REACh Kandidatenliste 13 neue besorgniserregende Stoffe in REACh aufgenommen

Redakteur: Margit Kuther

Als kardiogen, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend klassifiziert gelten die 13 Stoffe, die die ECHA (European Chemicals Agency) in die REACh-Kandidatenliste aufnahm.

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Übersicht des FBDi über 13 neue Stoffe, die die ECHA in die REACh-Kandidatenliste aufgenommen hat
Übersicht des FBDi über 13 neue Stoffe, die die ECHA in die REACh-Kandidatenliste aufgenommen hat
(Bild: FBDi)

Unter diesen Stoffen sind einige, die in der Elektronik breiten Einsatz finden (in der Bildergalerie gelb unterlegt) wie EGDME / Ethylendimetholether, Formamide, TGIC, β-TGIC, Benzophenon (Michler’s Ketone) und Dimethylammoniumchlorid.

Wolfram Ziehfuss, FBDi Geschäftsführung, weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Notifikationspflicht für SVHCs (Substances of Very High Concern) hin, der die Industrie und die Distribution, vor allem als Importeur von Erzeugnissen, unterliegen:

Bildergalerie

Sollte eine der neu in der Kandidatenliste aufgenommenen Stoffe

a) in Erzeugnissen ab 0,1 Gewichtsprozent enthalten UND

b) in kumulativ mehr als einer Tonne pro Jahr importiert werden,

sind sie verpflichtet, bei der ECHA innerhalb von 6 Monaten bis spätestens 17. Dezember 2012 Meldung erstatten.

Verkompliziert wird die Notifikationspflicht durch eventuelle Ausnahmen gemäß Artikel 7(6). Davon unberührt bleibt die Informationspflicht gegenüber Kunden nach Artikel 33 (1+2). Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Verwarnungen bis zu empfindlichen Strafen geahndet.

Die REACh-Kandidatenliste enthält 84 SVHCs

Auf der Kandidatenliste stehen nun 84 SVHCs, die einer Prüfung unterliegen, ob sie in den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) übernommen werden sollen. Eine Aufnahme in den Anhang XIV würde ein schrittweises Verbot bedeuten. Stoffspezifische Übergangsfristen sind vorgesehen.

Zulassungsanträge für die genannten Stoffe müssten entsprechend dem aktuellen Zeitplan bis spätestens Ende 2013/Anfang 2014 gestellt werden. Ab 2015 wäre dann keine Verwendung der Stoffe in der EU ohne vorherige Zulassung erlaubt. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Zulassungsfrist 18 Monate vor Ende des SunSet Dates

In diesem Zusammenhang besonders wichtig: Die Frist für Zulassungsanträge läuft 18 Monate vor Ende des sogenannten SunSet Dates (siehe Anhang XIV) aus. Sollte für eine der Substanzen dann kein neuerlicher Antrag eingereicht und bewilligt sein, dann ist die weitere Verwendung dieser Substanz in Europa zu Produktionszwecken nach dem SunSet Date untersagt. Dieser Antrag erfolgt nicht stoffbezogen, sondern hersteller- und verwendungsbezogen.

Das Verbot (gemäß Aussage REACh-CLP Helpdesk) gilt allerdings nicht für das In-Verkehr-Bringen von Erzeugnissen, in welchen solche Substanzen (über Grenzwert) beinhaltet sind – ebenso ist für diese Erzeugnisse auch kein Zulassungsverfahren notwendig.

Über REACh

REACh (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) fordert von Herstellern und Importeuren von Chemikalien die Übernahme der Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen. Unmittelbar betroffen sind auch Akteure im weiteren Verlauf der Lieferkette sowie Unternehmen, die Erzeugnisse aus solchen Stoffen aus Nicht-EU-Staaten inner- und außerhalb Europas importieren. Nach REACh sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder produziert werden registrierungspflichtig.

Gemäß dem Prinzip ‚Ohne Daten kein Markt‘ verpflichtet Artikel 33 von REACh alle Inverkehrbringer von Erzeugnissen, die einen SVHC-Stoff (Substance of very high concern, besonders besorgniserregend) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, zur Informationsweitergabe an Abnehmer bzw. Verbraucher, sobald ein Stoff in die Kandidatenliste der SVHCs aufgenommen wurde

Über den FBDi

Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) mit Sitz in Neufahrn bei Freising ist seit 2004 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.

Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit. Zu den aktuellen Schlüsselthemen zählen u.a. die marktgerechte Umsetzung von RoHS, WEEE und REACh.

Die Mitgliedsunternehmen

(Stand Januar 2012): Acal BFi Germany, Arrow Central Europe, Avnet EM EMEA (EBV, Avnet Abacus, Silica, Avnet Memec), Beck Elektronische Bauelemente, CODICO, Conrad Electronic SE, Ecomal Deutschland, Endrich Bauelemente, Farnell, Future Electronics Deutschland, Hy-Line Holding, JIT electronic, Kruse Electronic Components, Memphis Electronic, MEV Elektronik Service, Mouser Electronics, MSC Gleichmann, RS Components, Rutronik Elektronische Bauelemente, Schukat electronic, Distrelec Schuricht, setron, SHC, TTI Europe.

Fördermitglieder: Bourns, EPCOS, FCI Electronics.

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