Recruiting Wildern bei der Konkurrenz? Diskussion zum Abwerben von Mitarbeitern

David Franz

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Was tun, wenn ein Mitbewerber über qualifizierte Mitarbeiter verfügt, die man selbst gut brauchen könnte? Eine aktive Ansprache von Mitarbeitern der Konkurrenz ist inzwischen üblich. Aber wo sind die Grenzen und was verstößt gegen die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs im Kampf um die schlauen Köpfe?

Headhunter sind in der Elektronikbranche keine Seltenheit, denn die Zeiten, in denen man einfach eine Anzeige aufgibt und die Bewerbungen nur so hereinflatterten sind vorbei.(Bild:  clipdealer)
Headhunter sind in der Elektronikbranche keine Seltenheit, denn die Zeiten, in denen man einfach eine Anzeige aufgibt und die Bewerbungen nur so hereinflatterten sind vorbei.
(Bild: clipdealer)

Legal – aber auch legitim?

Die öffentlich geführte Diskussion scheint von einem Gentlemen‘s Agreement bestimmt zu sein: Offensives Abwerben von Talenten oder Spezialisten gehört sich einfach nicht, ist unethisch und – zumindest in derselben Branche – eher die Ausnahme denn die Regel. In der Anonymität des Internets wird diese Debatte aber weniger kritisch geführt. Praktisch sind die Zeiten eben vorbei, in denen Unternehmen bequem aus einer Fülle qualifizierter Bewerber die besten auswählen konnten.

Grundsätzlich ist das Abwerben von Mitarbeitern nicht verboten. Die Kontaktaufnahme über das Internet und sogar ein erster Anruf am Arbeitsplatz sind durchaus erlaubt. Wettbewerbswidrig wird es erst, wenn unlautere oder verwerfliche Begleitumstände hinzukommen. Das ist beispielweise der Fall, wenn es das Ziel ist, durch die Abwerbung dem Konkurrenzunternehmen zu schaden oder wenn wiederholt aufdringlich lange Telefongespräche geführt werden.

Diskret im Netz oder der große Auftritt vor dem Unternehmenstor?

Ein aktives Umwerben von Mitarbeitern der Konkurrenz macht für viele Unternehmen Sinn, wenn kurzfristig Spezialwissen benötigt wird oder ein Produkt zügig zur Markteinführung gebracht werden muss. Der Trend geht hier vor allem zur Ansprache geeigneter Kandidaten per Internet – so einfach und diskret wie über die großen Online-Karrierenetzwerke funktioniert das Abwerben sonst nirgendwo.

Alles andere als anonym ist dagegen die steigende Tendenz, Personal direkt vor der Haustür anderer Unternehmen zum Wechseln aufzufordern. So rief kürzlich eine Berliner Agentur die Mitarbeiter eines bekannten Konkurrenzunternehmens mit einem prominent vor dessen Eingangstür platzierten Plakat zum Arbeitgeberwechsel auf.

Mit emotionalen Banden Übernahmeversuche kontern

Lockmittel Nummer eins für die Abwerbung von Mitarbeitern ist die Aussicht auf ein höheres Gehalt, attraktivere Arbeitsbedingungen oder neue Aufgabenbereiche. Niemand kann aber abgeworben werden, wenn er nicht auch den Willen dazu hat. Unternehmen, die der Belegschaft mehr zu bieten haben als andere – und dies auch kommunizieren – haben bessere Karten, den Ausverkauf ihrer Mitarbeiter von vornherein zu verhindern.

Wer vom Betriebsklima, den Arbeitsbedingungen und anderen Qualitäten seines Arbeitgebers überzeugt ist, wird nicht ohne Weiteres seinen Arbeitsplatz wechseln – auch nicht bei einem besseren Gehaltsangebot von der Konkurrenz.

Diskutieren Sie in unserem Forum (Kommentarfunktion unter diesem Artikel) mit uns und anderen Usern über das Thema Abwerben von Mitarbeitern und Teilen Sie Ihre Erfahrungen. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung.

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