Lieferkettenprobleme Vom Chaos zur Produkthaftung?

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Klindt

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Produktrückrufe aufgrund mangelhafter Ersatzteile werden ein spätes Echo der gestörten Lieferketten sein. Wurden diese Teile nicht „ausreichend erprobt“, droht die Deckungsverweigerung der Versicherer!

Prof. Dr. Thomas Klindt ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei Noerr. Er gilt als einer der führenden Industrieanwälte im Bereich Produkthaftung und Produktsi-cherheit und lehrt Europäisches Produkt- und Technikrecht an der Universität Bayreuth.(Bild:  Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB)
Prof. Dr. Thomas Klindt ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei Noerr. Er gilt als einer der führenden Industrieanwälte im Bereich Produkthaftung und Produktsi-cherheit und lehrt Europäisches Produkt- und Technikrecht an der Universität Bayreuth.
(Bild: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB)

Von einer stabilen, verlässlichen Lieferkette spricht niemand mehr. Der Unterbrechungen sind viele; ihre Gründe sind vielfältig: Zum einen der massive Corona-Lockdown in China. Die Fertigung stoppt in vielen Fabriken, verteilt über das ganze Land. Gefertigte Ware kann durch den Verschluss des Hafens Shanghai nicht ausgeliefert werden (im Übrigen stockt auch die Frachtlöschung im Hafen L.A.). Das führt zu einem Abfertigungschaos mit globalen Konsequenzen: Container tauchen an falschen Stellen auf oder fehlen.

Die gesamte Kabotage ist gestört. Dazu ein wahrer Wildwest-Wettlauf um Frachtquoten zu exorbitanten Preisen. Durch die Störung von Ware und deren Logistik sind Tracking und Traceability der gefertigten Produkte beeinträchtigt. Dem Ganzen wird mit Improvisation begegnet. Dabei kommt es häufig zu falscher Lagerung (etwa im Hinblick auf Kühlketten) sowie ungeplanter Beschädigungen (etwa bei Bahn- statt Luftfracht).

Die Konsequenzen zeigen sich an vielen Stellen. Als Industrieanwalt möchte ich auf einen Aspekt aufmerksam machen, der mich nervös macht: Wir leben von mehrstufigen Wertschöpfungsketten. Die Veredelung in der globalisierten Just-in-Time-Fertigung ist ein akkurates und chirurgisches Konzert von Anlieferung, Weiterverarbeitung und Auslieferung. Und in diesem Konzert fehlen nun Teile. Sie fehlen nicht etwa partiell, sondern in großen Volumina, langfristig und ohne Aussicht auf Besserung.

Es wird hektisch nach Ersatz gesucht

Machte sich in der deutschen Industrie anfänglich nur Unruhe breit, wächst sie mittlerweile zur Panik an. Es wird hektisch nach Ersatz gesucht! Etwa bei neuen Lieferanten. Diese anderen Lieferanten haben aber eine andere Logistik. Sie haben vielleicht andere Werkstoffe mit anderen Eigenschaften. Die anderen Lieferanten haben vielleicht ein komplett anderes Fertigungsverfahren, inklusive einer bisher unbekannten QM/QS. Möglicherweise fehlen auch die bewährten Beprobungen, Prüfaufbauten und Prüfdokumentationen.

Als zweite Unterbrechung sehen wir natürlich den Angriff Russlands auf die Ukraine. Auch dies führt zu Unterbrechungen etablierter Lieferketten: Zum einen ist die Ukraine ein vielfältig wichtiger Fertigungsstandort, was einer breiteren Industrieöffentlichkeit offenbar erst jetzt bekannt wird. Zudem fehlen zehntausende ukrainische LKW-Fahrer, weil sie zur Landesverteidigung eingezogen sind. Die ohnehin ans Äußerste gespannte „Lagerhaltung auf der Straße“ ist damit ein weiteres Mal zum Bersten gebracht.

Ersatzteileproblem tauchen erst im Dauerbetrieb auf

Wozu das alle rechtlich führt? Nix passt zu nix. Die Ersatzteile haben eben nicht die gleiche Performance im Dauerbetrieb. Die Werkstoffkombinationen verhalten sich unrein: Schnittmaße, Metrik und Dehnungsverhalten sind von Werkstoff zu Werkstoff unterschiedlich. Und das führt dann dazu, dass in den Waren plötzlich sicherheitsrelevante Abweichungen schlummern. Diese Fabrikationsfehler sind ein klassischer Fall für Produkthaftungsansprüche. An zwei betriebswirtschaftlichen Parametern wird sich dies in der Zukunft deutlich zeigen: Und zwar werden wir Produktrückrufe sehen, weil die Ersatzteile mit ihren sicherheitskritischen Abweichungen großvolumig in der Weltpopulation verteilt sind. Und dann müssen sie alle wieder teuer zurückgerufen werden. Diese Produktrückrufe werden ein spätes Echo der gestörten Lieferketten sein.

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Deckungsverweigerung der Versicherer

Und versteckt lauert im Hintergrund noch die Deckungsverweigerung der Versicherer! Diese müssen nämlich nach den üblichen Versicherungs-AGB nicht einstehen, falls die Produkte nicht „ausreichend erprobt“ waren. Die hinreichende Erprobung ist im normalen Warenbesatz nicht kritisch. Eine Hals über Kopf improvisierte Ersatzteilbeschaffung kann dagegen diesen Vorwurf sehr schnell auslösen. Dann gibt es im Schadensfall für das betroffene Unternehmen zwar Haftung, aber keine Deckung!

Fragen an den Autor Prof. Dr. Thomas Klindt https://www.noerr.com/de/persoenlichkeiten/klindt-thomas

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