Wie die Autobranche über die Ethik-Leitlinien zum autonomen Fahren denkt – Teil 3: Continental

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EP: Im Falle eines bevorstehenden, unvermeidbaren Unfalls heißt es, dass es keine Hoch- und Aufrechnung von Opfern geben darf und auch persönliche Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Hautfarbe keine Rolle spielen dürfen. Wie aber soll sich ein System in einer Dilemma-Situation verhalten, wenn alle Einstufungsoptionen verboten werden? Wird das autonome Fahren dann nicht zur Lotterie oder juristisch unmöglich?

Alfred Eckert:Ein automatisiert oder autonom fahrendes Fahrzeug wird Merkmale, wie das Alter, das Geschlecht oder die Hautfarbe nicht auswerten und bei der Berechnung der Fahrstrategie berücksichtigen. Diese Information liegt den Fahrzeug an dieser Stelle nicht vor.

Sie ist für eine angemessene Reaktion des Fahrzeuges aber auch nicht notwendig. Damit ist die Berechnung der Fahrstrategie stets nachvollziehbar und kein Zufallsprodukt der Reaktionen auf Grundlage nicht relevanter Merkmale. Oberste Priorität hat in Gefahrensituationen das Fahrzeug schnellstmöglich zum Stillstand zu bringen oder die Geschwindigkeit soweit es möglich ist zu vermindern.

EP: Die Kommission schreibt: „Die dem Menschen vorbehaltene Verantwortung verschiebt sich bei automatisierten und vernetzten Fahrsystemen vom Autofahrer auf die Hersteller und Betreiber“. Einige Versicherungen und das Gros der Autobauer werden das differenziert ansehen. Wen sehen Sie in der Verantwortung und kann dies überhaupt eindeutig reguliert werden?

Alfred Eckert:Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist zwischen dem Verantwortungsbereich des Fahrers und des Herstellers zu unterscheiden. Beide kann im Falle eines Unfalls eine Haftung treffen. Der Fahrer muss wissen in welchem Fahrmodus er sich befindet und welche Pflichten ihn treffen.

Ist dies der Fall und er reagiert beispielsweise nicht auf eine Aufforderung des Systems die Kontrolle wieder zu übernehmen, dann würde dies eine Pflichtverletzung des Fahrers darstellen und wohl auch zur Haftung führen. Hat der Fahrer hingegen alles getan, was von ihm verlangt wird, das System hat hingegen nicht reagiert, käme es wohl zu einer Inanspruchnahme des Herstellers aus der Produkthaftung.

EP: Bei all den bisherigen Einschränkungen wurde ein wesentlicher Aspekt noch gar nicht bedacht: Wie kann garantiert werden, dass alle Autohersteller den gleichen technischen Standard aufweisen und zudem die exakt identischen Ethik-Regeln befolgen?

Alfred Eckert:Die bestehenden Regelungen zu den Zulassungsvoraussetzungen von Fahrzeugen werden zukünftig auch die Voraussetzungen von automatisiert und autonom fahrenden Fahrzeugen abdecken. Damit ist sichergestellt, dass alle zugelassenen Fahrzeuge den gleichen technologischen Standard aufweisen und damit auch den identischen Ethik-Regeln folgen.

EP: Was passiert, wenn ich mit meinem Fahrzeug in das Ausland fahre bzw. fahren lasse? Ist es nicht völlig abwegig zu denken, man könnte selbst nur in der EU sich auf einen verbindlichen einheitlichen Rechts- und Ethik-Rahmen einigen?

Alfred Eckert:Das Cruising Chauffeur System erkennt selbstständig, wenn es den Bereich verlässt in dem automatisiertes Fahren möglich und erlaubt ist. Sollte auf der Strecke ein Land liegen, das keine hochautomatisierten Fahrzeuge zulässt, dann wird das System rechtzeitig die Fahraufgabe an den Fahrer übergeben.

Das geschieht über die Mensch-Maschine-Schnittstelle und findet in mehreren Stufen statt, sodass eine sichere Übergabe an den Fahrer gewährleistet ist. Sollte der Fahrer die Fahraufgabe nicht übernehmen können, wird das Cruising Chauffeur System das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Verkehrssituation und den Gegebenheiten um das Fahrzeug herum sicher zum Stillstand bringen.

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