ihre aktuellen und zukünftigen Anforderungen dynamisch zu erfüllen, einfach genug, um sie in ihre bestehenden Legacy-Technologien zu integrieren, und zuverlässig genug, um einen deterministischen und konsistenten Betrieb zu gewährleisten.
Daher müssten die 5G-Standardisierungsgremien potenzielle Industriekunden als wesentliche Mitwirkende in ihre Prozesse integrieren und es ihnen ermöglichen, die Roadmap der 5G-Spezifikationen mitzubestimmen. Wenn die bislang bestimmenden MSPs und Technologieanbieter sich weiterhin auf antiquierte Konzepte zum Schutz ihrer aktuellen Interessen und Legacy-Geschäfte verlassen, warnt ABI, laufen sie Gefahr, die derzeit in vielen Branchen stattfindende Digitalisierungswelle zu verpassen und reine Konnektivitätsanbieter ohne neue Geschäftsmöglichkeiten zu bleiben.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.