Ökodesign-Richtlinie Was sich für LED-Leuchtenprodukte alles ändert

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter

Mit der EU Verordnung 1194-2012-EU treffen die Ökodesign-Richtlinien auch an LED-Lichtprodukte zu. Der FBDi gibt Tipps, wie sich Hersteller und Distributoren verhalten sollen.

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Die EU-Verordnung 1194-2012-EU trifft auf LED-Leuchtenprodukte zu: Was ändert sich für Hersteller und Distributoren?
Die EU-Verordnung 1194-2012-EU trifft auf LED-Leuchtenprodukte zu: Was ändert sich für Hersteller und Distributoren?
(Foto: R. B., pixelio.de)

Seit Jahresanfang ist die EU Verordnung 1194-2012-EU in Kraft, die neue Regelungen für elektrische Leuchtmittel enthält. Ihre umfangreichen Vorgaben müssen in drei Stufen vom 1. September 2013 bis 2016 erfüllt werden. Erstmals werden Ökodesign-Anforderungen auch an LED-Lichtprodukte gestellt. Der FBDi weist ausdrücklich darauf hin, dass LED-Lampen, Leuchten und Peripheriegeräte wie Stromversorgungen der ErP/Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und damit auch den entsprechenden Kennzeichnungspflichten wie CE und WEEE unterliegen.

Hersteller und Distributor übernehmen Verantwortung

Nach der Ökodesign- oder ErP-Richtlinie (2009/125/EG, ‚Energierelevante Produkte‘) ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, also der Distributor, dazu aufgefordert, die Konformität seines Produkts mit den Anforderungen nachzuweisen. Das muss ist mit dem CE-Kennzeichen dokumentiert werden. Somit ist die ErP-Richtlinie notwendiger Bestandteil der CE-Konformitätserklärung.

Die CE-Kennzeichnung ist in der 93/68/EWG-Richtlinie geregelt. Damit Produkte das CE-Kennzeichen tragen dürfen, müssen sie allen anwendbaren EU-Richtlinien entsprechen. Für die Bauelemente-Distribution sind davon vor allem die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und die EMV-Richtlinie 2004/108/EG maßgeblich. Sie stellen zwei der wichtigsten Regelungsinstrumente für elektrisch betriebene Geräte dar. Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer muss die CE-Kennzeichnung selbst am Produkt anbringen und übernimmt damit die Verantwortung.

Wie die CE-Kennzeichnung erfolgt

Zunächst muss für jedes Produkt geklärt werden, ob es betroffen ist. Anschließend muss die anzuwendende Richtlinie ausgewählt und eine Prüfung bzw. Risikoanalyse druchgeführt werden. Im folgenden Konformitätsbewertungsverfahren wird nachgewiesen, dass das Produkt einschließlich der technischen Dokumentation und der Bedienungsanleitung allen CE-Richtlinien entspricht, die für dieses Produkt anwendbar sind. Am Ende des Bewertungsverfahrens stellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine EG-Konformitätserklärung für sein Produkt aus. Damit übernimmt er die Verantwortung, dass es mit den Anforderungen der entsprechenden Richtlinie(n) konform ist. Das Bewertungsverfahren ist Voraussetzung, dass das CE-Zeichen an den Produkten angebracht werden darf.

Laut der 2002/96/EG-Verordnung muss ein Hersteller über die Kennzeichnung seiner elektronischen Produkte unmissverständlich identifizierbar sein. Das Merkmal des schwarzen Balkens unter der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern steht für das In-Verkehr-Bringen eines Produkts nach dem 13.08.2005 und muss nach WEEE-Direktive zusätzlich zum Datum der Herstellung auf den entsprechenden Produkten angebracht werden.

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